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Vaterschaftsanerkennung für NICHT-Verheiratete....

Hallo!
Seid Ihr alle verheiratet???
Wenn nicht, wie macht ihr das mit der Vaterschaftsanerkennung???
Bei Fynn war ich damals auch nicht verh. und mein Ex-Mann hat die dann 6 Wochen vor Fynns Geburt gemacht....
Nun ist es ja so, das mein Freund (oder wie man es z.zt. nennen soll) immer nur kurz am WE zuhause ist und die Standesämter nur in der Woche auf haben....
Kann die Anerkennung auch erst NACH Geburt erfolgen? Er hätte da denn Urlaub?!
Oder steht dann in der Geburtsurkunde "Vater unbekannt" drin???
LG Melanie ab morgen schon 33.ssw
Bisherige Antworten

Vaterschaftsanerkennung für NICHT-Verheiratete....

Hi Melanie

ich bin nicht verheiratet.

Wir werden nach der Geburt sofort zum Amt gehen und ihn als vater eintragen lassen.Wenn er nicht dabei sein kann kannst du trotzdem seinen Namen angeben denn der Vater ist nicht unbekannt.Soweit ich weiß kann man die Anerkennung ja auch erst nach geburt unterschreiben (denn es kann immer was passieren).So war das bei meiner kollegin.

Bei weiteren Fragen fragen ruf doch einfach im Amt an die müssen so was wissen.

LG Ani

Vaterschaftsanerkennung für NICHT-Verheiratete....

Huhu...
Bei Jonas waren wir auch nicht verheiratet, Marco hat die dann vor der Geburt gemacht, ich weiß nicht mehr genau, ob er den Antrag zu Hause unterschreiben kann, und du gibst ihn ab. Hat euer Standesamt Samstag nicht auf? Unser hat für 2 Stunden auf....
Wie das nach der Geburt läuft, weiß ich auch nicht... :-X
Lg Kati
Lilypie Ich erwarte ein Baby Ticker

Vaterschaftsanerkennung für NICHT-Verheiratete....

Hallo Melanie,

Du gibt ihn einfach als Vater bei/nach der Geburt an so steht dann sein Name in der Geburtsurkunde und die Vaterschaftanerkennung könnt ihr auch noch später beim Jugendamt machen. Bei uns ist es auf dem Jugendamt und nicht Standesamt. Bei der ersten waren wir auch noch nicht verheiratet...

Liebe Grüße

Alexandra

Vaterschaftsanerkennung für NICHT-Verheiratete....

Hey Melanie!

Du weißt ja wer der Vater ist also kannst du das auch angeben.... dein wie man es auch nennen soll wird dann eingeladen und wird gefragt ob der die Vaterschaft anerkennt und wenn er jetzt nein sagen würde was ich ja nicht hoffe für dich sonst wird dann ein Vom Gericht an geforderter Vaterschaftstest gemacht .....

ich hoffe ich konnte dir weiter helfen .....!

Lg Jessie

32+5 [:-}

Vaterschaftsanerkennung für NICHT-Verheiratete....

Hallo,

wir haben es bei Nina auch vor der Geburt gemacht, Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung. Kann man aber auch nach der 'Geburt machen. Du gibst zur Geburt nur deinen Freund als Vater an.

LG, Viktoria

Vielen Dank euch allen :))) Lg Melanie

*mal wieder einschleich*

Hallo Ihr Lieben,
also da muss ich mich doch mal wieder einschleichen.
Die Vaterschaftsanerkennung (VA) kann vor der Geburt erfolgen oder auch nach der Geburt. Ich würde dann an deiner Stelle im Krankenhaus sagen das das St.Amt die Geburtbeurkundung zurückstellen soll, da ihr zur VA aufs St.Amt kommen möchtet.
kann dir gerne noch mehr infos dazu geben, evtl. ist es auch Bundeslandweise etwas unterschiedlich.
Bei uns macht das Jugendamt kaum noch VA's die werden alle zu uns aufs Standesamt geschickt. Kann aber auch am Jugendamt liegen!
Wenn du noch fragen hast, schicke mir doch einfach ne PN!
aber einfach so angeben und dann unterschreiben lasse das ist nicht ganz so drin :O) ihr werdet schon beide zur VA müssen, denn Deine Zustimmung zur VA ist auch erforderlich!
Grüßle anke

Vaterschaftsanerkennung für NICHT-Verheiratete....

wenn noch keine Vaterschaftsanerkennung vorliegt, taucht einfach gar nichts in der Geburtsurkunde auf.
Der Kindesvater kann auch zu einem Jugendamt oder Notar an seinem Arbeitsort gehen und die Vaterschaft anerkennen. Du musst nicht zwangsläufig dabei sein. Du musst dieser dann nur noch zustimmen z.B. bei deinem Heimatjugendamt.
Habe ich schon öfters in meiner beruflichen Karriere gesehen. Also kein Problem.
Nach der Geburt werdet Ihr andere Sorgen haben außerdem erscheint er dann wie gesagt nicht auf der Geburtsurkunde...
V.a. wenn Ihr jetzt im Streit liegt, rate ich dringend dazu, denn es geht ja später dann auch um Unterhalt, Erbansprüche etc.
LG Jarste 23 + 0 :IN LOVE: (Fremdgängerin aus November/Dezember)
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