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Kurzarbeit

Hi,

hab mal eine Frage an Euch. Da ich in der Firma noch nicht Bescheid gegeben habe (bin erst in der 11. Woche), die Fragen an Euch:

Unsere Firma ist seid diesem Jahr in Kurzarbeit und ist auch noch bis Juli 2010 verlängert.

Man kriegt ja noch 6 Wochen vor Geburtstermin und 8 Wochen danach sein volles Gehalt. Wisst ihr, ob mich der Arbeitgeber theoretisch in dieser Zeit in Kurzarbeit schicken kann?
Das wäre eigentlich ziemlich unfair, ich weiß aber nicht ob das gesetzlich machbar ist... Und der Firma käme es ja zugute....Und ich würde weniger Geld bekommen. :-(

Liebe Grüße

Emma

Bisherige Antworten

Kurzarbeit

Huhu!
Wie das rechtlich genau aussieht kann ich dir nicht sagen, aber deiner Firma kann das Geldtechnisch egal sein.
Denn jeder AG ist dazu verpflichtet eine Umschlagsgebühr in eine sogenannte Umschlag Kasse 2 abzuführen. Diese Umschlag Kasse 2 ist dafür da, dass im Falle eines BV oder die Zeit des Mutterschutzes, dein AG den Aufwand den er für dich hat ganz oder zumindestens für einen großen Teil zurückzuzahlen.
LG Nadine
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