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kennt sich jemand mit schwanger und op schwester aus wegen mutterschutzgesetzt ?

hi

meine schwester will ss werden und fängt diesen monat mit clomi an.

sie ist Op schwester und arbeitet halt immer am offenen menschen. stimmt es das sie sobald sie ss ist nicht mehr arbeiten darf bzw beschäftigungsverbot bekommt ??

ich suche schon die ganze zeit und google aber finde nichts konkretes

wäre lieb wenn ihr mir helfen könntet

dankeschön

gglg nicky

Bisherige Antworten

kennt sich jemand mit schwanger und op schwester aus wegen mutterschutzgesetzt ?

Hi Nicky!
Guck mal, hab hier was gefunden:
http://www.medizin.uni-greifswald.de/betriebsarzt/infos_studi/2006_Mutterschutz_Krankenhaus.pdf
Laut dieser Seite wird für eine OP-Schwester ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen (guck auf Seite 3)
Ich hoff, der Link wird nicht gelöscht. Wenn doch, schick ichs dir nochmal per PN.
lg, Cora (31+1)

kennt sich jemand mit schwanger und op schwester aus wegen mutterschutzgesetzt ?

Hallo,

ich kann mir nicht vorstellen, dass sie deswegen ein Beschäftigungsverbot bekommt. Sie darf bestimmte Arbeiten nicht mehr verrichten und ihr Arbeitgeber muss sie so einsetzen, dass es den Mutterschutzbestimmungen gerecht wird.

Eine Freundin von mir ist Ärztin im KH gewesen. Die durfte nicht mehr mit bestimmten Patienten zusammenkommen, keine Spritzen geben, etc. Die wurde solange in der Verwaltung untergebracht.

Ich arbeite bei der Polizei. Ich darf nur noch Dienst am Schreibtisch verrichten und keinen Bürgerkontakt mehr haben.

Der Chef muss sich halt was einfallen lassen.

LG, Viktoria

kennt sich jemand mit schwanger und op schwester aus wegen mutterschutzgesetzt ?

Hallo Nicky,

ich bin selbst Krankenschwester. Also es ist so das du im OP nicht mehr arbeiten darfst, da du ja mit Blut und so in Kontakt kommst. Prinzipiell kann sie aber z.B. auf der Gynstation arbeiten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet ihr einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, den sie als Schwangere ausfüllen kann. Wenn er das nicht kann, dann kann der Arbeitgeber auch ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Inwieweit ihr der FA ein idividuelles Beschäftigungsverbot ausspricht, ist eine andere Sache.

Im KH sind auch die Bereiche Intensiv, Röntgen usw. tabu.

Wenn es soweit ist und sie schwanger ist und meint es sagen zu müssen, sollte sie einfach ein offenes Gespräch suchen und um Versetzung bitten.

LG Nadja mit Lukas 7 und Fabian 26+0

kennt sich jemand mit schwanger und op schwester aus wegen mutterschutzgesetzt ?

Hallo!
Soweit ich weiss, darf sie dann keinen Gasnarkosen/ EInleitungen mehr beiwohnen und Instrumente reichen. SIe könnte bei lokalen Ops den Springer machen und im Steri arbeiten, Ops koordinieren etc. Deine Schwester kann einfach mal beim Betriebsarzt nachfragen, der hat Schweigepflicht und kann genaue Infos geben.
LG
Lila

habe die Richtlinien gefunden

Hallo Nicky

also ich hab mal in meinen Unterlagen nachgesehen, die mir der Betriebsarzt gegeben hat als ich Schwanger wurde.

Sie darf defintiv nicht mehr im OP arbeiten wie ich schon sagte.

Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mehr im OP, Aufwachraum, Anästhesie, Röntgen, Intensivstation, Kreißsaal, Dialysestation, Röntgen, Krebsstationen mit Chemotherapie arbeiten. Hier ist ihnen ein Beschäftigungsverbot auszusprechen oder eben eine andere Stelle zuzuweisen.

Das ist fakt laut Gesetz. Wenn du den Auszug haben willst, schick mir doch ne PN.

Fakt ist auch das das in KH oft anders gehandhabt wird, bzw. manche KH die gesetzlichen Richtlinien nicht beachten und Schwnagere weiter auf den entsprechenden Abteilungen arbeiten lassen.

Wir hatten einen Pat. mit offener TBC. Mein Chef hat mich angerufen und mich so lange von der Arbeit freigestellt bis keine Gefahr mehr bestand.

Der Betriebsarzt hat dann aufgrund einer Hochrisikoschwangerschaft ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, da man mir keinen adäquaten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen konnte, wo ich und das Baby nicht gefährdet werden.

Jedes KH hat/muss einen Auszug haben wie das Mutteschutzgesetz umgesetzt wird eine sog. Positivliste für Schwangere. Deine Schwester soll sich mal danach erkundigen, ich denke das kann ihr erste Fragen beantworten.

Lg Nadja mit Lukas 7 und Fabian 26+1

kurz ergänzen will...

..., da ich selbst Betriebsärztin bin :-)
Im Wesentlichen haben die Vorredner recht, ein neues Gesetz besagt, dass man unter bestimmten Voraussetzungen doch im OP eingesetzt werden darf, nämlich, wenn man keinen Umgang mit Messern oder Spritzen hat, nicht bei Gasnarkosen dabei ist usw. Vielen Arbeitgebern ist das zu unsicher und sie sperren einen direkt für den OP, im Normalfall wird man dann im KH so eingesetzt, dass man keinen Blutkontakt mehr hat.
Ich würde auch zu eurem Betriebsarzt gehen, wenn der nicht ganz alt und lustlos ist, kann er Deine freundin beraten, wie sie sich verhalten soll. Auf jeden Fall darf er kein Wort weitersagen, sonst ist er seinen Job los ( Schweigepflicht)
Viel Erfolg!
LG, Annika
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