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Kündigung wegen Baby....

Hallo Ihr Lieben! Ich muss Euch das mal mitteilen. Ich arbeite seit 1 1/2 Jahren bei einem großen, weltweit bekanntem Cateringsevice als Köchin und Kassiererin. Dort habe ich einen befristeten Arbeitsvertrag, der 2 Jahre lang jedes halbe Jahr verlängert wird.Heute habe ich meinem Chef gesagt, dass ich schwanger bin. (wir haben auch Veranstaltungen bei denen man u.a. schwere Biertischgarnituren tragen muss) Der hat sofort gesagt, dass er mich nicht behalten kann wenn ich schwanger bin :-| . Also wird mein Vertrag nicht verlängert und ich bin ab 01.07. arbeitslos :,( Ging es einigen von Euch auch so? :-X Ich bin jedenfalls traurig..........Traurige Grüße von Jani38 :SORRY: 7+0 :IN LOVE:

Bisherige Antworten

Kündigung wegen Baby....

Oh, was für ein Mist.
Da hättest du lieber noch bis zur nächsten Verlängerung gewartet, ihm Deine SS mitzuteilen. Aber wenn du schwer schleppen musst, ist das ja natürlich auch doof.
Ich bin ja leider schon arbeitslos bzw. als Hausfrau in die SS gestartet, ich bekomme also nicht mal Arbeitslosengeld. Wir können nur hoffen, dass mein Mann viele Aufträge als DJ bekommt bzw. endlich eine Festanstellung in seinem anderen Job. Im Moment ist er lediglich selbsständig als Dozent.
LG Sunny (8+5)

Kündigung wegen Baby....

Ich schleich mich mal ein. Bin schon ein bischen raus aus der Materei, aber cih würde mcih nochmal erkundeigen, denn cih glaube (und cih habs nochmal i netz gefunden):
Ein befristeter Arbeitsvertrag darf ohne triftigen Grund 2 Mal auf maximal 24 Monate verlängert werden.
Weiterer oder längerer Befristungen bedarf es eines triftigen Grundes, z.B. Projektarbeit, Schwangerschaftsvertretung, Krankheitsvertretung, Grundwehrdienstvertretung etc.
Alles nachzulesen in § 3 sowie § 14ff. im Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Im Übrigen: Sollte dein Arbeitgeber versuchen eine 3. unwirksame Befristung aufzunehmen, so würde ich erstmal garnichts sagen, bevor gar keine Verlängerung stattfindet.
Grund: Laut § 16 des TzBfG gilt ein unwirksam abgeschlossenes befristetes Arbeitsverhältnis automatisch als unbefristet...also Vorteil für dich!
Denn dann stündest du ja unter Kündigungsschutz...
lg tine

Kündigung wegen Baby....

Oh, das wär ja klasse für Dich!
Ich würd mir einfach schnell einen Anwalt für Arbeitsrecht suchen und mich mal beraten lassen. der kann dann auch ggf. ein Schreiben für Deinen Chef aufsetzen, bevor Du Dich selbst mit ihm rumärgern musst.
Lg Sunny

Kündigung wegen Baby....

Bei uns in Österreich ist das ja super, da darf man sobald die SS bekanntgegeben wurde nicht mehr gekündigt werden . Wenn vor bekanntgabe gekündigt wird und man innerhalb von 5 Tagen eine SSBestätigung vom Arzt bringt muß die Kündigung sogar aufgehoben werden. Zusätzlich gibt es bei uns klare Mutterschaftsbedingungen die der Arbeitgeber einhalten muß.

Kündigung wegen Baby....

das ist in Dtl auch so, aber eben nciht bei befristetten Verträgen, die laufen einfach aus...
lg tine

Kündigung wegen Baby....

Hallo erstmal und Glückwunsch zur SS!

Wir sind beide in der gleichen Woche.

Zu Deinem Problem: meines Wissen hast Du in der SS Kündigungsschutz! D.h. Du gehst am besten zu einem fachanwalt für Arbeitsrecht und der wird Dir helfen. Es ist wichtig, dass Du bis zum Mutterschutz weiter beschäftigt bist, da sich Deine Ansprüche des Elterngeldes nach den letzten regelmäßigen Einkpnften berechnen. Gut, dass Du es gesagt hast, wegen der körperlichen Arbeit. Du hast aber auch Rechte.

Die Vertragsverlängerung ist nur zweimal statthaft; danach hast Du -ob Dein Chef es so formuliert oder nicht- einen festen Vertrag.

Sicher wird der Anwalt Dein Recht durchboxen und erfolgreich sein. Allerdings wird es mit der Beschäftigung nach der Elternzeit in dem Unternehmen wohl schwierig werden, da der Arbeitgeber Dir nach einer Frist kündigen darf. Aber Du willst unter den Umständen dann dort auch nicht mehr tätig sein und Du findest eine Alternative.

Alles Liebe & toitoitoi und uns eine gute, gesunde SS.

LG, Mischa

Kündigung wegen Baby....

Ihre Rechte in Schwangerschaft und Elternzeit. Durch Schwangerschaft oder Elternzeit wird ein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert, sondern läuft zum vereinbarten Zeitpunkt aus. Der Kündigungsschutz für diese Zeit greift hier nicht. Denn es erfolgt keine Kündigung, lediglich eine Beendigung des Vertrages. Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, den Arbeitsplatz nach der Elternzeit zurück zu geben. Allerdings kann der Arbeitgeber das befristete Arbeitsverhältnis mit der Schwangeren nicht durch eine Kündigung vorzeitig auflösen, sondern muss die werdende Mutter bis zum Vertragsende weiter beschäftigen. Alles ärgerlich........ :-X :-X :-X Ich habe im Internet rumgestöbert und keine Chance für mich gesehen. Ich hätte einfach noch 1 Monat warten müssen und es ihm dann sagen. Somit hätte sich mein Vertrag das 3. mal verlängert und ich wär fein raus. Aber nun ist alles zu spät......Auf jeden Fall kann ich mich dann ab Juli richtig ausruhen :-P :BRAVO: Jani37 7+1 :IN LOVE:

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