Kyra86 und alle die es interessiert wegen Elterngeld usw.
Ich hatte unten den Beitrag mal weiter gelesen und gesehen, daß Ihr da glaube auch ein paar Fragen zu habt.
Also es ist so, wenn man vorher keinen Job auf Steuerkarte hatte, also entweder Hausfrau oder 400,- Euro und zusätzlich nicht selber in einer Krankenkasse ist (bin selber nur über meinen Mann familienversichert), dann erhält man von der Krankenkasse kein Mutterschaftsgeld. Man hat nicht selber eingezahlt, also zahlen die auch nicht.
Wenn man allerdings nachweisen kann, daß man z.Bsp. vorher die ganze Zeit einen Minijob (400,- Euro) hatte, dann kann man beim Bundesversicherungsamt für die 6 Wochen vor ET-Termin so eine Art Einmalgeld beantragen (sind max. 210,- Euro). Dafür wollen die dann aber auch die Gehaltsnachweise vom Minijob sehen.
Weiterhin ist es so, da man kein Mutterschaftsgeld bekommt, kann man hier schon ab dem Geburtstermin das Elterngeld beantragen. Man bekommt es dann also sofort und nicht erst nach 8 Wochen !
Wer nach der offiziellen Mutterschutzzeit weiterhin seinen Minijob ausüben möchte, der bekommt dann die 300,- Euro Mindestelterngeld + zuzügl. das Gehalt vom Minijob.
So, ich hoffe ich konnte einigen von Euch weiterhelfen. Habe mich in den letzten Wochen intensiv damit beschäftigt, da es mich selber betrifft.
Ich möchte alle Papiere rechtzeitig zusammen haben und daher mußte ich überall nachfragen was ich nun so brauche und was ich an Geld bekomme.
Lieben Gruß
Diana mit little Girl inside und Sarah 07.09.04
Kyra86 und alle die es interessiert wegen Elterngeld usw.
danke für die nützlichen Infos. Mir hast Du schonmal sehr geholfen. Eine Frage habe ich noch: wann und wo muss man denn dieses Einmalgeld von der BVA beantragen?
Vielen Dank und liebe Grüße, Nicole
Kyra86 und alle die es interessiert wegen Elterngeld usw.
das habe ich breits beantragt unter mutterschaftsgeld.de
Ich habe dies direkt online beantragt; daraufhin habe ich nur noch ein Schreiben bekommen, wo diverse Unterlagen (Arbeitgeberbescheinigung, Bescheinigung Arzt über ET-Termin,Bescheinigung nach der Geburt) nachgereicht werden sollen.
Grüße
Kerstin
Schau mal hier steht es...
Super, vielen Dank!
wie sieht das denn bei arbeitslosigkeit aus???
hört sich blöd an, aber ich bin ja zum 30.06. betriebsbedingt gekündigt worden (habe bis dahin normal gehalt bezogen) und bekomme nun bis anfang oktober (da geht mutterschutz ja los) nun ALG 1 (=67% des vorherigen gehalts).
bekomme ich dann - ähnlich so, als wäre ich angestellt - ganz normal das mutterschaftsgeld oder gehe ich da auch leer aus und müsste das elterngeld direkt beantragen? irgendwie finde ich da auf der seite nicht so wirklich was drüber...
vielleicht kennt sich ja jemand damit aus?!
GGLG von bibs
wie sieht das denn bei arbeitslosigkeit aus???
Bist du sicher?
Danke das ist nett von dir
So habe ich mir das auch gedacht,war mir nur nicht sicher.Aber gut zu wissen,jetzt überlege ich nur noch ob ich ein Jahr lang jeden Monat 300 euro oder 2 jahre jeden Monat 150 euro nehme,mal schauen da muss ich dann nochmal mit meinem Schatzi drüber quatschen.GlG Kyra
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