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Mutterschutz rückwirkend beantragen?

Hallo!

Brauche mal Eure Hilfe. Bin in der 34.SSW und meine Gyn hat mir noch kein Attest wegen Mutterschutz gegeben. Wie läuft das überhaupt ab? Und meine Gyn meinte, den Mutterschutz kann ich auch rückwirkend beantragen. Wie verhält sich das dann mit meinem Gehalt?

Vielen Dank!

Lieben Gruß,

Julia

Bisherige Antworten

Mutterschutz rückwirkend beantragen?

Hallo Julia,

Du benötigst kein Attest vom Frauenarzt.Du rechnest einfach vom ET 6 Wochen vor,ab dann beginnt der Mutterschutz,d.h.Du darfst rein rechtlich nicht mehr arbeiten,außer Du hast eine besondere Abmachung mit Deinem Arbeitgeber getroffen.Den Mutterschutz muss man nicht beantragen!Den Schein den du vom Frauenarzt bekommst,7 Wochen vor Geburt,der ist für Deine Krankenkasse bestimmt-weg.Mutterschaftsgeld.Ich hoffe ich konnte Dir helfen.

LG Daniela

Mutterschutz rückwirkend beantragen?

bei mir war es so, dass der arbeitgeber automatisch die mutterschaftsmeldung an meine krankenkasse schickte. die wiederrum schickte mir dann einen antrag zu, den ich vom arzt bestätigen lassen musste. den bestätigten zettel hab ich dann wieder zurück zur krankenkasse gebracht.

frag doch einfach mal bei arbeitgeber und krankenkasse nach, wie es bei dir üblicherweise gehandhabt wird.

Mutterschutz rückwirkend beantragen?

Huhu Julia,

also bei mir ist es auch so, dass ich generell die Bestätigung der SS zu Beginn mit voraussichtlichem ET schriftlich von der Frauenärztin erhalten habe, da stand für meinen Arbeitgeber auch der Beginn des Mutterschutzes drauf. Ab 33+0, spätestens 34+0 bekommt man vom FA dann einen Antrag zum Ausfüllen für die Krankenkasse, wo man seine Kontodaten wg Geld im Mutterschutz angibt. Das wars dann schon, alles andere geht automatisch.

LG Sonja

Mutterschutz rückwirkend beantragen?

Hallo Julia,
eigentlich hättest Du Deinen Arbeitgeber schon längst informieren müssen, denn er muss die anderen Mutterschutzfristen (z.B. maximal 9 h täglich) auch einhalten und das kann er nur, wenn er darüber Bescheid weiß. In der Regel reicht eine Kopie des Mutterpasses, aus dem der Entbindungstermin ersichtlich ist. Dann rechnet der Arbeitgeber in der Regel auch die Mutterschutzfrist schon von alleine aus, um auch personaltechnisch planen zu können und ggf. Ersatz zu beschaffen. Also dringend die Personalstelle informieren.
LG Jarste 32 + 6 :IN LOVE:

ich denke, sie meint eher das mutterschaftsgeld, oder??? GGLG von

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