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Urlaubsanspruch ?

Hi Mädels,
stimmt es das ich für nächstes Jahr noch einige Tage Urlaubsanapruch habe ? Mein letzter Arbeitstag ist der 11.1.2010 (ET ist der 23.2.). Jetzt hat mir eine Bekannte erzählt das der Mutterschutz weiter als "Arbeitszeit" angerechnet wird, (das wäre ja dann bis Ende April) und mir anteilig noch Urlaub zusteht.Kennt sich damit jemand aus ? Kann leider zu keiner Personalabteilung gehen, da ich in einer Praxis arbeite ;-).
LG Schnuller78
Bisherige Antworten

Urlaubsanspruch ?

Hallo Schnuller,
ja, das stimmt.
Während der Mutterschutzzeit hast Du vollen Urlaubsanspruch.
Bei 14 Wochen und einem Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr kannst Du mit ungefähr 9 Tagen rechnen, die Dir während dieser Zeit noch zustehen.
Da Dein Mutterschutz am 12.02.2010 beginnt und somit Du ja noch einen halben Monat mehr hast, kannst Du, meiner Berechnung nach von 10 Tagen ausgehen.
Du kannst im Netz aber das Mutterschutzgesetz auch nachlesen.
Bei meiner ersten SS war ich auch sehr erstaunt darüber, aber es ist tatsächlich so.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
GGLG
Anja mit Max/Paul 22+2 und Svea Mailin (2 J 7 M)

nur zustimmen kann, habe ich gerade durch mit der PA. LG

ihr seid super, danke !!

danke für die schnellen Antworten. Gibt es einen Link wo man es berechnen kann ? Hier im Forum kann man echt alles fragen und bekommt immer gescheite Antworten :OK: .
LG Schnuller78

ihr seid super, danke !!

also bei mir, im öffentlichen Dienst, ist es so, dass ich 29 Tage Urlaub im Jahr habe/12 =2,4 (d.h. Für Januar=2 Tage; Für Januar und Februar = 5 Tage --> wird immer gerundet). Keine Ahnung, ob das in jeder Branche anders geregelt wird, habe auch keinen Link, sorry.

ihr seid super, danke !!

Hallo Schnuller,
kein Problem, wo man helfen kann, macht man das doch gern :-)
Das kannst Du selber ausrechnen.
Bei 30 Tagen Urlaub pro Jahr, stehen Dir 2,5 Tage pro Monat zu.
14 Wochen sind bei mir 3,5 Monate = 2,5x3,5=8,75 Tage, ergibt aufgerundet = 9 Tage
Da Du ja am 12.01. in den MuSchu gehst, arbeitest Du ja noch ca. einen halben Monat. Also würd ich noch 1,25 Tagen hinzurechnen = 10 Tage.
Wann endet denn Dein MuSchu? Ohne Elternzeit gerechnet
GGLG
Anja Max/Paul 22+2 und Svea Mailin

ihr seid super, danke !!

ET ist der 23.2., 8 Wochen Mutterschutz, wäre also ca. der 23.4.2010.
Da mein Chef für alles "Beweise" brauch, suche ich jetzt noch eine Seite im www die ich ausdrucken kann, damit er es schwarz auf weiß sieht ;-).Dann wäre ich ja rein rechnerisch ziemlich genau an Weihnachten fertig mit arbeiten.
GLG Schnuller78

ihr seid super, danke !!

Hallöchen
Auszug aus dem Mutterschutzgesetz:
§ 17 Erholungsurlaub
Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.
Nachzulesen bei http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html
Ich hoffe, der Link bleibt drin
GGLG
Anja

ihr seid super, danke !!

Danke dir. Habe mir den Link gleich gesichert ;-).
GLG Schnuller78

Urlaubsanspruch ?

Die Urlaubstage beschäftigen mich auch schon länger... ;-)

Ich wollte mich aber erst im nächsten Monat damit auseinandersetzen.

Aber da du schon mal einen Thread aufgemacht hast, stell ich hier auch gleich meine Frage rein. :-)

Wie sieht es denn mit dem Urlaub aus, wenn man früher entbindet, also 2-3 Wochen vorher?? Theoretisch kann im vorraus doch kein Urlaub genommen werden. *grübel*

Urlaubsanspruch ?

dann kannst du deinen "alten" Urlaub nachher noch aufbrauchen. Wenn ich das ganze richtig verstanden habe. Denke aber hier gibt es Mädels die kennen sich wesentlich besser aus wie ich ;-).

Urlaubsanspruch ?

wenn Du früher entbindest, ändert sich nichts an deiner Mutterschutzzeit also die 6+8 Wochen (d.h. bei mir ca 8 Tage) und für die stehen Dir dann Urlaub zu, d.h. im Normalfall bist Du genauso lange weg, wie mit Geburt am errechneten Termin. Glück, wenn man das so nennen kann, haben die, die später entbinden, da sich dann der Mutterschutz verlängert, da man definitiv nicht vor 8 Wochen nach Geburt zurück zur Arbeit darf oder dann in den Erziehungsurlaub geht.
Hoffe, dass ich Deine Frage richtig verstanden habe.
LG

Urlaubsanspruch ?

Hallöchen,
ich kann nur berichten, wie es bei meiner ersten SS gewesen ist.
Da hatte ich normalerweise den Entbindungstermin am 04.03.2007. Vor meinem MuSchu hab ich Urlaub genommen, aber ich glaub, das war noch alter Urlaub *grübel*
Unsere Maus kam letztendlich am 16.02.2007, als ca. 2 Wochen früher. Aber von meiner MuSchu- Zeit ging nichts verloren, da man die 2 Wochen dann hinten dran hängt. Die 14 Wochen bleiben auf jeden Fall erhalten.
Warum kannst Du denn keinen Urlaub im Voraus nehmen? Vorausgesetzt natürlich, das ist alles in einem Jahr. Mein MuSchu fängt beispielsweise am 27.11. diesen Jahres an und ich kann nur den Urlaub von diesem Jahr nehmen. Demzufolge habe ich am 11.11.2009 meinen letzten Arbeitstag für dieses Jahr *freuwieblöd*
GGLG
Anja

Urlaubsanspruch ?

Hallo Anja,
mir geht es gerade ähnlich. Mein Mutterschutz beginnt am 30.11. und ich werde ab 19.11. die Segel streichen. Habe mir jetzt Etappen gelegt. Noch einmal ne Woche im September und 2 Tage im Oktober. Ich merke schon, dass ich nachmittags so müde bin, dass ich lieber nur ne halbe Stelle hätte. Ich zähle schon die Wochen, dann kann ich im November/ Dezember alles einrichten [:-}
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