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Wer weiß Bescheid, Resturlaubsanspruch, Elternzeit ... googlen macht mich ganz irre ... :-)

Da ich ab 1. November für 2 Tage wieder anfangen werde zu arbeiten, stellt sich die Frage, ob ich für die verbleibenden zwei Monate des Jahres anteilig für 2011 Urlaub bekomme oder aber mir der nicht genommene Urlaub aus 2010 (da Beschäftigungsverbot...) ebenfalls noch zusteht.
Kennt sich jemand von Euch damit aus?
Habe das hier gefunden:
4. Berücksichtigung Resturlaub
Ist es dem Angestellten nicht möglich, den ihm zustehenden Urlaub vor Beginn der Elternzeit vollständig zu nehmen, muss der Arbeitgeber den verbliebenen Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr gewähren.
Gilt das denn für Voll- und Teilzeitbeschäftigte?
HELFT MIR
:-|
Bisherige Antworten

Wer weiß Bescheid, Resturlaubsanspruch, Elternzeit ... googlen macht mich ganz irre ... :-)

Hallo Meggie,
ich bin weder Jurist noch hab' ich die Paragraphen im Kopf die bei mir zum tragen kamen:
In der 1. Ss hatte ich ein Beschäftigungsverbot und habe nach 6 Monaten wieder Teilzeit gearbeitet. Die verbliebenen Urlaubstage konnte ich noch voll nehmen (was schön war, da 10 Urlaubstage bei nur 3 Arbeitstagen viel "mehr" waren als bei 5 Arbeitstagen :-))
In meiner 2. Ss auch Beschäftigungsverbot. Da aber absehbar war, dass ich so schnell nicht wieder komme wurden sie mir vollständig ausbezahlt.
Durch das Beschäftigungsverbot bist Du als Schwangere unter einen besonderen Schutz gestellt, und Dir darf kein Nachteil entstehen, sprich Urlaub gestrichen werden.
Ich hoffe das hilft Dir ein bisschen weiter.
Liebe Grüße
Juni

Wer weiß Bescheid, Resturlaubsanspruch, Elternzeit ... googlen macht mich ganz irre ... :-)

Huhu!
Das gilt immer! Der AG muss Dir Deine Urlaubstage noch gewähren!
Ich hatte sogar nach 9,5 Jahren noch einen Tag stehen!
Urlaub, der wg SS nicht genommen werden konnte verfällt nicht!
Glg Suse
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