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spontane selbstbefruchtung und andere wunschvorstellungen von lauras vater

das beste habe ich euch noch garnicht erzählt.

die woche ist endlich einmal das urteil gefallen im prozess zwischen laura und ihrem vater.

In der urteilsbegründung steht tatsächlich drinnen, dass stefan behauptet hat, er habe mir weder zum zeugungszeitpunkt noch zu irgendeinem anderen zeitpunkt geschlechtlich beigewohnt.

:-X :-X :-X hab ich da was nicht mitbekommen? bzw. zuviel mitbekommen? :-X :-X :-X

wir waren vier jahre zusammen, ich hatte in der ganzen zeit nie einen anderen und der test hat ergeben das er zu 99,998% lauras vater ist. :HEADSHOT:

der wahnsinn, er will mich als flittchen hinstellen, aber das ist jawohl nach hinten losgegangen.

desweiteren hat er auch direkt beantragt das die titulierung auf null gesetzt wird, also das er nicht zahlen muss. dem müsste ich zustimmen, was ich aber natürlich nicht machen werde.

aber das jugendamt hat zugestimmt, dass die zahlungen erstmal gestundet sind, aber weiter auflaufen bis ich zustimme das die titulierung auf null gesetzt wird. wenn ich das nicht mache, kann stefan mich, bzw. laura verklagen und wenn er damit durchkommt, muss laura die prozesskosten bezahlen. und das weil er einfach nicht arbeiten geht und algII bezieht. gleichzeitig habe ich aber auf dem geburtstag von lauras cousin herausbekommen, dass er wohl arbeiten geht, ob schwarz weiß ich nicht, aber das jugendamt prüft das inzwischen.

und da soll noch mal jemand sagen, väter hätten keine rechte.

ich könnte @= :DEVIL: =-O @= alles gleichzeitig

ich bin wirklich kein gewaltätiger mensch, aber wenn der mir unter die augen treten sollte, würde ich ihm wahrscheinlich echt mitten ins gesicht schlagen, vorallem weil das jugendamt mir mitgeteilt hat, dass stefan angekündigt hat, dass er das sorgerecht beantragen will.

:-X :DEVIL: er hat laura seid ostern nicht mehr gesehen und weiß rein garnichts von ihr.

so, dass wollte ich euch noch gesagt haben 8-)

falls jemand weiß was ich da tun kann außer abzuwarten, nur her damit.

gglg nadine

Bisherige Antworten

spontane selbstbefruchtung und andere wunschvorstellungen von lauras vater

Hallo Nadine,

schön, dass das Urteil gefallen ist - zu Euren Gunsten. Was ich nicht verstehe, ist das mit dem Unterhalt. Er ist doch verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Ob er kann oder nicht. Wenn er nicht kann, springt doch das Jugendamt erst mal ein und er muss es dann zurück zahlen. Geh mal zum Anwalt und lass Dich beraten. Im Endeffekt holst Du Dir einen Titel (indem Du ihn auf Unterhalt verklagst) und damit ist gut. Und wegen dem Sorgerecht, ich glaub, da hat er wohl keine so guten Karten. Das Jugendamt ist da eh der falsche Ansprechpartner (spreche da aus Erfahrung - das JA konnte uns nicht helfen, wir mussten zum Anwalt und dann vor Gericht - obwohl sich die Eltern einig waren). Hast Du eigentlich immer noch diesen komischen Beistand vom Jugendamt?

LG Nicole

ja, ich.....

Tiefdurchatmen und lächeln..........
Guten Morgen Nadine,
daß meine ich ernst. Ich spreche da aus 9!!!!! Jahren Erfahrung. Angefangen von Vaterschaftsanerkennung, die ich einklagen mußte bis hin zur Gehaltspfändung, da er mal wieder über Jahre keinen Unterhalt gezahlt hat, Mausi aber regelmäßig sieht, ihr das Gehirn wäscht und eigentlich noch mehr will.....
Aber: Er kann klagen so viel er will. Er wird kein Sorgerecht bekommen. Das letzte Urteil aus Brüssel, war und bleibt eine Einzelfallentscheidung. Jeder Vater für sich muß das neu einklagen.
Das heißt aber auch, daß er sich immer und regelmäßig um deine Maus bemühen muß. Nachweislich. Ich führ z. B. führe genau Buch darüber, wann er welche SMS geschrieben hat, ws ich geantwortet habe, wann er wie lange Kira gesehen hat und was sie gemacht haben( z.B. 4 Stunden ferngesehen....)
Laura muß keine Prozeßkosten bezahlen!!!! Du stellst über deine Anwältin einen Antrag auf Prozeßkosten Hilfe und der wird bei alleinerziehenden, wenn du nicht massig viel Geld verdienst, oder auf der Hohen Kante hast, immer bewilligt!
Also, lehn dich zurück, bleib entspannt und lächle in dich hinein und laß hin doch toben....
Ich weiß ist schwer, war bei mir auch ein langer Prozeß.
Fühl dich gedrück
Cindy, die jetzt einen fast perfekten Mann zum leben gefunden hat....
PS. Du kannst mich gerne mit Fragen bomardieren, auch als PN.

ich pflichte cindy bei.....

liebe nadine, nur kurz, hier steppt der bär und ich bin am ende, aber bei so einem blödmann von kindsvater... :DEVIL:

also, bitte geh zum amtsgericht, dort gibt es iene stelle, wo dir ein beratungsschein ausgestellt werden kann. dann musst du schon die beratung eines anwalts nicht zahlen (prozesskostenhilfe setzt ja erst ein, wenn prozessiert wird). wenn ich richtig verstanden habe, dann hast du im sorgerechtsprozess gewonnen und besitzt nun urteil und titel. auch wenn der ex angeblich nur von stütze lebt, kann dein anwalt diesen titel vollstrecken lassen, damit steht dann der gerichtsvollzieher bei deinem ex vor der tür. zahlt er nicht, wird er eine eidesstattliche versicherung ablegen müssen, weigert er sich, wird haftbefehl erlassen. das aber sollte alles deine anwältin/ dein anwalt wissen, wer gibt dir solch merkwürdige hinweise + ratschläge "auf null setzen" und setzt dich unter druck??? das kann doch echt nicht angehen!!! und so etwas macht mich :DEVIL:

gedächtnisprotokoll führen rate ich dir auch dringend. und dich von niemendem verrückt machen lassen :-)

glg alice, 11 jahre erfahrung mit diesem thema

ps: du kannst zusätzlich noch strafanzeige stellen gegen den kindsvater wegen "vernachlässigung der unterhaltspflicht". dann beginnt der staatsanwalt zu ermitteln. geht bei jeder poliziestation bzw. effektiver über anwalt, der dann auch akteneinsicht anfordern kann ((dieses recht hast du nicht)

sorry, ich meinte natürlich UNTERHALTS-PROZESS und nicht sorgerechtsprozess, das sorgerecht hast du eh allein!

Beistandschaft besteht immer noch

guten morgen,

die beistandschaft beim jugenamt besteht immer noch. ich traue mich nicht so recht diese zu kündigen, weil die sich ja eigentlich um alles kümmern, aber ich bin mir nicht so sicher, ob sie wirklich das beste für laura herausholen.

nur solange diese besteht werden keine prozesskostenbeihilfen und auch kein anwalt vom amt übernommen. ich hatte schon mal einen termin zur beratung. der anwalt war so nett und hat mich kostenlos beraten, nachdem er erfahren hat, dass eine beistandschaft eingerichtet ist. das war wirkich sehr kulant von ihm.

ich weiß nicht ob íhr euch vorstellen könnt, was durch die sache das die vaterschaft nicht anerkannt war damit allles verbunden war. so zum beispiel hat laura bis heute keine richtige geburtsurkunde, nur einen din a4 zettel auf die sie kopiert wurde, da ja auch noch kein stammbuch vorhanden ist. deshalb ist auch die taufe noch nicht beurkundet und einen ausweis konnte ich auch noch nicht machen lassen. ich musste da auf das urteil warten und jetzt kann ich damit zum standesamt, wenn ich es denn finde, weil unser rathaus saniert wird.

was würdet ihr denn machen? würdet ihr die beistandschaft kündigen? und wie läuft es dann damit das man auskunft darüber erhält ob stefan arbeitet oder nicht? denn jetzt erkundigt sich das jugendamt bei der krankenkasse. ich denke aber nicht, dass die mir auskunft geben würden.

lg nadine

Beistandschaft Kündigen!!!!!!

Unzwar ganz schnell.........
Liebe Nadine,
die Worte meiner Anwätlin waren: Sie sind eine mündige Frau und sollten allein entscheiden können und dürfen, was das Beste für ihre Tochter ist.
Daraufhin habe ich die Beistandschaft gekündigt, und war erstaunt, was meine Anwältin alles so erreicht hat.
Gerne mehr über PN.
liebe Grüße
Cindy
PS: Kira hatte sofort eine Geburtsurkunde, und ihr Erzeuger ist bis heute darauf nicht eingetragen, da er sich nicht darum kümmert. Sie hat als Abstammungsnachweis somit ihre Geburtsurkunde und das Annerkenntnisurteil!!!

hmm unsere Beistandschaft arbeitet eigentlich TOP, aber kommt vielleicht auch drauf an an wen man gerät :/ LG

Beistandschaft Kündigen - seh ich auch so, aber wir haben nur schlechte Erfahrung mit dem Jugendamt gemacht. LG

Beistandschaft besteht immer noch

Ich wieder^^
Also ich bin ganz glücklich mit der Beistandschaft ;)
Ich bekomme über jeden Schriftverkehr der getätigt wird eine Abschrift.
Die kümmern sich darum das gezahlt wird...schalten das Gericht ein....man hat nicht das gerenne immer zum Anwalt! Ein Rundumpaket^^
Es ist normal das sie die Krankenkasse anschreiben, weil die geben Auskunft, ob und wo er arbeitet. Wenn er natürlich schwarz arbeitet..ka was da gemacht wird.
Achso, was ich eben vergessen habe...mein Ex hat sogar damals sein ALG1 gepfändet bekommen!
LG Nadine

spontane selbstbefruchtung und andere wunschvorstellungen von lauras vater

Hallo Nadine,
Lass Dich nicht gaga machen...
Ich lebe nun seit fast 4 Jahren von meinem Ex-Mann getrennt...waren über 9 Jahre verheiratet und sind seit fast einem Jahr geschieden.
Das Sorgerecht habe ich wieder ganz...er hat da zugestimmt.
Seit August 2006 bekomme ich Unterhaltsvorschuss und habe eine Beistandschaft beim Jugendamt (finde ich besser, als alles über einen Anwalt zu klären, weil die direkt an Ort und Stelle sind)
Mal hat der Ex bezahlt mal nicht...seit neusten bekommt er auch sein Gehalt gepfändet.
Wenn Du eine Beistandschaft beim Jugendamt hast, vertreten die ja nur dein Kind und Kinder sind von der Proßesskostenhilfe befreit.
Bekommst Du Unterhaltsvorschuss?
Wieso sollst Du denn auf den Unterhalt verzichten??
Wieso kann dein Ex das einklagen??
Sorgerecht kann er vergessen und wenn er eh was am Stecken schon zwei mal^^
Meine 2 großen sehen Ihren Papa eigentlich gar nicht...er ist 800 km weg von hier gezogen....er ruft sie nicht an Geburtstagen an...an Weihnachten wird er sich auch nicht melden^^....und sonst besteht auch kein Kontakt...nunja ich finds besser so, weil ich mich von Ihm getrennt habe, da er seine Wut und alles an den Kids und mir ausgelassen hat...näher möchte ich darauf nicht eingehen, es war schlimm genug....Leon und Emily haben eine solche Angst vor ihm. Vom Jugendamt her dürfte er eh nur begleiteten Kontakt mit den 2 haben.
Lass Dir keinen Bären aufbinden...Du hast das Sorgerecht! Du hast Recht auf den Unterhalt!
LG Nadine

JA macht nur was es muss, ich muss um alles bitten

also bei mir macht das jugenamt so gut wie nichts von alleine. ich muss alles hinterfragen und um alles bitte. auch das urteil habe ich nur zugeschickt bekommen, weil ich mehrmals nachgefragt habe.

das ergebnis des testes habe ich überhaupt nicht bekommen.

und schriftverkehr zwischen stafan und dem JA bekomme ich auch nicht zu sehen.

also im prinzip kann ich es dann wohl doch über einen anwalt laufen lassen, denn die rennerreien habe ich so oder so.

und das JA zahlt nur knapp 120€, stafan müsste wohl bald 280€ zahlen, also mehr als das doppelte. momentan ist das noch nicht so schlimm, weil ich ja auch vom amt leben muss würde es eh angerechnet. aber es geht mir da erstens um prinzip und zweitens will ich ja wieder arbeiten wenn laura im kiga ist und bis dahin will ich das alles geklärt haben.

was muss ich denn zuerst machen? also zuerst werde ich jetzt wohl am mo die beistandschaft kündigen. und muss ich dann erst zum amt einen anstrag oder soetwas stellen oder gehe ich direkt zum anwalt und der macht das dann für mich?

würde sich für mich vielleicht auch ne rechtsschutzversicherung lohnen? würden sie im fall des falles das übernehmen?

lg nadine

ps. ich bin echt froh das ich euch haben, wirklich, vielen dank :OK:

JA macht nur was es muss, ich muss um alles bitten

Hallo Nadine,

also wenn Du zum Anwalt gehst, dann bekommst Du jedes Schriftstück vom Anwalt an die Gegenpartei und umgedreht (von der Gegenpartei an den Anwalt) in Kopie. Ist zumindest bei uns so. Und wegen der Kostenfrage: Das ist nun wieder von Anwalt zu Anwalt unterschiedlich. Manche Anwälte haben den Antrag für die Kostenübernahme im Haus, den gibst Du dann ausgefüllt mit allen Unterlagen wieder dort ab und der leitet das weiter, bei manchen musst Du dann erst zum Gericht und das Ding holen (bei uns hat es schon der "Pförtner" liegen :-)), ausfüllen und mit allen Unterlagen wieder zum Anwalt bringen. Aber die Frage wird Dir wohl nur der Anwalt (oder wenn Du einen Termin machst - die RA-Gehilfin sagen).

LG Nicole (auch nur schlechte Erfahrung mit dem Jugendamt gemacht)

JA macht nur was es muss, ich muss um alles bitten

Hallo Nadine,
erst Bestandschaft kündigen, dann zum Anwalt, der regelt alles weitere. Ichhabe zum Beispiel keine rennerein mehr, da ich alles per Email mit meinem Anwalt regle. Ich gehe nur noch selten zu ihm hin.
Eine Rechtschutzversicherung lohnt nicht, da die NIE Familienstreiterein abdecken ( Scheidung/ Trennung usw.)
Bei Unterhalt aus der Düsseldorfer Tabelle mußt du noch bedenken, daß du nicht den Betrag bekommst, der da steht, sondern, daß du von dem Betrag die Hälfte der Kindergeldes noch abziehen mußt. Das ist dann der Unterhalt den dein Ex zahlen muß!
Ich drück dich
Cindy

sag mal tickt der noch ganz richtig?

hab dein posting jetzt erst gelesen, zeitmangel!
aber da kriegt man ja echt das :-! !!! er will nicht zahlen, kümmert sich nicht um die kleine, unterstellt dir sex mit einem anderen bzw. behauptet er ist nicht der vater und dann will er das sorgerecht?! das ist so dreist, dass es schon wieder zum lachen ist! da kommt er doch nie mit durch! und trotzdem würde mich sowas auch total aufregen, einfach nur wie abgebrüht jemand sein kann!
kann deine wut verstehen...solltest du ihm eine verpassen, dann darfst du ihm von mir nochmal eine extra geben! :DEVIL:
manche sachen gibts echt nicht.... :-|
lg, und halte uns mal auf dem laufenden, ja?
andrea
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