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einschleich: Elternzeit+arbeiten und streichen von Url beim mann usw.

Hallöchen mal wieder :ROSE: ,

bei mir schon wieder ne gefühlte ewigkeit her mit dem ganzen Elternzeit-gedöns usw. vielleicht könnt ihr mir bei folgenden fragen helfen:

a) wie verhält sich das, wenn ich aktuell eine 30std-stelle habe und das erste jahr elterngeld beziehe und beim ag anfrage, ob ich nach 12-13 mon wieder arbeiten darf - allerdings auf reduzierter stundenanzahl (unter 30) und der ag nein sagt. also nach dem motto: entweder 30 oder gar nich. hab ich dann das recht zu sagen, dass ich 30std nich leisten kann und muss mir der ag genehmigen, dass ich dann woanders arbeiten darf auf unter 30std? (bei vollzeitkräften is das ja so, wenn der ag der reduzierung aus betriebl. gründen nich zustimmt, muss er erlauben - unter bestimmten auflagen - dass der an woanders arbeiten darf in teilzeit)...muss ich dann auch bei zb 400eur job um erlaubnis bitten?

b) mir wurde mehrfach von leuten, die das bereits durchbekommen haben bestätigt, dass es so ist: wenn der vater elternzeit einreicht und die nicht vom 1. bis ende des monats sondern zb vom 5. bis 4. des folgemonats nimmt, dass dem mann dann kein urlaub gestrichen werden darf. wäre vom gesetzgeber so geregelt nur scheinbar weiß das fast keiner... hat jemand ne ahnung wo man das nachlesen kann? hab in der elternzeitbroschüre dazu keinen eindeutigen hinweis gefunden...

c) wie war das denn nochmal mit info an die kk wg. mutterschaftsgeld. muss man der kk ein attest über die schwangerschaft vorlegen oder geht das automatisch?

vielen dank im voraus für eure hilfe

sky

Bisherige Antworten

einschleich: Elternzeit+arbeiten und streichen von Url beim mann usw.

Hallo Sky,
zu a) kannst du eine Verringerung beantragen. Der AG muss dieser zustimmen, wenn er mindestens 15 Beschäftigte hat (Azubis nicht mitgezählt). Ansonsten kann er die Verringerung ablehnen, wenn sein Betrieb so nicht zu organisieren ist. Du musst die Verringerung m.W. 3 Monate vor Ablauf der Elternzeit schriftlich beantragen und der AG muss 1 Monat vor Ablauf zustimmen oder ablehnen. Bei uns im öffentlichen Dienst ist es so, dass du generell alle Nebentätigkeiten anmelden musst und ich weiss, dass mein AG nur eine Nebentätigkeit (auch in der Elternzeit) von 7,5 Stunden pro Woche genehmigt...
Was deine Frage b) angeht, hab ich leider auch keine Ahnung... Zu c) ist es m.W. so, dass du 7 Wochen vor ET ein Attest vom FA bei der KK einreichen musst.
LG Christine
Lilypie Pregnancy tickers

einschleich: Elternzeit+arbeiten und streichen von Url beim mann usw.

Hallo sky,

zu a) weiß ich leider nicht

zu b) das kann ich bestätigen, Urlaub wird nur für volle Kalendermonate abgezogen. Mein Mann hatte bei unserem Sohn vom 23.6-22.8. Elternzeit, da wurde dann für den Juli der Urlaub abgezogen. Wo das steht, kann ich dir jetzt leider nicht sagen, aber ich frag mal meinen Mann, der ist Jurist...

zu c) weiß ich auch nicht mehr, schon fast 2,5 Jahr her...

LG Ivonne

einschleich: Elternzeit+arbeiten und streichen von Url beim mann usw.

Vielen DANK!

Hoffe, dein Mann muss nich so lange suchen ;o)

Will ja auch keine Umstände machen. Wär nur gut es schriftl. zu haben, denn viele AG sind da noch nichmal im bilde, dass nur volle monate vom ersten bis letzten urlaubskürzungsberechtigt sind

gglg

Sky

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