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Nochmal zum Thema Elterngeld

Hallo zusammen,
also kann mir bitte mal jemand genau erklären, wie das mit dem Elterngeld abläuft. Ich kenne mich nur mit dem Erziehungsgeld aus. Bekommt man das jetzt garnicht mehr? Oder das Landeserziehungsgeld noch, wenn das Kind 2 geworden ist? Ich komme übrigens aus Bayern. Wäre schön wenn mir das mal jemand erklären könnte, blicke das nicht mehr durch.
Danke schon mal.
LG Catrin
Lilypie Ich erwarte ein Baby Ticker
Bisherige Antworten

Nochmal zum Thema Elterngeld

Huhu!
Also, in Bayern ist ja meist alles anders... ;-)
Aber eigentlich bekommt man für alle Kinder die nach dem 1.1.07 geboren sind, das neue Elterngeld und nicht mehr das alte Erziehungsgeld.
Und das neue Elterngeld funktioniert so:
Du kannst maximal 14 Monate Elterngeld bekommen, 14 Mon wenn der andere Elternteil ( in der Regel der Kindsvater) 2 Mon daheim bleibt. Bleibt ausschliesslich die Frau daheim- was ja meist der Fall ist- bekommt man nur 12 mon Elterngeld.
Es gibt für ALLE einen Basissatz von 300 €, das heisst das bekommt jeder mindestens.
Hat der daheimbleibende Elternteil bis zum Mutterschutz gearbeitet, bekommt er 67% des letzten Gehalts, allerdings max. 1800€.
Man kann auch wohl das Elterngeld auf zwei Jahre aufteilen, das hiesse beim Basissatz statt 12 mon- 300€, dann 24 mon-150€ usw.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
Ich würde aber trotzdem zur Sicherheit nochmal bei der Erziehungsgeld/Elterngeldstelle anrufen, entweder Rathaus oder Gemeindebüro.
Denn ich hab schon ein paar Mal hier das Wort "Landeserzgeld" gehört, kenne aber die süddeutsche Regelung nicht.
LG,
Ava01

Nochmal zum Thema Elterngeld

Danke Ava,
jetzt hab ich es glaube ich kapiert. Das ist aber auch verwirrend. Wegen dem Landeserziehungsgeld habe ich jetzt mal gelesen. Das kann man nach Ablauf des Elterngeldes beantragen, bekommt man bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze für ein weiteres Jahr.
Danke schön.
LG Catrin
Lilypie Ich erwarte ein Baby Ticker

Achtung - lange und ausführliche Antwort

Kann mich da Ava nur anschließen. Ich teil das Elterngeld auf und bekomme so 150 € je Monat - da ich volle 3 Jahre daheim bleibe. Das LANDESerziehungsgeld ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Manche Bundesländer zahlen glaube ich, diese Leistung gar nicht. Ich komme aus Thüringen und da gilt folgende Regelung:

In Thüringen wird auf Antrag ab dem Tag der Vollendung des zweiten Lebensjahres ein Thüringer Erziehungsgeld nach dem Thüringer Erziehungsgeldgesetz (bisher nach dem Thüringer Landeserziehungsgeldgesetz) gezahlt.
Dieses Gesetz trat ab 01.07.2006 in Kraft. Anspruchsberechtigt sind Eltern mit Kindern zwischen 2. und 3. Lebensjahr . Die Höhe des Thüringer Erziehungsgeldes für das anspruchsbegründende Kind ist abhängig von der Vorkinderzahl (Mehrkinderbonus durch ältere Geschwisterkinder für die noch Kindergeld bezogen wird) und gestaffelt. Das Thüringer Erziehungsgeld beträgt hiernach für das erste Kind 150 € monatlich, für das zweite Kind 200 € monatlich, für das dritte Kind 250 € monatlich und 300 € monatlich für das vierte und weitere Kinder.
Das Geld wird - auf Antrag - an diejenigen Eltern ausgezahlt, die ihr Kind selbst erziehen. Wer sein Kind im dritten Lebensjahr in einen Kindergarten oder in Kindertagespflege betreuen lässt, muss ebenfalls einen entsprechenden Antrag ausfüllen. Er unterschreibt eine Abtretungserklärung für das Erziehungsgeld bis zu einem Betrag von maximal 150 € im Monat. Das Erziehungsgeld geht dann direkt an die Einrichtung. Wenn nur eine stunden- oder tageweise Betreuung des Kindes im Kindergarten vereinbart ist, ist der Träger verpflichtet, den Eltern das Erziehungsgeld anteilig zu erstatten .

In Sachsen gibt es wieder eine andere Regelung. Schau hier:

Für Eltern von Kindern, die ab 1.1.2007 geboren worden sind, hat der Sächsische Landtag am 07.11.2007 als wichtigste Änderungen beschlossen, dass die Leistungen im 3. Lebensjahr wie folgt stärker nach Kinderzahl gestaffelt und ab dem 2. Kind verbessert werden:

  • 1. Kind: neun Monate je EUR 200
  • 2. Kind: neun Monate je EUR 250
  • ab 3. Kind: zwölf Monate je EUR 300.

Voraussetzung für diesen Leistungsumfang ist, dass für dieses Kind seit dem vollendeten 14. Lebensmonat kein Platz in einer staatlich geförderten Kindertagesstätte in Anspruch genommen wurde. Andernfalls gilt der gleiche Leistungsumfang wie bei Leistungsbezug im 2. Lebensjahr.

Ein Leistungsbezug bereits im 2. Lebensjahr (z. B. im Anschluss an das Bundeselterngeld) wird wie folgt ermöglicht:

  • 1. Kind: fünf Monate je EUR 200
  • 2. Kind: sechs Monate je EUR 250
  • ab 3. Kind: sieben Monate je EUR 300.

Zusätzlich werden die bisherigen Einkommensgrenzen von 13.500 und 16.500 Euro jeweils um 600 Euro erhöht.

Und das hab ich auch noch gefunden:

Eine vergleichbare familienfördernde Leistung wird außer in Sachsen nur in Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen gewährt.

Mach Dich ganz einfach mal schlau, ProFamilia z. B. weiß da ganz gut Bescheid (ich hab da einen Bogen bekommen, wo ich welches Geld beantragen muss - Elterngeld, Landeserziehungsgeld, Kindergeld), wo bekomme ich die Geburtsurkunde usw.

LG Nicole 24+4 (25+4)

Super,vielen Dank. LG Catrin

Nochmal zum Thema Elterngeld

hallo Catrin,

Maiglöckchen hat ja die meisten Infos schon reingeschrieben. Für Bayern gibt es dann im zweiten Jahr Landeserziehungsgeld, wenn Ihr die Einkommengrenzen nicht überschreitet. Ab 2009 liegt die Grenze dann aber nochmal höher, wenn Paare weniger als 25.000 Euro Nettoeinkommen haben, bekommen sie im zweiten Lebensjahr Landeserziehungsgeld. Wenn Ihr das zweite Kind bekommt, 200 Euro im Monat, beim dritten oder weiteren Kind dann 300 Euro im Monat.

Alle Infos unter

http://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/erziehungsgeld/infolandeserziehungsgeldqxd.pdf ich hoffe der Link funktioniert....

lg frauke

Ganz wichtig: Geld zurücklegen für die Steuernachzahlung

Hallo Catrin,

die wichtigste mathematische Formel:

Elterngeld wird 12mon gezahlt - Mutterschaftsgeld (2mon) + Parntermonat von max. 2mon= Geld auf dem Konto

bei mir: Elterngeld 12mon - 0 mon MuScha (kein Anspruch) + 0 mon Parntergeld (finanz. Fiasko) = 12 mon ausgezahlt.

Das ausgezahlte Elterngeld ist steuerfrei, ABER (!!) es wird dem zu versteuerenden Einkommen hinzugerechnet, dann der dortige Steuersatz genommen, das Elterngeld wieder abgezogen und der Steuersatz auf das zu versteuernde Elterngeld angerechnet. Das ist der sogeneannte Progressionsvorbehalt: mit steigendem Einkommen, steigt der Steuersatz.

Bsp. :

a) 40.000 Euro zu verst. Einkommen= Steuersatz 14,25%= zu zahlende Steuern 5.700 Euro

b) 40.000 Euro zu verst. Einkommen + Elterngeld (nehme hier mal das mininmale 12*300 Euro) 3.600 Euro= Steuersatz 15,76 % bei 45.000Euro = Steuersatz wird angewandt auf die 40.000 Euro= zu zahlende Steuern 6.304 Euro.

Fazit: Durch die Zahlung des Elterngeldes von 3.600 Euro kommt eine zusätzliche steuerliche Belastung von 604 Euro dazu.

klick Steuern

lg, ines,

die ihren Antrag schon soweit fertig hat und für Berlin gibt es kein Landeserziehungsgeld.

Stop, stop stop

Hallo Ines,
was für Steuern muss ich denn da nachzahlen? Die 6000 €? Das ist doch ein Witz oder? Da kann das Elterngeld ja gleich weglassen. Da zahl ich ja nur drauf. Was ist denn das für eine Sch....?
LG Catrin
Lilypie Ich erwarte ein Baby Ticker

nee, die 600 Euro (für dieses Beispiel)

Hallo Catrin,

dabei ist angenommen, dass bereits der größere Teil der Steuer über die monatliche Gehaltsabrechnung läuft.

Da das Elterngeld "steuerfrei" ausgezahlt wird, wird erst nachher mit dem FA abgerechnet. D.h., wenn frau zu versteuerndes Einkommen hat bzw. über ihren Ehemann einkommen zu versteuern hat.

lg, ines

Ganz wichtig: Geld zurücklegen für die Steuernachzahlung

Hallo Ines,
ich bin auch aus Berlin und da wir beide selbständig sind bzw. ich noch "nebenher" eine kleine Festanstellung habe UND mein Partner gerne Elternzeit nehmen möchte, müssen wir uns wohl gründlichst beraten lassen - weißt Du, wo man das machen kann? Du scheinst ja sehr gut informiert zu sein.
Danke und vG aus dem Prenzlauer Berg
Blaugelb

Elterngeldstelle beim Jugendamt, 2 Links (+Elterngeldrechner für BEIDE)

Elterngeld_Berlin

Jugendamt_Pankow

Hallo Blaugelb,

ui, der Sonderfall Freiberuflich! Ja, am Besten schon vorher beim JA auftauchen und sich beraten lassen, da es da diverse Sonderfälle gibt.

http://www.elterngeld.net/elterngeld-rechner.html

Bei dem Elterngeldrechner können beide eingegeben werden, testet es einfach mal aus. Bei uns lohnen sich die Partnermonate gar nicht.

Grüße aus Wilmersdorf,

Ines

Vielen Dank!

stimmt

ist echt der knaller, war beim erziehungsgeld nicht so.
jetzt greift der staat am ende des jahres in die eh schon leeren taschen der familie und das nicht zu knapp!
lg katrin

Nochmal zum Thema Elterngeld

Huhu zusammen

Wichtig ist hier nur noch anzufügen, wenn bis zum Mutterschutz gearbeitet wurde, bekommt man 67 % des NETTO- Gehalt´s. Auch fallen hier alle evtl. Schicht , Feiertags- Wochenendzuschläge oder sonstige Bonuszahungen raus.

Eine Frage habe ich auch dazu:

Wird das Elterngeld (genauso wie das Kindergeld) nicht erst nach der Geburt beantragt? Nicht das ich das verpasse.

Hier nochmal alles komplett zum nachlesen : http://www.elterngeld.net/

LG Mandall

nach der Geburt beantragen, vor der Geburt vorbereiten

Hallo Mandall,

ja, der Antrag kann erst mit der Geburt und somit mit der Geburtsbescheinigung eingereicht werden, praktischerweise sollte die Anträge samt Mitunterlagen (z.B. Kopie Personalausweis, Gehaltsabrechnungen) schon vorher fertig sein. Nach der Geburt ist Körper und Geist fix & alle, lieber alles vorher in "Sack und Tüten" packen.

Liebe Grüße,

Ines

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