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Muss AG betriebl. Gründe nennen bei Ablehnung Teilz. während der Elternzeit?

Hallo,

nächstes Jahr werden es 20 Jahre wo ich bei der Bank angestellt bin. War Ganztagskraft.

Seit 2008 bin ich in Elternzeit, einmal von Ben und dann vom kleinen Unfall :-) Tom.

Am 17.10.11 enden die 2 Jahre Elternzeit für Tom und im Anschluss wollte ich

das 3. Jahr nehmen und ab 1.1.12 dann Teilzeit während der Elternzeit arbeiten.

4 Tage die Woche je 4 Std., da das Geld benötigt wird und eine Ganztagsbetreuung

nicht möglich ist.

Ich habe den AG rechtzeitig informiert und heute ab ich einen Brief bekommen,

das sie aus betriebl. Gründen mir keine Teilzeitstelle zur Verfügung stellen können.

Muss mir der AG den Grund nennen? In der Bank sind ca. 300 Leute, davon sind

mind. 50 Teilzeitkräfte. Ich bestehe auch nicht auf meinen alten Arbeitsplatz.

Ob ich jetzt den ganzen Tag komme oder Teilzeit dürfte doch für so ein grosses

Unternehmen planbar sein, oder? Nach der Elternzeit könnte ich so oder so

auch nur Teilzeit arbeiten. Habt ihr vielleicht einen Vorschlag was ich machen könnte?

Welche Möglichkeiten gibt es noch?

Vielen Dank.

LG

Bianca

Bisherige Antworten

würd ich auch gern wissen!!!

Huhu,

bei mir ists das ähnliche Problem---

scheinbar MUSS es gehen NACH der Elternzeit, aber WÄHREND der Elternzeit ists so (bei mir zumindest) dass es mind. (ich glaub 15h pro Woche sein müssen - und ich würd gern 9h pro Woche gehen...............

hab aber ja noch Elternzeit bis 2014.....müsste aber spätestens nä Jahr im Herbst wieder gehen (auch wg Geld)......2012

naja.........mal schaun.

LG und bin mal gespannt ob jmd was genaueres weiß

Berit (voll im Geb stress von den Großen..)

Muss AG betriebl. Gründe nennen bei Ablehnung Teilz. während der Elternzeit?

Hi,
ich hab dazu folgendes gefunden:
"Über die Verringerung der Arbeitszeit sollen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber innerhalb von vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
* Der Arbeitgeber beschäftigt, unabhängig von der Anzahl der Personen in der Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer;
* Das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers in demselben Betrieb oder Unternehmen besteht ohne Unterbrechung länger als sechs Monate;
* Die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit soll für mindestens drei Monate auf einen Umfang zwischen 15 und 30 Wochenstunden verringert werden;
* Dem Anspruch stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen;
* Der Anspruch wurde dem Arbeitgeber sieben Wochen vorher schriftlich mitgeteilt.
Falls der Arbeitgeber die beanspruchte Verringerung der Arbeitszeit ablehnen will, muss er dies innerhalb von vier Wochen mit schriftlicher Begründung tun. Soweit der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit nicht oder nicht rechtzeitig zustimmt, können die Eltern vor dem Arbeitsgericht klagen."
Der AG muss dir also einen Grund nenne, wieso dies nicht möglich ist.
Vielleicht wäre ja auch eine andere Aufteilung der 16h/Woche möglich? Ich kenne Mandanten in unserem Büro, die auch eine Menge TZ-Kräfte haben, aber denen eine 4h-TZ-Kraft die ganze Planung durcheinanderhauen würde. Hast du diesbezüglich schon einmal bei der zuständigen Stelle/Personalabteilung nachgefragt? Vielleicht wäre ja eine geringfügig andere Aufteilung der Stunden durchaus möglich, nur eben 4x4h zu den angestrebten Zeiten nicht.
Meist hängt es ja auch von den Aufgaben am Arbeitsplatz ab und/oder ob eine andere Arbeitskraft gefunden werden kann, welche immer die Nachmittagschicht übernimmt bzw., falls man morgens auch später anfangen möchte, auch die Morgenschicht noch teilweise abdeckt. Wie das in Banken so ist, kann ich nicht beurteilen - da kenne ich mich nicht aus.
Aber bevor ich mir da rechtl. Schritte überlegen und ausführen würde, würde ich einfach mal die zuständige Person/Abteilung anrufen und nach dem Grund fragen. Vielleicht gibt es ja einen ganz simplen Kompromiss. Wenn dann immernoch keine Einigung in Sicht ist, kannst du ja immernoch deinen Anspruch einklagen bzw. eine schriftliche Begründung verlangen.
LG Minnie

Antwort

Hallo,
also, meiner Meinung nach sieht es so aus:
Du hast ein Anrecht auf das, was vor der Schwangerschaft war. Also auf die volle STelle. Wenn du jetzt TEZ arbeiten willst und dein Arbeitgeber kann dir aber keine STelle zur Verfügung stellen, dann kommt das einer Änderungskündigung gleich. Soll heißen, du hast keinen Anspruch auf Teilzeit, wenn vorher Vollzeit war.
Der Arbeitgeber hat auch leider nicht die Verpflichtung, dir die Gründe zu nennen. Soviel zur gesetzlichen Seite.
Ich an deiner STelle würde das perönliche Gespäch mit der Personalabteilung / Entscheidungsträger suchen, ich denke, da kannst du am meisten erreichen.
Viel Glück
Naddili :OK:

Muss AG betriebl. Gründe nennen bei Ablehnung Teilz. während der Elternzeit?

Hallo,

ich hab jetzt mal mit dem Betriebsrat telefoniert und ihn aber gebeten, das ich erst

mal so ihre Hilfe in Anspruch nehmen möchte (ohne das die oben was

davon mitbekommen) in Form von Infos und Tips und dann

beim Personalchef erst mal allein einen Termin machen werde.

Wenn alle Stricke reisen dann werde ich die Ablehnung erst mal hinnehmen,

denn ich bekomm dann Arbeitslosengeld, wenn ich mich für eine Teilzeitstelle

im 3. Jahr der Elternzeit anderweitig zur Verfügung stelle. Hab aber bei der

Bank immer noch meinen Vollzeitplatz sicher, wobei ich dann jetzt schon versuchen

werde nach dem 3. Jahr Elternzeit ab Okt. 2012 wenigstens einen Teilzeitplatz zu

bekommen. Vielleicht ist dann eher was drin wenn ich jetzt nicht so ein Ärger mache

und ausserdem haben die dann über ein Jahr Zeit sich eine Stelle für mich zu

überlegen. Vielleicht ändern sich dann auch die Öffnungszeiten im Kindergarten,

aber dann könnt ich trotzdem nicht an den 2 langen Tagen bis Schluss arbeiten

da die Kindergärten bei uns auf dem Land um 17 Uhr zu machen.

Eine ehem. Mitarbeiterin haben sie bei uns auch so weit von ihrem Wohnort hin

versetzt weil sie nur noch Teilzeit arbeiten wollten. Es war ihr dann soweit und dann

haben sie sich anscheinend so geeinigt und sie arbeitet nicht mehr bei uns.

Bei einer anderen Mitarbeiterin haben sie es

paar Monate später zugelassen da ihr Mann ja auch eine höhere Position in der Bank hat.

Es ist schon schlimm was die mit den Mitarbeiterinnen machen können.

Vielen Dank.

LG

Bianca

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