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kennt sich jemand mit Arbeitsrecht/Elternzeit aus

Hallo Leute

mein Chef rief mich vorhin an und teilte mir mit das er mit 20std.arbeiten die Woche nicht einverstanden ist.Entweder komplett oder gar nicht.Wie ist das wenn ich dann Elternzeit beantrage,von wo bekomme ich dann noch unterstützung denn von Elterngeld und Kindergeld kann ich nicht leben da ich dann gut 300,-weniger im Monat habe.muß mein Arbeitgeber mir die Stelle 3jahre frei halten oder kann er mich nach Mutterschutz kündigen?Entscheiden muß ich mich so schnell wie möglich.

LG Ani die echt nicht weiß was sie tun soll.

Bisherige Antworten

kennt sich jemand mit Arbeitsrecht/Elternzeit aus

Hallo Ani,

soweit ich weiß, kannst Du 3 Jahre Elternzeit nehmen. In diesere Zeit muss er dir die Stelle frei halten. Du bist in der Elternzeit nicht gewzungen bei deinem Chef zu arbeiten, sondern kannst woanders arbeiten. Dies musst du ihm lediglich mitteilen. Er muss das aber nicht wie sonst genehmigen (siehe Nebenjob). Ich würde 3 Jahre Elternzeit beantragen und dann versuchen woanders einen Nebenjob auf 400 Euro Basis zu finden. Je mehr du arbeitest desto mehr wird dir vom Elterngeld abgezogen. Denn du darst zwar 30 Stunden in der Elternzeit arbeiten, aber das Einkommen was du hast wird auf das Elterngeld angerechnet. Anonsten wenn du alleine bist, musst du mal beim Sozialamt nachfragen, zwecks Wohngeld, Sozialhilfe usw.

LG Nadja

kennt sich jemand mit Arbeitsrecht/Elternzeit aus

Hi Nadja

besten dank für die info.Das mit dem Nebenjob wußte ich noch gar nicht.Allein bin ich ja nicht, aber auf die Arbeit meines Partners kann man echt nicht drauf bauen.Dann werde ich morgen früh mal beim Sozialamt nachfragen ob mir unterstüzung zusteht oder nicht.Wenn nein werde ich lieber arbeiten gehen.und da ich im Nachtdienst bin,krieg ich das mit der Betreuung auch gut hin.

LG Ani

kennt sich jemand mit Arbeitsrecht/Elternzeit aus

Hallo Ani,
mensch, das ist ja echt blöd von Deinem Chef. Dies habe ich im Internet
gefunden:
"Ähnlich wie während der Mutterschutzfristen gibt es während der Elternzeit ein Kündigungsverbot für den Arbeitgeber. Es gilt unabhängig von der Dauer der Elternzeit und für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gleichermaßen."
Was die Teilzeitarbeit betrifft, kann ich Dir nicht weiterhelfen. Bei meinem Arbeitgeber ist es tariflich geregelt, dass er mich nach Ende der Elternzeit auf Wunsch auch auf Teilzeitbasis weiter beschäftigen muss.
In der Elternzeit darfst Du bis zu 400,-EUR zum Elterngeld dazu verdienen. Falls Du diese 400,-EUR überschreitet, wird man Dir dies aufs
Elterngeld anrechnen und dementsprechend reduzieren. Vielleicht ist das noch eine alternative für Dich...
LG und viel Glück
Danielle 37+4

kennt sich jemand mit Arbeitsrecht/Elternzeit aus

Hi Danielle

Danke.Ich hatte auch gedacht nach 10jähriger Betriebszugehörigkeit würde der Chef so mitspielen.Aber so ist das nun mal.

wir haben jetzt eine "Familienkonferenz" gehalten.Ich werde nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen,da wir nicht wissen ob mein Partner bis dahin etwas vernünftiges gefunden hat,und ich möchte finanziell nabhängig sein.Werde dann zusehen das die Nächte mehr auf das WE fallen somit kann mein Partner oder meine Mutter auf den Kleinen aufpassen.Und sie tut es gern und freut sich schon.So bin ich finanziell auf der sicheren Seite.

LG Ani

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