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und noch mal: elterngeld...

huhu!
meine situation ist recht kompliziert: ich hab bis juli gearbeitet - war dann 1 monat arbeitslos und bin ab august jetzt selbständig und habe gründerzuschuss beantragt.
hat jemand eine ahnung was davon jetzt in die berechnung für das elterngeld aufgenommen wird? und wie die das dann berechnen? im netz sind keine klaren aussagen dazu zu finden.
lg
zui
Bisherige Antworten

und noch mal: elterngeld...

Hi Zui,
wie das mit dem gründerzuschuss ist weiss ich nicht,aber ich bin auch selbständig und bekomme deswegen einfach das Grunderziehungsgeld von 12 x 300 Euro...mehr nicht...
Selbständig zählt so,wie wenn man Hausfrau ist.
LG Britta

und noch mal: elterngeld...

echt??? neee - ich dachte dass da ebenfalls die umsätze aus der selbständigkeit zu grunde gelegt werden??

und noch mal: elterngeld...

kommt vielleicht auch drauf an wieviel Du verdienst...aber bei mir wars auch schon bei Pauls SS so...ich mache es allerdings mehr nebenberuflich .
LG Britta

und noch mal: elterngeld...

ja klar, ist ne frage der gesamtsumme, man kriegt ja nur einen prozentsatz (67 oder?) . wäre nur interessant zu wissen ob die den gründerzuschuss dazurechnen. dann wäre das nämlich erheblich mehr!

Zuschuss = Subventionen = steuerfrei => keine 67%-Regelung

Hallo zui,

bei Selbständigen gilt die 67%- Regelung vom Gewinn, eingereicht werden neben der EST-Bescheid dann auch die mtl. Gewinn-Verlust-Rechnung bzw. andere steuerliche Belange je nach Rechtsform der Gründung.

Also nach meinem steuerlichen-mathematischen Verständnis: der Zuschuss fliesst nicht in die Berechnung mit ein.

Ob der Zuschuss weitergezahlt wird, hängt von den Bedingungen des Zuschussgebers ab. Schliesslich ist das Ziel ja, den Menschen ein selbständiges finanzielles Standbein zu schaffen.

Am Besten bei Deiner Elterngeldstelle schon mal vorbeigehen, dann können die sich Deinen kniffligen Fall schon vorher angucken.

lg, ines

Zuschuss = Subventionen = steuerfrei => keine 67%-Regelung

hallo ines,
das klingt logisch... dann werde ich wohl auch nicht über die 300 euro grenze kommen in dem fall.
danke für die erläuterung!
lg
zui
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