Kindergarten-Gast-Platz
ich hab mal eine Frage. Bei uns kann man sein Kind als "Gast" im KiGa anmelden, d.h. sie können bis zu 10 Tag im Monat kommen. Da ich Leni ja erst mit 2 Jahren bringen wollte und nun aber finanziell so der Schuh drückt, dass ich 3 Vormittage in der Woche geh, muss eine Lösung her. Bislang passt meine Mutter auf, aber so richtig zuverlässig ist sie nicht und ich kann als Teamleiterin nicht nur sporadisch aufkreuzen. So hab ich eben gedacht, ich decke 2 Vormittage mit dem KiGa ab und einen mit meiner Mutter. Der Vorteil wäre auch, dass Leni dann eine schööööne laaange Eingewöhnungszeit hat und die paar Stunden in der Woche würden ihr viell sogar noch Spass machen.
Kann man denn auch bei einer geringfügigen Beschäftigung dem Platz teilweise vom Jugendamt gefördert kriegen?
GGLG Anika und Leni :ROSE:
Kindergarten-Gast-Platz
also sowas kenne ich überhaupt nicht, gibt es bei uns nicht, bei uns ist allerdings die Eingewöhnungszeit kostenlos, bedeutet Erwin ging einen Monat 1-2 Stunden in die Krippe.
Zum Thema Kostenübernahme kann ich dir leider auch nicht weiter helfen, meine Schwiegermutter (selbst Erzieherin) hat nur gesagt das ich das gar nicht erst probieren brauche (dachte kriege evtll auch Unterstützung solange ich elterngeld bekomme) ich würde es aber an deiner Stelle erfragen und probieren.
LG Yvonne :ROSE:
Kindergarten-Gast-Platz
das ist ja ein tolles Angebot!!! Wenn Leni das mitmacht, würde ich das auf jeden Fall machen.
Ob du die Förderung bekommst, weiss ich nicht - aber fragen kostet nix...
GLG Christine
Kindergarten-Gast-Platz
Hallo Anika,
Das mit dem "Gast" im Kindergarten kenne ich gar nicht aber ich glaube ( bin mir nicht sicher) als gering Verdiener oder Alleinerziehender bekommt man glaube ich sogar einen Krippenplatz bezahlt... Wie es beim Kindergarten ist weiss ich nicht, aber ruf doch einfach mal im Rathaus oder so an ... Fragen kostet nichts, aber ich glaube schon...
Liebe Grüße
Lara
Kindergarten-Gast-Platz
Zur Kostenübernahme kann ich dir nur sagen, dass das überall anders gehandhabt wird.
Um zu erfahren, wie die Einkommensgrenzen für die Bezuschussung (bzw. die Sozialstaffel) ist würde ich einfach mal bei euch beim Jugendamt nachfragen. Generell kannst du eigentlich auch bei einer geringfügigen Beschäftigung eine Förderung bzw. Ermässigung bekommen.
LG Anna
find ich gut, dass sowas geht, ich muss bei uns auch mal fragen ob das geht - eine Antwort habe ich leider nicht. GGLG *
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