Hallo ihr lieben!
Hab da mal eine etwas andere Frage. Es geht uns Sorgerecht. Wir sind nicht verheiratet und da bekomme ich doch das alleinige Sorgerecht automatisch, außer man beantragt das gemeinsame Sorgerecht, richtig?
Kann man das gemeinsame Sorgerecht auch jetzt schon beantragen? Denn, was wird mit dem Kind, wenn mir etwas passiert (ich z.B. im Koma liege oder schlimmeres)?
Ich weiß, das klingt alles ein bischen komisch, aber ich mache mir halt auch über sowas Gedanken, einfach aus Angst, das das Baby dann dem Jugendamt "gehört". Und das währe doch im schlimmsten Fall dann so, oder?
Reicht es dann, wenn man das ganze schriftliche auf dem Jugendamt macht oder ist es besser einen Notar dazuzuholen?
Sorry wegen so vielen blöden Fragen, aber vielleicht kennt sich da jemand von euch aus und kann mir einen Rat geben.
GLG Sandra