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Mal eine Frage zum Sorgerecht

Hallo ihr lieben!

Hab da mal eine etwas andere Frage. Es geht uns Sorgerecht. Wir sind nicht verheiratet und da bekomme ich doch das alleinige Sorgerecht automatisch, außer man beantragt das gemeinsame Sorgerecht, richtig?

Kann man das gemeinsame Sorgerecht auch jetzt schon beantragen? Denn, was wird mit dem Kind, wenn mir etwas passiert (ich z.B. im Koma liege oder schlimmeres)?

Ich weiß, das klingt alles ein bischen komisch, aber ich mache mir halt auch über sowas Gedanken, einfach aus Angst, das das Baby dann dem Jugendamt "gehört". Und das währe doch im schlimmsten Fall dann so, oder?

Reicht es dann, wenn man das ganze schriftliche auf dem Jugendamt macht oder ist es besser einen Notar dazuzuholen?

Sorry wegen so vielen blöden Fragen, aber vielleicht kennt sich da jemand von euch aus und kann mir einen Rat geben.

GLG Sandra

Bisherige Antworten

Mal eine Frage zum Sorgerecht

Hallo Sandra,

bei uns war es so: Eigentlich wollten wir das auch vor der Geburt regeln,unser Jugendamt hat das aber abgelehnt,weil wir ja noch keinerlei Dokumente wie Geburtsurkunde usw hatten.Ich hab dann ein Schriftstück aufgesetzt und Jugendamt meinte das würde reichen.Das ist jetzt 1 Jahr her , ob sich in der Zwischenzeit irgendwas geändert hat weiß ich leider nicht.

Alles Gute und GlG Heike

Heiraten wäre doch toll :o) ...

... aber soweit ich es von meiner Schwester in Erinnerung habe, muss der Mann nach der Geburt mit Papieren die Vaterschaft auf dem Jugendamt anerkennen. Ich würde auch vorher schriftlich was hinterlegen - für den Fall der Fälle, sowie eben schon empfohlen!
Aber über Hochzeitfotos würde ich mich auch freuen ;-)
Liebe Grüße, Heike

Mal eine Frage zum Sorgerecht

Seid Ihr verlobt? Denn im Falle das Ihr verlobt seid hat dann Dein Freund das Recht auf seiner Seite. Auch falls Dir was passiert und gravierende Entscheidungen getroffen werden müssen wie z.B. lebensverlängernde Maßnahmen.
LG Stina

Mal eine Frage zum Sorgerecht

...aaalso, eine blöde frage ist das ganz und gar nicht. der weg auf's jugendamt ist der richtige! dort könnt ihr erstmal die vaterschaftsanerkennung machen und dann extra das gemeinsame sorgerecht. ihr könnt dann sogar den namen nach der geburt zb. auf den nachnamen des mannes ändern, wenn ihr nicht verheiratet seid. das wollte ich z.b.

gggglg majondel (die mittlerweile aber den papa auch geehelicht hat und seinen namen trägt *hihi*)

Mal eine Frage zum Sorgerecht

...komisch, bei uns ging das schon alles vor der geburt?! vielleicht von bundesland zu bundesland unterschiedlich???

gggglg majondel

Ja, wenn das klappen würde, wär´s ja supi! Am besten mal beim zuständigen Jugendamt nachfragen!

Mal eine Frage zum Sorgerecht

...wir mußten erst die Vaterschaftsanerkennung auf dem Standesamt machen -das was für das Geburtskrankenhaus zuständig ist- und mit den ganzen Dokumenten ,Geburtsurkunde,Anmeldung,Vaterschafsanerkennung

dann zum Jugendamt.%) War echt nervig !Wir wohnen in NRW,mein Freund kommt aus Bayern da läuft das wohl wieder etwas anders......

GlG Heike

Mal eine Frage zum Sorgerecht

Liebe Sandra,
wenn ich es richtig in Erinnerung hab, ist das so:
Du hast VORGEBURTLICH die Möglichkeit die Vaterschaft anzuerkennen (macht bei uns das Standesamt). Das heißt, dass er dann der rechtliche Kindesvater ist (komisch- wie sich das anhört) und auf der Geburtsurkunde auftaucht. Ohne Anerkennung tut er´s nämlcih nicht.
Darüber hinaus kann man auch die Anerkennung + Sorgeerklärung
machen aber das macht entweder ein Notar oder das Jugendamt (die haben da so´ne interne Stelle für Urkundswesen, oder so) also zwei in einem. dann muss man irgendwann nur die geburtsurkunde nachreichen um die sache rund zu machen...
man kann alles auch nach der geburt machen.
ich hoffe ich hab dich nicht zu sehr irritiert?
lg
june

Vielen Dank an alle

Ihr habt mir schon sehr geholfen. Somit ist unser nächster Urlaub (in Dezember) ja dann mit behördengängen gut gefüllt.

LG Sandra :ROSE:

Mal eine Frage zum Sorgerecht

Gebe auch noch meinen Senf dazu.

Während der Schwangerschaft mit unserem ersten Sohn haben wir auch eine Vaterschaftsanerkennung und ein gemeinsames Sorgerecht beim Jugendamt unterschrieben. Das waren vorgefertigte Dokumente, alles ganz einfach.

So leicht ist das in Niedersachsen.

Liebe Grüße

Silke

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