Landeserziehungsgeld Bayern
Egal ob mit einem oder mehreren Kids.Es wird ja alles nicht billiger.
Liebe Grüße Manu
gibt es in Sachsen und Thüringen auch...
In Thüringen weiß ich nicht ab wann und wie lange. In Sachsen kann man es sich aussuchen ob im 2. Lebensjahr für maximal 7 Monate (ab 3.Kind, sonst glaub ich 6 Monate) oder im 3. Lebensjahr für 9 bzw. 12 Monate (ab 3.Kind). Ich habe mein Elterngeld gesplittet, bekomme es über 2 Jahre und danach dann Landeserziehungsgeld.
LG
Lona
kann das jeder beantragen?
wie funktioniert das? man kann das ja nach dem Elterngeld ab dem 13. bzw 15. Lebensmonat des Kindes beantragen. Gelten da Einkommensgrenzen? Vielleicht kann jemand kurz aufklären :)
LG
Cat1980 mit Roko *1.9.10 :IN LOVE:
gibts nicht in allen Bundesländern!!!
soweit ich weiß, nur in bayern, sachsen, Thüringen und BaWü....
das wird genauso beantragt wie elterngeld, ich glaub frühestens 3 Monate vor ablauf des Bewilligungszeitraumes für Elterngeld. Ja es gibt einkommensgrenzen, die sich aber pro kind, was schon da ist, erhöhen.
ich kenne die zahlen nicht genau, aber als beispiel (fiktiv): alleinerz. 16500 euro pro jahr, verheiratet 33000 pro jahr, für jedes weitere kind erhöht es sich um 3800 euro ... (wie gesagt, die zahlen sind nur beispiel und stimmen nicht!!!)
landeserziehungsgeld hier in sachsen ist bei 200 euro, ab dem 3 kind 300 euro pro monat und es wird (noch) nicht auf alg II und kizu angerechnet.
lg
Ja jeder kann das beantragen,
LG Manu
Ja jeder kann das beantragen,
Ja, hatte schon auf der Seite nachgeschaut, versteh es aber nicht ganz. Da steht: Es gelten die gleichen Einkommensgrenzen wie bisher (1380 Euro bei Paaren und 1125 Euro bei allein Erziehenden), sie werden jedoch für Geburten ab dem Jahr 2010 für Paare auf 1.480 Euro und für allein Erziehende auf 1.225 Euro angehoben.
Bezieht sich das auf das gemeinsame Einkommen pro Monat? Bin grad irgendwie verwirrt, hihi.
LG
Cat1980 mit Roko *1.9.10 :IN LOVE:
ja das bedeutet, ihr dürft zusammen nur 1480 euro im monat haben...
aber bereinigtes einkommen. aufwendungen für arbeit, versicherungen etc. werden abgezogen, soweit ich weiß
Das bezieht sich aber nur auf das Gehalt des Partners,
Gehe mal auf den Antrag,da siehst du es.
Gruß Manu
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