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Morgen endlich wieder FA Termin und mal ne spezielle Frage hab....

Hallo Mädels !
Bin wieder irre aufgeregt vor Morgen.
Nun wollte ich mal fragen, es sind ja drei US untersuchungen vorgesehen.
Da steht was drin von 9-12 SSW erster Ultraschall.
MUSS sie in der Zeit das konstenneutral machen ?
Sie hat damals umsonst in der 6 SSW einen gemacht, weil sie da ja die Schwangerschaft erkannt hat und weil ich dann zunächst krank geschrieben war zwei Wochen später nochmal eins, da war ich so 8 SSW.
Also im Zeitfenster 9-12 hat sie keinen gemacht.
Kann ich jetzt darauf bestehen oder heißt es, ne es geht auch in der 8 SSW ?
Vielleicht kann ja jemand weiterhelfen.
Anonsten freu ich mich auch über jedes Däumchen ;-)
Allen anderen Mitstreiterinnen wünsche ich für Morgen auch ganz viiiiiel Glück ....
LG
alex und Jule *05.08.2004
Lilypie Expecting a baby Ticker
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Morgen endlich wieder FA Termin und mal ne spezielle Frage hab....

Hallo Alex

bei mir war das auch wir bei dir und mein FA hatte bei dem Fenster 9-12.SSw auch untersucht und geschallt (hab auch ein Bild bekommen), gemessen, und gewogen wurde ich und Blutdruck, Urin...

Ich denke sie wird morgen schon US machen

Hoffe ich konnte etwas helfen :-)

:THUMBS UP: sind ganz feste gedrückt für morgen, freue mich auf dein Bericht :-[

Liebe Grüsse

Bettina

Morgen endlich wieder FA Termin und mal ne spezielle Frage hab....

Hallo,

Ich denke auch dassie dich morgen per Ultraschall untersuchen wird.Meine Ärztin hat mich auch in der 12 ssw nochmal untersucht und meinte das es schöner ist weil das Baby da schon so `gut `entwickelt ist.

Jetzt bin ich am Donnerstag dran i n der 19 ssw :-) ich freu mich auch riesig und bin ganz schön gespannt.

Wünsch dir für morrgen alles gute

Morgen endlich wieder FA Termin und mal ne spezielle Frage hab....

Hallo

Also ich hab ja schon einmal geschrieben,das ich die Handhabung sehr merkwürdig finde und nicht wirklich verstehe !!

Nur mal für als Beispiel ;)

Meine Schwägerin 27 J. 3. Kind geht in die gleiche Praxis wie ich,hat KEINE Risikoschwangerschaft und bekommt jedesmal - also alle 4 Wochen ein US- Bild...

Ich 36 J 4. Kind gleiche Praxis mit Risikoschwangerschaft (die 3. :( )bekomme auch jedesmal, bisher alle 4 Wochen,ein US- Bild.

Mag das verstehen wer will...Das hat doch nix mit Krankenkassenregeln zu tun....Ich blick da nicht durch. Genauso bestimmte Untersuchungen müßen hier manche bezahlen manche nicht...

Eigentlich heißt es doch jedes Quartal ein US und bei Risiko mehr....

Und es ist doch nur Thermopapier kann doch nicht die Welt kosten und die paar Minuten,die sie das Gerät benutzen und das Geld...kann doch nicht 25 € pro Bild kosten ?!?! Von mir aus sollte jede werdene Mami ein Bild bekommen ..ist doch für die Seele und schön für´s Album ...

Aber egal hoffen wir,das Du ein schönes Bild bekommst und alles in Ordnung ist...

GLG Alex mit 3 Mädels und Würmchen 14+2 SSW [:-} :IN LOVE: [:-} :IN LOVE:

eigentlich keine Ahnung, aber Vermutung...

Hallo!
Also erst mal Alex: ich glaub auch, dass ein us gemacht wird, weil es einfach ein extrem guter Zeitpunkt ist.
Ich bin privat und beihilfe und bei mir wird ja eh alles einzeln abgerechnet (wenn sie us macht, steht das auf der Rechnung mit ca. 30 - 60 euro, wird aber von kk bezahlt)
Bei gesetzlich versicherten wird ja nicht der einzelne Patient mit genau dem was gemacht wird abgerechnet, sondern eher so "pauschalen". Wenn die Gyns dann noch was extra verlangen (sowas wie 100 euro und ich mach jedes mal us), dann kassieren die das "privat", also nicht über die Kassen ab.
Wenn sie das nicht tun, (mit dem Abrechnen) entscheiden die - glaub ich - nicht nach Regel, ob sie einen us (außerhalb der drei üblichen) machen oder auch nicht.
Vielleicht weil manche einfach nett sind, vielleicht, weil manche einfach sicher gehen wollen.....etc.
Ich glaub nicht, dass die das dann mit der kk abrechnen, denn dann kommen die oft in Rechtfertigungsdruck und zahlen dann bei "versicherungstechnisch-unnötigen" Untersuchungen eher drauf, als dass sie etwas davon hätten....
Mir hat mal ein befr. Hausarzt erzählt, dass er bei gesetzlichen - wenn er "zuviel" macht, nicht nur die Behandlung selbst bezahlt, sondern auch noch eine Art Strafe...
So.
Wie gesagt, ich bin selbst kein arzt, kann es mir mir aber aufgrund der Infos, die ich habe nur so erklären...
Glg
KAthi :-) :-)

Abrechnung von Ultraschall-Untersuchungen

Guten Morgen an alle!

Habe mal ein bisschen gegooglt und folgende Aussagen gefunden:

"In den Mutterschaftsrichtlinien sind die Anzahl und der Umfang der Vorsorgeuntersuchungen festgelegt, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden.
Der erste Besuch beim Frauenarzt sollte sofort erfolgen, nachdem eine Frau die Schwangerschaft bemerkt hat. Bei der ersten Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung legt der Arzt den Mutterpass an. Er ist ein wichtiges Dokument, das die werdende Mutter durch die ganze Schwangerschaft und die Nachuntersuchungen begleitet.
Derzeit werden die 10 - 12 Vorsorgeuntersuchungen in folgenden Abständen angesetzt:

  • bis zur 24. SSW alle 4 Wochen
  • ab der 28. SSW alle 3 Wochen
  • ab der 34. SSW alle 2 Wochen
  • ab der 41. SSW jeden 2. Tag
  • 10-12 Tage nach dem errechneten Geburtstermin erfolgt die stationäre Aufnahme der Schwangeren.

Bei der Erstuntersuchung stellt der Arzt fest, ob die Schwangerschaft intakt ist und ob der Embryo in der Gebärmutter sitzt. Außerdem finden eine umfangreiche Befragung zu Vorerkrankungen (Anamnese) und Blutuntersuchungen der Schwangeren statt. Bei den folgenden Vorsorgeuntersuchungen wird der Verlauf der Schwangerschaft kontrolliert. Bei Auffälligkeiten oder Risikoschwangerschaften erfolgt eine engmaschigere Kontrolle. Dabei sollen Komplikationen erkannt und rechtzeitig behandelt werden."

UND

"Bei Risikoschwangerschaften können häufigere als vierwöchentliche Untersuchungen (bis zur 32. Woche) bzw. häufigere als zweiwöchentliche Untersuchungen (in den letzten 8 Schwangerschaftswochen) angezeigt sein".

Wenn ich alles richtig einordne, sollte und ist, eine USchall-Untersuchung insofern umfasst, dass es derzeit nur mit der USchall-Untersuchung möglich ist,

a.) die Größe der Kindes zu ermitteln und damit dessen zeitgerechte Entwicklung und

b.) um jedenfalls in den ersten drei Monaten Herzschlag, Durchblutung, Nabelschnur etc. zu kontrollieren.

Ich bezweifle, dass die KV's incl. Gesetzgeber erwarten, dass sich der Arzt auf das Stetoskop verlässt.

Dann hatte ich ein erstes Gespräch mit der hiesigen Hebamme - tja, bei uns gibt es tatsächlich im Umkreis von 15 km nur eine Hebamme - und es dämmerte mir leise, dass es hier wohl gewisse Rangeleien zwischen Hebammen und Ärzten geben könnte, als sie mir erzählte, dass grds. Hebammen alles außer USchall wie die Ärzte dürften. Außerdem scheint es ja keine Abrechnungsprobleme zu geben, wenn man Vorsorge von Arzt und Hebamme in Anspruch nimmt.

Die Hebamme meinte zudem: "Die (Ärzte) ließen sich alles mögliche einfallen, wie sie abrechnen könnten."

Das alles macht keinen Sinn, wenn der Arzt nicht jedes Mal bei den vorgesehen Vorsorgeuntersuchungen schallen dürfte und das auch abrechnen könnte.

Und: Jede Sonderuntersuchung, z.B. nach Blutungen etc. fällt aus der Vorsorgesystematik heraus, gilt gesondert, da es zu den üblichen Sorgfaltspflichten eines Arztes gehört außergewöhnliche Gründe für Körpervorgänge zu ermitteln:

Hierzu gehört bei Frauen immer eine regelwidrige Blutung, inbs. in der SS. Es muss versucht werden den Grund zu ermitteln und Gefahren für Mutter und Kind zu reduzieren und auszuschließen.

Ich muss sagen, ich war erschüttert, als ich zum ersten Mal gelesen habe, dass jemand in der SS irgendetwas zusätzlich bezahlen mußte.

Gut, ich bin des Alters wegen und nach einem Frühabort Risikoschwangere, habe aber bislang auch nur vierwöchige Untersuchungen + die Nackenfaltenmessung extern. Geschallt wurde jedes Mal und Bildchen kriegte ich auch immer mit.

Ich glaube nicht bzw. würde mich sehr wundern, dass und wenn der Arzt damit irgendwelche Abrechnungsprobleme hat. Mögen die Bildchen noch Kulanz sein - ich hätte sie fast lieber digital als auf Papier - könnte sich mein FA es sich hier als FA in der brandenburgischen Diaspora wahrscheinlich nicht leisten, Leistungen unabgerechnet zu lassen oder sich sogar Ärger mit der KV einzuhandeln.

Ich fürchte fast, dass sich hier ein paar Ärzte, deren fachliche Qualifikation ich damit nicht in Frage stelle, aufgrund irgendeiner "Sonderklausel", in welcher RL oder Gesetz auch immer, in etwas kaufkräftigeren Regionen als bei mir einen netten Einnahmeposten eröffnet haben, weil wir natürlich alle ganz gerne wissen wollen, wie es unserem Bauchbewohner geht und dann auch gleich ein Foto haben wollen.

Bitte nicht missverstehen, es würde mich nicht überraschen, wenn wirklich eine Möglichkeit zusätzlich bei den Patientinnen abzukassieren besteht. Und gewissermaßen kann man es den Ärzten auch nicht immer zur Last legen, wenn man bedenkt, dass sie in der normalen Krebsvorsorge den Vaginalultraschall bei der Patientin liquidieren müssen, die KV grds. nicht mehr zahlt, obwohl ich nicht weiß, wie die Ärzte eine vernünftige Krebs vorsorge , die ihren Namen verdient, machen sollen, wenn sie nur schallen dürfen, wenn die Patientin sich bereit erklärt hat, selbst zu zahlen.

Das Problem ist und bleibt, dass die ganzen rechtlichen Grundlagen selbst für Juristen, die hierauf nicht spezialisiert sind, kaum nachzuvollziehen ist, die Ärzte erst recht vor einem Buch mit 7 Siegeln sitzen und die Patienten noch vielmehr.

Wahrscheinlich lässt mein Arzt es schon deshalb bleiben und begnügt sich mit der KV-Abrechnung und ist mit den Bildchen kulant, weil hier einfach die meisten Leute wirklich nicht zahlen können, selbst wenn sie wollten. Im nordöstlichen Brandenburg geht es halt wirklich ganz vielen Menschen wirtschaftlich ziemlich mies und die wenigen Schwangeren, den ich hier begegnet bin, sind entweder so alt wie ich oder älter oder bekommen hier Kinder vor Schul- oder Berufsabschluss.

Ich hoffe, ich konnte, ein bisschen die Fragen beantworten. Ich versuche auch noch mal eine definitive Aussage von jemanden zu bekommen, der es wissen sollte, weiß aber nicht, wann die Gelegenheit dazu besteht. Wenn ich was habe, poste ich das auf jeden Fall.

Claudia mit Theresia (18+1)

P.S. Um Euch mal eine Dimension des gesetzgebrischen Murkses und des Abrechnungschaos zu geben: Mein Vater ist als Arzt noch bei den Johannitern aktiv und saß in irgendeiner Kommission der Rettungsdienste als es um das neue Rettungssanitätergesetz ging. Die Rettungsdienste wußten allesamt nicht mehr, was die Rettungssanitäter jetzt noch machen dürfen und mit welchen zusätzlichen Ausbildungsaktivitäten das rechtliche Dürfen auch ausgeschöpft werden kann. :DEVIL:

Abrechnung von Ultraschall-Untersuchungen

Guten Morgen an alle!

Habe mal ein bisschen gegooglt und folgende Aussagen gefunden:

"In den Mutterschaftsrichtlinien sind die Anzahl und der Umfang der Vorsorgeuntersuchungen festgelegt, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden.
Der erste Besuch beim Frauenarzt sollte sofort erfolgen, nachdem eine Frau die Schwangerschaft bemerkt hat. Bei der ersten Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung legt der Arzt den Mutterpass an. Er ist ein wichtiges Dokument, das die werdende Mutter durch die ganze Schwangerschaft und die Nachuntersuchungen begleitet.
Derzeit werden die 10 - 12 Vorsorgeuntersuchungen in folgenden Abständen angesetzt:

  • bis zur 24. SSW alle 4 Wochen
  • ab der 28. SSW alle 3 Wochen
  • ab der 34. SSW alle 2 Wochen
  • ab der 41. SSW jeden 2. Tag
  • 10-12 Tage nach dem errechneten Geburtstermin erfolgt die stationäre Aufnahme der Schwangeren.

Bei der Erstuntersuchung stellt der Arzt fest, ob die Schwangerschaft intakt ist und ob der Embryo in der Gebärmutter sitzt. Außerdem finden eine umfangreiche Befragung zu Vorerkrankungen (Anamnese) und Blutuntersuchungen der Schwangeren statt. Bei den folgenden Vorsorgeuntersuchungen wird der Verlauf der Schwangerschaft kontrolliert. Bei Auffälligkeiten oder Risikoschwangerschaften erfolgt eine engmaschigere Kontrolle. Dabei sollen Komplikationen erkannt und rechtzeitig behandelt werden."

UND

"Bei Risikoschwangerschaften können häufigere als vierwöchentliche Untersuchungen (bis zur 32. Woche) bzw. häufigere als zweiwöchentliche Untersuchungen (in den letzten 8 Schwangerschaftswochen) angezeigt sein".

Wenn ich alles richtig einordne, sollte und ist, eine USchall-Untersuchung insofern umfasst, dass es derzeit nur mit der USchall-Untersuchung möglich ist,

a.) die Größe der Kindes zu ermitteln und damit dessen zeitgerechte Entwicklung und

b.) um jedenfalls in den ersten drei Monaten Herzschlag, Durchblutung, Nabelschnur etc. zu kontrollieren.

Ich bezweifle, dass die KV's incl. Gesetzgeber erwarten, dass sich der Arzt auf das Stetoskop verlässt.

Dann hatte ich ein erstes Gespräch mit der hiesigen Hebamme - tja, bei uns gibt es tatsächlich im Umkreis von 15 km nur eine Hebamme - und es dämmerte mir leise, dass es hier wohl gewisse Rangeleien zwischen Hebammen und Ärzten geben könnte, als sie mir erzählte, dass grds. Hebammen alles außer USchall wie die Ärzte dürften. Außerdem scheint es ja keine Abrechnungsprobleme zu geben, wenn man Vorsorge von Arzt und Hebamme in Anspruch nimmt.

Die Hebamme meinte zudem: "Die (Ärzte) ließen sich alles mögliche einfallen, wie sie abrechnen könnten."

Das alles macht keinen Sinn, wenn der Arzt nicht jedes Mal bei den vorgesehen Vorsorgeuntersuchungen schallen dürfte und das auch abrechnen könnte.

Und: Jede Sonderuntersuchung, z.B. nach Blutungen etc. fällt aus der Vorsorgesystematik heraus, gilt gesondert, da es zu den üblichen Sorgfaltspflichten eines Arztes gehört außergewöhnliche Gründe für Körpervorgänge zu ermitteln:

Hierzu gehört bei Frauen immer eine regelwidrige Blutung, inbs. in der SS. Es muss versucht werden den Grund zu ermitteln und Gefahren für Mutter und Kind zu reduzieren und auszuschließen.

Ich muss sagen, ich war erschüttert, als ich zum ersten Mal gelesen habe, dass jemand in der SS irgendetwas zusätzlich bezahlen mußte.

Gut, ich bin des Alters wegen und nach einem Frühabort Risikoschwangere, habe aber bislang auch nur vierwöchige Untersuchungen + die Nackenfaltenmessung extern. Geschallt wurde jedes Mal und Bildchen kriegte ich auch immer mit.

Ich glaube nicht bzw. würde mich sehr wundern, dass und wenn der Arzt damit irgendwelche Abrechnungsprobleme hat. Mögen die Bildchen noch Kulanz sein - ich hätte sie fast lieber digital als auf Papier - könnte sich mein FA es sich hier als FA in der brandenburgischen Diaspora wahrscheinlich nicht leisten, Leistungen unabgerechnet zu lassen oder sich sogar Ärger mit der KV einzuhandeln.

Ich fürchte fast, dass sich hier ein paar Ärzte, deren fachliche Qualifikation ich damit nicht in Frage stelle, aufgrund irgendeiner "Sonderklausel", in welcher RL oder Gesetz auch immer, in etwas kaufkräftigeren Regionen als bei mir einen netten Einnahmeposten eröffnet haben, weil wir natürlich alle ganz gerne wissen wollen, wie es unserem Bauchbewohner geht und dann auch gleich ein Foto haben wollen.

Bitte nicht missverstehen, es würde mich nicht überraschen, wenn wirklich eine Möglichkeit zusätzlich bei den Patientinnen abzukassieren besteht. Und gewissermaßen kann man es den Ärzten auch nicht immer zur Last legen, wenn man bedenkt, dass sie in der normalen Krebsvorsorge den Vaginalultraschall bei der Patientin liquidieren müssen, die KV grds. nicht mehr zahlt, obwohl ich nicht weiß, wie die Ärzte eine vernünftige Krebs vorsorge , die ihren Namen verdient, machen sollen, wenn sie nur schallen dürfen, wenn die Patientin sich bereit erklärt hat, selbst zu zahlen.

Das Problem ist und bleibt, dass die ganzen rechtlichen Grundlagen selbst für Juristen, die hierauf nicht spezialisiert sind, kaum nachzuvollziehen ist, die Ärzte erst recht vor einem Buch mit 7 Siegeln sitzen und die Patienten noch vielmehr.

Wahrscheinlich lässt mein Arzt es schon deshalb bleiben und begnügt sich mit der KV-Abrechnung und ist mit den Bildchen kulant, weil hier einfach die meisten Leute wirklich nicht zahlen können, selbst wenn sie wollten. Im nordöstlichen Brandenburg geht es halt wirklich ganz vielen Menschen wirtschaftlich ziemlich mies und die wenigen Schwangeren, den ich hier begegnet bin, sind entweder so alt wie ich oder älter oder bekommen hier Kinder vor Schul- oder Berufsabschluss.

Ich hoffe, ich konnte, ein bisschen die Fragen beantworten. Ich versuche auch noch mal eine definitive Aussage von jemanden zu bekommen, der es wissen sollte, weiß aber nicht, wann die Gelegenheit dazu besteht. Wenn ich was habe, poste ich das auf jeden Fall.

Claudia mit Theresia (18+1)

P.S. Um Euch mal eine Dimension des gesetzgebrischen Murkses und des Abrechnungschaos zu geben: Mein Vater ist als Arzt noch bei den Johannitern aktiv und saß in irgendeiner Kommission der Rettungsdienste als es um das neue Rettungssanitätergesetz ging. Die Rettungsdienste wußten allesamt nicht mehr, was die Rettungssanitäter jetzt noch machen dürfen und mit welchen zusätzlichen Ausbildungsaktivitäten das rechtliche Dürfen auch ausgeschöpft werden kann. :DEVIL:

Aus Versehen zweimal hochgeladen, Tschuldigung!

Die Daumen hast Du...

LG Iris (seit heute 16. SSW, nur noch 1 Woche 4.Monat)

Morgen endlich wieder FA Termin und mal ne spezielle Frage hab....

Huhu! Also meine Ärztin hat bis jetzt bei jedem Termin einen Ultraschall gemacht, einfach um zu schauen ob alles ok ist, da ich im oktober eine fg hatte. Frag doch wenn sie keinen vorsieht einfach mal nach ob sie einen machen könnte, wenn es was kosten würde, müsste sie dich ja drüber aufklären. Sag ihr du machst dir Sorgen und das würde dich beruhigen. Oder du sagst gleich das du ein Stechen oder leichten blutigen Ausfluss hattest, dann schaut sie auf jeden Fall nach. Das hat meine Freundin oft gemacht. Ich hoffe ich konnte dir helfen. Aber wenn sie ne gute ist, frag einfach normal nach... :-) lg, kati und würmchen 17+1

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