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Unterschied:Beschäftigungsverbot und Krankschreibung!!!

Kennt jemand da den Unterschied ???
Wegen der Bezahlung und Anrechnung auf das Elterngeld ??
Danke für eure Antworten !!
LG Kristina
Lilypie Ich erwarte ein Baby Ticker
Bisherige Antworten

Unterschied:Beschäftigungsverbot und Krankschreibung!!!

krankschreibung geht ganz normal von deinen krankheitstagen ab, beschäftigungsverbot dagegen ist besser, weil du unbefristet lange krank sein darfst und trotzdem fast vollständigen Lohn bekommst...
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=12206&ccheck=1
lg tine mit beschäftigungsverbot

Unterschied:Beschäftigungsverbot und Krankschreibung!!!

Hallo Kristina!

Wenn du länger als sechs Wochen wegen der selben Sache krankgeschrieben bist (muss auch nicht am Stück sein), dann bekommst du Geld von der Krankenkasse, aber nicht mehr vom Arbeitgeber. Und das Geld der Krankenkasse sind nur 70% (glaub ich) vom Netto-Lohn. Wenn du also die Schwangerschaft durch krankgeschrieben bist und dementsprechend nach 6 Wochen Krankengeld beziehst, wird das auch genau so aufs Geld im Mutterschutz angerechnet. Wird also viel weniger.

Beim Beschäftigungsverbot (es gibt zwei Arten, ein mal das generelle - vom Arbeitsplatz abhängig - und das individuelle) bekommst du dein volles Gehalt weiter vom Arbeitgeber bezahlt und der holt sich das von der Krankenkasse wieder. Ist dadurch sogar noch wesentlich bequemer, weil du nicht die Rennerei zur Krankenkasse hast. Und außerdem hast du dein volles Nettogehalt, aus dem dein Geld im Mutterschutz berechnet wird.

Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen weiter helfen.

Viele liebe Grüße

Nora - auch mit Beschäftigungsverbot ;-)

Unterschied:Beschäftigungsverbot und Krankschreibung!!!

Hallo Nora,
danke für die Info, hat mir sehr geholfen, also muss ich auch nicht das Schreiben(Beschäftigungsverbot) zur Krankenkasse schicken, sondern nur zum Arbeitgebeer, richtig? Ich habe auch nur Exemplare wo drauf steht. Attest zur Vorlage beim AG.Ich kenne mich da bisher nun gar nicht aus, hatte beim großen bis zum letzten Tag gearbeitet.
Danke und schönen Abend noch.
LG Kristina

Unterschied:Beschäftigungsverbot und Krankschreibung!!!

Soooorry für späte Antwort. Aber - ja, zur KK musst du nichts schicken, die holen sich normalerweise ne Kopie vom Arbeitgeber. Falls sie dir doch nen Brief schreiben, dass sie das Schreiben haben wollen - naja, dann gibts du ihnen halt ne Kopie. ;-)
Liebe Grüße
Nora
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