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Was sagt ihr dazu?

Hallo ihr lieben,

habe gerade beim Querlesen durch die Foren folgendes entdeckt:

http://www.oz-online.de/index.php?id=542&did=20371&go=1

Dann hätte ich mich mit 2,5 Jahren bei meiner Tochter ja auch schon strafbar gemacht =-O :-| :-D

LG, Felinchen :KISSING:

Bisherige Antworten

Was sagt ihr dazu?

Um ehrlich zu sein wusste ich gar nicht dass es da eine Altersbegrenzung gibt. Welche soll denn das sein und wo erfährt man das?
Gruß Natalie

Was sagt ihr dazu?

Da sollen sie lieber echte Verbrechen bestrafen und verfolgen..

Ich muss zugeben, das ich 6 und 8 in der Tat etwas alt dafür finde, aber in einigen Kulturen ist das eben "normal" hier dem ganzen etwas sexuelle bei zu messen, kann auch nur dadurch entstehen, das es unserer Kultur eingeredet wird das es schlecht sei..

Was sagt ihr dazu?

Also ehrlich gesagt, wenn die Kinder danach fragen können, ist der Zeitpunkt abzustillen schon überschritten. Ich würde keine 8 Jährige an meine Brust lassen. Find ich auch abartig.

ich habe meine Große 3 Jahre gestillt.Für mich völlig normal!die Gerichte sollten besseres zu tun haben!LG

Was sagt ihr dazu?

Es war ja auch nicht die Mutter, sondern die Tante!

Was sagt ihr dazu? *einscleich*

Hallo,

ich kopier hier mal einfach den beitrag von einzigartig rein, ganz unten steht das wichtigste :)

denke mal, du hast das bei uns im forum gefunden oder den lzs

lg madlen
ich kopiere den Interessierten mal den § 176 StGB, der dafür einschlägig ist:
§ 176 Strafgesetzbuch: Sexueller Missbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.
(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.
Schutzgut des § 176 ist die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern.
Selbstverständlich geht man dabei aus, dass wg. des Machtgefälles zw. Erwachsenen und Kind ein Kind nicht in eine sexuelle Handlung einwilligen kann, daher wäre es immer noch ein STraftatbestand, wenn eine sexuelle Handlung an oder mit einem Kind passiert wäre, obwohl das Kind "ja" gesagt hat.
Es muss immer der objektive und der subjektive Tatbestand erfüllt sein, d.h. der Täter muss die Tatbestandsmerkmale erfüllt haben UND muss dies aber auch gewollt haben (für den Vorsatz gibt es dann verschiedene Abstufungen). Auf den Punkt gebracht: Der Täter muss wissen und wollen und hats dann getan (oder versucht ...)!
Wird das eigene Kind gestillt, um es zu stillen und weil es eben gestillt werden will, dann will keiner sich oder wen anders sexuell erregen, es liegt einfach keine sexuelle Handlung vor. Wenn ich mein Kind an den Genitalien wasche, um mein Kind zu säubern, dann liegt keine sexuelle Handlung vor.

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Nun seht Ihr aber schon, dass man solche Tätigkeiten auch prima zur Verschleierung benutzen kann. Ich sage Euch, seht Ihr einen Typen, der seinem Kind die Genitalien wäscht, um sich sexuell zu erregen, dann werdet Ihr, ohne dass ich jetzt mühsam Kriterien formulieren muss, dies einfach sofort erkennen.
Genau so einen Fall, dass eine Mutter ihr Kleinkind stillt, hatten wir im Pädagogikseminar diskutiert - ausdrücklich kein Mißbrauch, was damals bei vielen StudentInnen auf Verwirrung und Unverständnis stieß. Meuchelt mich, ich war damals bei den "Hääää?!"-Studis dabei! Ich wußte einfach überhaupt nichts über das Stillen.
Also - ich wage nicht mir ein Urteil zu bilden, da ich zu wenig über den Fall weiß. Es ist auf jeden Fall möglich, dass es sich um einen Mißbrauch handeln kann. Bei uns gilt immer noch "Im Zweifel für den Angeklagten", weitaus schlimmere Taten werden nicht verurteilt, weil sie nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden können. Ich würde erst mal dem Gericht zugestehen, dass in der Regel solche Urteile keineswegs leichtfertig gefällt werden. Und sollten Staatsanwalt und Richter auch noch nie was vom Langzeitstillen gehört haben - diese Beispielfälle stehen im juristischem Kommentar (laut dem, fragt mich nicht, welcher es war, auch ein Zungenkuss nicht unbedingt sex. Mißbrauch war, also Gute-Nacht-Kuß okay )
Die Berichterstattung ist aber schon übel - es klingt schon etwas so, als wäre stillen an sich in dem Alter nicht okay und das kotzt mich auch an.
Wie lange stillen? Sobald das Kind nicht mehr will, ist es nicht mehr okay! Egal, was dann die Mama will.
Viele Grüße von Einzigartig

Es gibt mit sicherheit auch abartige Frauen mit pädophiler Neigung. Aber in Vietnam?

Im Beitrag ist nicht die Rede vom Stillen sondern sie ließ die Kinder an der Brust saugen. Das ist was anderes !

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