Hallöchen mal wieder :ROSE: ,
bei mir schon wieder ne gefühlte ewigkeit her mit dem ganzen Elternzeit-gedöns usw. vielleicht könnt ihr mir bei folgenden fragen helfen:
a) wie verhält sich das, wenn ich aktuell eine 30std-stelle habe und das erste jahr elterngeld beziehe und beim ag anfrage, ob ich nach 12-13 mon wieder arbeiten darf - allerdings auf reduzierter stundenanzahl (unter 30) und der ag nein sagt. also nach dem motto: entweder 30 oder gar nich. hab ich dann das recht zu sagen, dass ich 30std nich leisten kann und muss mir der ag genehmigen, dass ich dann woanders arbeiten darf auf unter 30std? (bei vollzeitkräften is das ja so, wenn der ag der reduzierung aus betriebl. gründen nich zustimmt, muss er erlauben - unter bestimmten auflagen - dass der an woanders arbeiten darf in teilzeit)...muss ich dann auch bei zb 400eur job um erlaubnis bitten?
b) mir wurde mehrfach von leuten, die das bereits durchbekommen haben bestätigt, dass es so ist: wenn der vater elternzeit einreicht und die nicht vom 1. bis ende des monats sondern zb vom 5. bis 4. des folgemonats nimmt, dass dem mann dann kein urlaub gestrichen werden darf. wäre vom gesetzgeber so geregelt nur scheinbar weiß das fast keiner... hat jemand ne ahnung wo man das nachlesen kann? hab in der elternzeitbroschüre dazu keinen eindeutigen hinweis gefunden...
c) wie war das denn nochmal mit info an die kk wg. mutterschaftsgeld. muss man der kk ein attest über die schwangerschaft vorlegen oder geht das automatisch?
vielen dank im voraus für eure hilfe
sky