War heute bei der Beratungsstellen, weil...
und so hab ich mich mal beraten lassen, was denn alles möglich ist!
und damit ihr das auch wisst schreib ich das mal alles hier auf:
Ab der 15 ssw, also wenn das so im Mutterpass vermerkt ist, kann man den antrag auf Kleiderzuschuß, Erstausstattung und Kinderzimmerzuschuß beantragen!!! (wieviel es da gibt, weiß ich noch nicht!)
dann kann man Wohngeld bei der Stadt in der man wohnt beantragen, oder zumindest Lastenzuschuß!
wenn man dann ein Haus kaufen will oder ähnliches, kann man bei der Landeskrdeitbank nach günstigen Krediten fragen, weil die günstig für Größere Familien sind!
Und wenn man nur auf 400€ arbeitet, und "krank" ist, dann sollte man sich ein "individuelles Beschäftigungsverbot wegen schwangerschaft" ausstellen lassen, dann muß der Arbeitgeber das Gehalt weiter bezahlen, und man steht mit einem mal nicht ohne einen Cent da!
Ist doch mal ganz interessant! oder??
Sie sagte auch, daß das Geld nicht bei dem Arbeitsamt beantragt wird sondern bei einer Stiftung und ARGE und Stiftung ganz unterschiedliche sachen sind und man das nicht verwechseln darf! da gibt es unterschiedliche Voraussetzungen!
hoffe das war auch für euch interessant!
In einer woche mach ich dann meinen Termin für den Antrag zu stellen! bin schon gespannt, was dabei raus kommt!
halte euch auf dem laufenden!
viele Grüße,
Gabi
War heute bei der Beratungsstellen, weil...
hallo gabi....wirklich intressant..wir würden zwar nix bekommen aber toll ds es doch so einige zuschüsse gibt...was ich nicht toll finde ist das hier:
"Und wenn man nur auf 400€ arbeitet, und "krank" ist, dann sollte man sich ein "individuelles Beschäftigungsverbot wegen schwangerschaft" ausstellen lassen, dann muß der Arbeitgeber das Gehalt weiter bezahlen, und man steht mit einem mal nicht ohne einen Cent da!"
sowas kann vielen arbeitgebern den hals brechen...denn sie haben keine einnahmen oder hilfen aber müssen trotzdem zahlen....finde ich ziemlich ungerecht...würde ich wirklich nur dann machen wenn ich wirklich krank bin....
lg sasi 14+5
War heute bei der Beratungsstellen, weil...
Und ganz Ehrlich, ich muß in der Schwangerschaft an erster Stelle an MICH denken, dann an meinen AG!
Und Danke sagt ein AG sowieso nicht! Egal wie du dir den Allerwertesten aufreißt!
Lg,
Gabi
einschleich...
ja, der Arbeitgeber muß eine Pflichtversicherung haben. Dann kann er über die Umlagekasse Umlage U2 das Geld was er dir bezahlt hat wieder zurück bekommen.
Gute Adresse für solche Nachfragen ist übrigens auch das Regierungspräsidium, das gibt es für jedes Bundesland und die haben eine Aufsichtsbehörde welche sich um alles mögliche in der Schwangerschaft kümmert.
Einfach mal googeln, mir haben sie schon sehr geholfen.
Liebe Grüße aus dem November/Dezember-Forum!
Eure Crazymom
:ROSE:
@sasi
der AG kann das geld, dass er einer Schwangeren mit Beschäftigungsverbot bezahlt, von der Knappschaft zurückforden, weil er dorthin ja auch Beiträge für jeden 400Euro Jobler bezahlt.
Also fehlt dem AG nicht ein Cent....
LG
Bianca
War heute bei der Beratungsstellen, weil...
Hallo Gabi,
den Großteil hab ich schon gewusst, da ich ja vorige Woche bei ProFamilia war wegen dem Stiftungsgeld. Wir bekommen ja noch ergänzend ALG II und ich bekomm im Monat nun 54 € mehr weil SS und ich hab auch schon einen Antrag für SS-Bekleidung gestellt. Im September werd ich dann den Antrag bei der ARGE wegen Baby-Erstausstattung stellen (SS-Bekleidung & Erstausstattung sind aber von ARGE zu ARGE bzw. Bundesland zu Bundesland unterschiedlich). Das Geld von der ARGE wird aber bei dem Stiftungsgeld angerechnet (das sind von der ARGE bei uns aber max. 375 €). Ansonsten hab ich von ProFamilia auch einen Bogen mitbekommen, wo eben alles drin steht wegen SS bzw. der Zeit danach (wo wird was beantragt, was gibt es wann usw.).
LG Nicole
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