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Mutterschaftsgeld

hallo ihr lieben
kann mir jemand helfen oder was raten ;-)
ich muß bei der krankenkasse angeben wann mein letzter arbeitstag war und somit der mutterschutz begonnen hat.
außerdem kann man angeben (muß man wohl) ob man davor noch urlaub hatte...
ich hatte noch 2wochen urlaub.
ist es ratsam "zwecks geld" es anzugeben oder nicht.
vom arbeitgeber wäre es egal -lockeres verhältniss-
aber was ist für mich besser, wenn ich es angebe oder nicht.
wo bekomme ich mehr geld!!!
lieben dank
janine
O:-) :THUMBS UP: :THUMBS UP: O:-)
Bisherige Antworten

Mutterschaftsgeld

Hi Janine,
der letzte Arbeitstag liegt 6 Wochen vor dem errechnten ET.
Ob du davor noch Urlaub hast oder nicht, ist egal, denn der Resturlaub zählt auch als "Arbeit" denn er steht dir ja anteilig zu.
Ansonsten gibt es bei einer normalen Einlingsgeburt insgesamt für 14 Wochen Mutterschaftsgeld, nämlich 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt. Dir steht für diese 14 Wochen übrigens auch anteilig Urlaub zu.
LG Annette
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