Hallo ihr Lieben!
Ich habe mal eine Frage zum Beschäftigungsverbot an euch. Dazu folgende Vorgeschichte:
ich bin im Schuldienst tätig und arbeite in meiner Fachrichtung mit einer weiteren Kollegin zusammen. Jetzt ist die heikle Situation eingetreten, dass auch meine Kollegin schwanger ist und 5 Wochen nach mir in Mutterschutz geht. Seitens meines AG wurde mir mitgeteilt, dass eine Vertretung erst 8 Wochen nach erfolgter Entbindung eingestellt werden darf, sodass ca. 90% des Unterrichts für 2 Monate ausfallen würde.
Eine Kollegin gab mir den Tipp, dass bei einem Beschäftigungsverbot gleich eine neue Fachkraft eingestellt werden darf und nicht erst nach 8 Wochen.
Weiß jemand von euch wo dies gesetzlich niedergeschrieben ist? Würde das gern nachlesen, finde nur im www nichts dazu.
Hoffe ihr könnt mir helfen!
Liebe Grüße und vielen Dank, Kristin (15+1)