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antworten auf mein posting von Montag

Hallo zusammen,

sorry das ich hier so allgemein antworte,es ging ja bei mir wegen dem elterngeld.

Ich hab das schon verstanden,wie das elterngeld sich errechnet.

habe vor 2wochen mit einem bekannten gesprochen,der früher steuerberater war und hab ihn halt gefragt,wegen der Steuerklasse.

Er meinte zu mir,wir sollten erst ab März 09 in die steuerklasse 3 und 5 wechseln,ich die schächere,weil mein mann fast doppelt so viel verdient,weil sonst das muschugeld anders berechnet wird,somit würden wir ab märz 09 einen plus von 150€ machen.Meinte er. =-O

Jetzt hab ich halt im internet etwas nachgeforscht,es ist schon richtig,das wenn mein mann die bessere steuerklasse plus kind 150€ bekommt,also weniger abzüge.

Jetzt hab ich natürlich mal ausgerechnet,wenn ich ab märz laut meinem gehalt mehr abzüge bekommen würde,das wären nämlich 120€ mehr anzüge.ich würde dann ja in die 5 wechseln.

Deswegen war meine Frage,wie das elterngeld verrechnet wird,kommen dann auch noch gesetzliche abzüge und ich müsste ich wegen der steuerklasse weniger elterngeld bekommen????????????

Bin langsam echt durcheinander.

Hoffe es kann mir jemand helfen.

GLG Barbara :-P

Bisherige Antworten

antworten auf mein posting von Montag

gesetzliche abzüge? meinst du jetzt vom elterngeld? nein, das ist steuerfrei!
lg
zui

antworten auf mein posting von Montag

Hallo Barbara,
weniger Elterngeld bekommst du nicht, dass ist wenn die Zahlungen einmal losgegangen sind Steuerklassenunabhängig. Das Elterngeld wird nur für euren Steuersatz mit berechnet.
Beispiel:
Dein Mann verdient 50.000€ Brutto im Jahr, daraus ergibt sich ein Steuerstatz von 20% (sämtliche Prozentzahlen sind nur Zahlen, wie der tatsächliche Steuersatz aussieht weiss ich nicht). Du bekommst 15.000€ Elterngeld. Euer gemeinsamer Steuersatz wird dann auf 65.000€ berechnet z.B 25%. Dann müsst ihr auf die 50.000€ die dein Mann verdient hat 25% Steuern zahlen. Das Elterngeld selber wird aber nicht besteuert. Dieser Ausgleich findet aber erst bei der Einkommensteuererklärung statt. Wenn dein Mann dann in 3 geht kann es sein, dass ihr am Ende einiges an Steuern zurück zahlen müsst. Wieviel genau hängt ab von seinem Gehalt, dem Elterngeld und was ihr absetzen könnt. Für Linus haben wir ja auch schon Elterngeld bekommen. Deswegen sind wir nach der Geburt beide in 4 gegangen und haben so zwar übers Jahr weniger Geld gehabt, am Ende aber einiges zurück bekommen.
Ich hoffe es ist zumindest einigermaßen klar geworden was ich erklären wollte. Ich bin ja auch kein Fachmann sondern hab mir das auch nur angelesen.
Am besten fragst du nochmal den Steuerberater wie das aussieht, wenn das Elterngeld unter Progressionsvorbehalt mitversteuert wird.
LG
Meliane mit Linus (21 Monate) und Hummelchen (25.SSW)

mal auseinanderbrösel

Guten Morgen Barbara,

wohin wollt ihr wann aus welchem Grund wechseln?

Gehst Du 2009 weiterhin arbeiten?

So, habe mal was zusammengekleistert....

1) Steuerklassenwechsel von der 4/4 in die 3/5, 2008:

  • könnt ihr auf Antrag beim Bürgeramt/Gemeinde machen, der zuhausebleibende geht in die 3 und erhöht damit den Betrag auf das Elterngeld, bei Dir (als Frau) auch das MuSchaGeld,
  • der Wechsel sollte in dem Jahr erfolgen, bei dem sich der Anspruch ansammelt, dh. 2008!
  • +/-: Du hast für 2008 nach dem Wechsel steuerlich zuviel bezahlt (+), Dein Mann steuerlich zu wenig (-), da sich die gesamte Steuerlast erst bei der EST 2009 zeigen und die mtl. Zahlungen nur ein pi-mal-Daumen-Wert sind. Die Gefahr besteht, das hier eine Nachzahlung von Euch zu leisten ist.

2) Elterngeld, 2009: wird in der EST-Erklärung 2010 mit einbezogen, um den für Euch gültigen Steuersatz zu finden.

Die Überlegung ist, die Du gerade anstellt, lässt sich schlecht beantworten:

a) JOKER: mtl. viel Geld und steuerlich nichts nachzahlen

b) 4/4 bleiben: lieber mtl. weniger Geld und beim FA keine Rückzahlung leisten

c) 3/5: mtl. mehr Geld, aber die Gefahr einer Rückzahlung beim FA.

d) Nachzahlung vom FA meist bei der Einbringen mehrere abzusetzender Dinge, die reine Lohn-EST ist schon recht gut mit dem Prozentsätzen angesetzt. Schliesslich will der Staat kein Geld ausgeben (Ausnahme: es sind Banken...)

3) Wechsel der Steuerklasse in 2009:

  • von der 3 (Frau)/5 zurück in die 4/4: geht
  • von der 4/4 in die 5 (Frau)/3: geht
  • von der 3 (Frau)/5 in die 5 (Frau)/3: ui, das wird schwierig

auch hier wieder die Frage, was wollt ihr ?

liebe Grüße,

Ines

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