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Kennt sich hier zufällig jemand richtig gut (evtl. berufsmäßig) mit Elterngeld aus?

Mein Mann (selbstständig) möchte gerne den 1. Lebensmonat unseres Sohnes Elternzeit nehmen.
Ich habe bis zum Mutterschutz wie folgt Teilzeit in einem befristeten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst gearbeitet:
vom 24.06. - 31.07. und vom 01.09. - 20.11. (der 20.11. war der erste Tag meines Mutterschutzes).
Ich habe von meiner Krankenkasse noch keine Bestätigung, ob ich Mutterschaftsgeld bekomme, aber angenommen ich bekomme Mutterschaftsgeld, dann steht MIR ja in den ersten 8 Wochen nach der Entbindung kein Elterngeld zu, weil das Mutterschaftsgeld angerechnet wird oder? Bekommt mein Mann dann trotzdem in seinem Vätermonat (also in unserem Fall in den ersten 4 Wochen nach der Entbindung) Elterngeld?
Er wollte sich nämlich eigentlich nur 14 Tage "frei nehmen", also einfach keine Aufträge annehmen, folglich im ersten Monat auch nur die Hälfte wie sonst verdienen. Ich meinte, er könnte dann ja auch den kompletten ersten Monat zu Hause bleiben als Vatermonat und würde dann ja noch wenigstens 67 % seines Einkommens bekommen. Ist das nun richtig oder falsch? Ich blick da nicht mehr durch.
Falls sich hier keiner auskennt, kann man bei der Elterngeldstelle anrufen und die helfen einem bei solchen Problemen weiter oder wie läuft das?
Liebe Dank schon mal!
Liebe Grüße
Sunny 37+4 :IN LOVE: ET-17
Bisherige Antworten

ich schick dir mal eine pn ;) vllt hilft es dir ja lg jenny

Kennt sich hier zufällig jemand richtig gut (evtl. berufsmäßig) mit Elterngeld aus?

Hi Sunny,

ich habe von meinem Arbeitgeber eine Broschüre vom "Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend" bekommen. Diese nennt sich "Elterngeld und Elternzeit". Ich denke die kannst du dir im Internet evtl. anschauen oder zuschicken lassen.

Jedenfalls steht da auf Seite 18 folgendes drin.

Zitat: "Bei Selbstständigen wird der wegen der geburt des Kindes wegfallende Gewinn nach Abzug der darauf entfallenden Steuern zu 67 Prozent ersetzt. ..."

Ich hoffe, ich konnte dir damit weiterhelfen.

Liebe Grüße

Tien

Kennt sich hier zufällig jemand richtig gut (evtl. berufsmäßig) mit Elterngeld aus?

Und er kriegt das Elterngeld unabhängig davon, ob Du zur selben Zeit ebenfalls Geld bekommst, sei es nun Mutterschafts- oder Elterngeld. Ihr dürft nur gemeinsam insgesamt nicht mehr als 14 Monate EG beziehen (eigentlich 12, aber bei Inanspruchnahme von mindestens 2 Monaten durch den zweiten Elternteil gibt es ja den "Bonus" von 2 Monaten extra). Den Antrag müsst Ihr auch beide ausfüllen und jeweils beim anderen gegenzeichnen, dass Ihr mit den beantragten Monaten des (Ehe-)Partners einverstanden seid.

Ansonsten hilft ein Anruf immer! Ich meine, die MÜSSEN Dir sogar Auskunft und Hilfestellung bei geben. Immerhin ist längst nicht jeder Antragsteller in der Lage, die Hürden der deutschen Bürokratie alleine zu meistern.

LG

chocolate-cookie

Kennt sich hier zufällig jemand richtig gut (evtl. berufsmäßig) mit Elterngeld aus?

Hallo Sunny,
die ersten zwei Monate bekommt Du sowieso kein Elterngeld (das wird und wurde in den Medien immer falsch dargestellt), sondern nur für die Monate 3 bis 12. Dein Mann kann die zwei Monate, die ihm zusätzlich zustehen, nehmen, wann er will, also auch in den ersten vier Wochen, ersetzt werden 67 Prozent, maximal 1800 Euro. Ihr könnt aber auch irgendeinen anderen Monat, in dem Du Elterngeld bekommst, zusammen Elternzeit nehmen, Hauptsache, die Summe aller Elternzeitmonate liegt bei maximal 14 Monaten (aus oben genanntem Grund eben doch nur 12 Monate) und Dein Mann macht davon 2 Monate. In meinem Bundesland hat die Elterngeldstelle auch eine Sprechstunde, das wird bei Euch auch so sein.
Liebe Grüße
Schnuffi 37+1

Kennt sich hier zufällig jemand richtig gut (evtl. berufsmäßig) mit Elterngeld aus?

Gesetzt den Fall, sie hat nicht durch Erwerbstätigkeit vor der Geburt einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld erworben, bekommt sie dennoch auch in den ersten 2 Monaten nach der Geburt Elterngeld. Dass in den ersten 8 Wochen kein EG gezahlt wird, ist nur dann richtig, wenn Mutterschaftsgeld fließt, da das Mutterschaftsgeld in aller Regel mehr ist als 67% des durchschnittlichen Einkommens der vorausgegangenen 12 Monate.

LG

chocolate-cookie

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