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Kennt sich jemand mit Namensrecht aus???

Hallo!
Kurze Vorgeschichte:
Habe geheiratet, dann den Namen des Mannes angenommen.
Janina wurde in der Ehe geboren....
Fynn wurde unehelich geboren (weil der Vater sich in der SS scheiden lies)....er heißt aber wie der Vater und ich...
Das große Problem:
Ich möchte meinen Mädchennamen wieder annehmen....das geht ja...ABER: wie sieht es mit Fynn aus? Darf er auch meinen Mädchnamen haben???
Das würde dann heißen, das Fynn & Baby sowie ich meinen Mädchennamen hätten und Janina weiterhin wie der Vater heißen würde....
Lg Melanie
Bisherige Antworten

Kennt sich jemand mit Namensrecht aus???

Hallo Melanie....
Kinder bis 4, nehmen ich glaub ich, bei Namensänderung der Mutter, automatisch den neuen Namen an. Danach müssen die Kinder gefragt werden, bzw dein Ex-Mann, dann könnte Janina theoretisch auch deinen Mädchennamen annehmen.
So ist mir das bekannt, hoffe es stimmt!
Lg Kati :ROSE:
Lilypie Ich erwarte ein Baby Ticker

Kennt sich jemand mit Namensrecht aus???

Hallo Kati,
ich glaube das mit dem Geburtsnamen für Janina funktioniert nicht.
Außer evlt durch eine behördliche Namensänderung, aber dann auch nur mit "wichtigen" Gründen.
LG
anke

Kennt sich jemand mit Namensrecht aus???

Hallo Melanie,

mit Deinem Fynn könnte es ein Problem geben.

Wenn ich alles richtig verstanden habe, kann man leider nur bis 3 Monate nach der Geburt, den Nachnamen des Kindes noch ändern.

Wir sind auch schon am rumdoktern, weil ich den Namen meines Mannes angenommen habe. Allerdings ist mein Kind nicht von ihm und ich hoffe, dass wir nun noch die Scheidung bis zur Geburt bzw. bis zum Ablauf der Frist durchbekommen, weil ich nicht möchte, dass mein Kind wie er heißt. Ich werde zwar nach der Scheidung noch seinen Namen als Doppelnamen beibehalten, weil ich unter dem Namen veröffentlicht habe, aber mein Kind soll meinen Mädchennamen bekommen.

An Deiner Stelle würde ich mir allerdings überlegen, ob Du nicht doch bei Deinem Ehenamen bleiben möchtest, wenn Dein erstes Kind definitiv Euren Ehenamen trägt, das zweite im Zweifelsfalle auch.

Auch wenn Du eigentlich nicht mehr den Namen tragen möchtest, ist es, glaube ich, auch für alle Deine Kinder einfacher und besser, wenn ihr alle den Ehenamen habt. Den stellt niemand in Frage und weil ihr alle gleich heißt, kommen auch sonst keine Fragen.

LG Claudia mit Theresia (26+5) :ROSE:

Kennt sich jemand mit Namensrecht aus???

Hallo Claudia,
das mit der 3 Monatsfrist ist (zumindest in Ba-Wü) nur der Fall nach Begründung gemeinsamer Sorge. Soll heissen wenn das Kind "nichtehelich" auf die Welt kommt, den Namen der Mutter bekommt und dann die Eltern beim Jugendamt gemeinsame Sorge begründen, dann haben die Eltern 3 Monate zeit den Namen des Kindes neu zu bestimmt. Oder eben bei Begründung gemeinsamer Sorge durch eine Eheschließung.
Zu Deinem Doppelnamen noch ein Hinweis:
"Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht die elterliche Sorge nur einem Elternteil zu, so erhält das Kind den Familiennamen, den dieser Elternteil im Zeitpunkt der Geburt des Kindes führt. Führt dieser Elternteil einen Ehenamen oder einen Lebenspartnerschaftsnamen, so gilt auch der diesem Namen vorangestellte oder angefügte Begleitname als Familienname."
--> Das würde bedeuten Dein Kind bekommt den Doppelnamen als FamName, sofern du bis dahin rechtskräftig geschieden bist!
Zumindest in BaWü ist das so. Ggf solltest du dich einfach auch mal beim St.Amt erkundigen?
Grüßle anke

Kennt sich jemand mit Namensrecht aus???

Hallo Melanie,

am einfachsten ist du rufst beim Standesamt an, die sind da super lieb und geben dir gerne Auskunft. ich befürchte, das das nicht so einfach geht.

Lukas ist damals in der Ehe geboren worden, da mein Ex aber nicht der Vater war, musste ich Lukas von dem Ehenamen freisprechen lassen, hieß dann aber doch erst Müller. Ich habe dann meinen Mädchennamen angenommen und Lukas hat ihn auch angenommen. Wenn ich jetzt heiraten würde, könnte Lukas wohl den Namen des Mannes annehmen, aber wenn es zu einer Scheidung käme, dann müsste Lukas den Namen des Mannes behalten, das kann man nicht mehr rückgängig machen.

Frag einfach beim Standesamt nach.

LG Nadja mit Lukas 7 und Fabian 30+0

Kennt sich jemand mit Namensrecht aus???

einschleich...
hallo
da würde ich mich auch schnellstmöglich beim standesamt erkundigen. denn ämter können da stur sein.
die patentante meiner großen hat 3 kinder aus erster ehe und dann einen nachzügler vom neuen lebenspartner bekommen. sie hatten da den fehler gemacht, dass das gemeinsame kind schon den namen des vaters bekam, obwohl sie noch nicht verheiratet waren.
dann kam die trennung und einige zeit später ist der vater verstorben. nun hat der sohn als einziger einen anderen nachnamen als seine (halb)geschwister und mutter. dies wird leider nicht geändert, da es dazu die einverständnis des vaters bräuchte. da ist dem amt leider gottes scheißegal, dass der vater tot ist und nicht mehr unterschreiben kann und nun muß der mittlerweile 9 jährige eben anders heißen, als der rest der familie. toll, oder? sinnlose paragraphen! der junge leidet unter der situation und der tote vater hat doch eh nix mehr davon, welchen namen sein sohn trägt.
liebe grüße texas

Kennt sich jemand mit Namensrecht aus???

Hallo Texas,
das hat nicht viel mit Sturheit zu tun, es ist leider immer wieder so, das viele Mütter diese Namenserteilung machen (also die Namenserklärung das ihr Kind den Namen des Vaters erhalten soll), ohne ernsthaft darüber nachzudenken. Man wird vorher darauf hingewiesen das diese Namenserteilung nicht wiederrufen werden kann!
Aber in Hinblick darauf das der Vater verstorben ist, könnte man evtl man nachfragen ob eine Behördliche Namensänderung in Frage kommt! Eine "einfache" Namenserklärung nach dem BGB ist in dem Fall nur möglich wenn die Mutter erneut heiraten würde und das Kind den neuen Ehenamen erhalten soll. Dann könnte man die Zustimmung des Vaters evtl. durch einen Beschluss des Familiengerichts ersetzten lassen.
Ist aber auch wieder BaWü, also kann in anderen Bundesländern anders sein! Aber wegen der behördlichen Namensänderung würde ich einfach mal nachfragen, in besonderen Härtefällen sollte das schon möglich sein!
LG
anke

**einschleich und einmisch ;o)

Hallo Melanie,
also nochmal kurz damit ich das richtig verstehe und richtige Auskünfte geben kann.
Fynn wurde nach deiner rechtskräftigen Scheidung geboren?
Führt aber den Namen den du zum Zeitpunkt seiner Geburt geführt hast (also den Ehenamen)?
Wenn Du jetzt deinen Geburtsnamen wieder annimmst kann Fynn sich anschließen. (Hast du alleiniges Sorgerecht?).
Wenn Fynn das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat erstreckt sich Deine Namensänderung automatisch auf ihn.
Evtl macht das St.Amt noch einen Zwischenschritt, wegen der Qualität des FamNamens, aber das muss dich nicht weiter interessieren, die werden das schon wissen.
Ansonsten frag doch einfach wirkich mal beim St.Amt nach.
ich bin, wie bereits in einem früheren Posting von dir erklärt, Standesbeamtin in Ba.-Wü. evtl. gibt es in anderen Bundesländern andere Bundesland abhängige Vorgaben.
Janina wird halt weiterhin beim Namen des Vaters bleiben.
grüßle anke

Das stimmt nicht!

Hallo Anke,
wenn ein Kind den Namen des Vaters trägt muss unabhängig vom Sorgerecht der Vater zustimmen, wenn der Name geändert wird.
§ 1618 S. 3 BGB:
Die Erteilung (...) des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht ODER das Kind seinen Namen führt, UND, WENN das Kind das 5. LJ vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes.
Das wird also ohne Zustimmung des Vaters nichts, Sorgerecht hin oder her!
LG Conny
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