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SOS an die Elterngeldexperten, wer weiß Bescheid?!

Hallo!
Das Thema gabs bestimmt schon mal aber wer kann mir nochmal weiterhelfen, steh im Moment etwas auf dem Schlauch %)
Also für Frida hab ich ja für die Lebensmonate 1-12 Elterngeld bekommen, danach gibt es ja nix mehr, also null Einkommen. An Frida´s 2. Geburtstag muß ich wieder meinen Dienst antreten. So jetzt mal rein hypothetisch:
Wenn ich jetzt relativ schnell wieder schwanger werden würde, und nur so 2-3 Monate arbeiten gehen würde und dann wird Kind Nr. 2 geboren, welche Monate werden dann zur Berechnung herangezogen? Die 12 Monate vor Frida´s Geburt oder die Monate wo ich kein Elterngeld mehr bekommen hab plus die 2-3 Monate effektiv gearbeitet?
Ich hoffe ich hab mich verständlich ausgedrückt, wer kann mir etwas dazu sagen?
Ich sag schon mal Danke im Vorraus,
LG Clematis
Lilypie Second Birthday tickers
Bisherige Antworten

gute Frage, das hab ich mich auch schon öfter gefragt - hoffentlich weiß hier jemand Bescheid.

SOS an die Elterngeldexperten, wer weiß Bescheid?!

Ich bin mir da nicht ganz sicher, aber ich dachte es werden die 2-3 Monate die du gerade gearbeitest hättest und dann 9-10 Monate vor dein Elterngeld berechnet.
LG Sandra +Florian + :IN LOVE:

@Kerzenschein

Hi Sandra,
meinst Du mit "und dann 9-10 Monate vor dein Elterngeld berechnet" die 9-10 Monate vor der Geburt von Kind Nr. 1? So hab ich es bis jetzt nämlich auch immer verstanden, aber irgendwie wird man ganz kirre im Kopf bei den ganzen Reglungen ;-)
Danke Dir auf jeden Fall für die Antwort,
LG Clematis

@clematis- Ja, das meint ich damit

SOS an die Elterngeldexperten, wer weiß Bescheid?!

Hallo,

für die Berechnung des Elterngeldes wird immer das Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt zugrunde gelegt. Das Einkommen, das Du vor der Geburt Deines ersten Kindes hattest wird leider nicht mehr berücksichtigt. Falls man in den 12 Monaten vor der Geburt gar kein Einkommen hatte, bekommt man den Mindestbetrag von 300 Euro und eventuell den Geschwisterbonus in Höhe von 70 Euro.

@kep7203

Hi!
Bist Du Dir da sicher, bzw. woher hast Du diese Info? Ist das vielleicht von Bundesland zu Bundesland verschieden? Hab nämlich heute morgen mal bei meiner zuständigen Elterngeldstelle angerufen weil ich es jetzt genau wissen wollte.
Also der Herr erklärte mir daß wenn ich angenommen vor der Geburt von Kind 2 noch 3 Monate arbeiten gehe diese in die Berechnung miteinfließen und die anderen 9 Monate wären dann das Gehalt welches ich vor Kind 1 bekommen habe, die Monate in denen man Mutterschaftsgeld und Elterngeld bezieht fallen aus der Berechnung raus.
Dewegen ist es auch "besser" eine schnelle Geburtenfolge zu haben, weil man dann fast das gleiche Elterngeld bekommt!
Ich hoffe ich habe das jetzt alles richtig verstanden, denn wenn es so wäre wie Du das schilderst, wäre das ja blöd!
Ich danke Dir auf jeden Fall für Deine Antwort,
LG Clematis

@kep7203

Hallo Clematis,
ich habe ne Freundin, die auf der Bank schafft und ich habe sie gefragt. Wenn Du jetzt ss werden würdest, sagte sie mir sinngemäß , dass das als Grundlage genommen wird, was du vorher verdient hast. Also das, was schon bei Fida als Grundlage hattest, bis auf das es nun weniger Prozente sind. Mutterschutz und Elternezeit werden übersprungen und nicht einberechnet. Hab allerdings nicht weiter gefragt, wenn Du schon wieder ein paar Monate gearbeitet hast. Kann ich aber fragen, wenn Du magst.
GLG ANke

@kep7203

Hallo,

bin spät dran, aber hier ist noch ein Link zur Seite des Familienministeriums zum Thema Elterngeld. Da steht u.a. dieser Satz:

In der Höhe orientiert sich das Elterngeld am laufenden durchschnittlich monatlich verfügbaren Erwerbseinkommen, welches der betreuende Elternteil im Jahr vor der Geburt erzielt hat. Es beträgt höchstens 1.800 Euro und mindestens 300 Euro.

Vielleicht lässt Du Dich am besten mal bei der zuständigen Elterngeldstelle beraten, da die Lage bei Dir ja etwas komplizierter ist.

@kep7203

Ups, ich hatte eben den Link vergessen ....

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/familie,did=76746.html

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