Jetzt auch mal von mir ne Frage: Was kann ich alles beantragen? Woher kriege ich ganz bald geld?
das fehlt noch... komisch...
Mutterschaftsgeld
6 Wochen vor - 8 Wochen nach der Geburt
Wird von der KK übernohmen
MUSS ICH EINEN ANTRAG STELLEN - WIE GEHT DAS?
Kindergeld
Unterlagen liegen mir bereits vor - müssen nur noch ausgefüllt und mit der Geburtsurkunde abgegeben werden
Elterngeld
Da bekomme ich wohl automatisch Unterlagen von der Verwaltung zugeschickt (nach Anmeldung des Kindes)
Erziehungsgeld
Gibt es das auch noch?
das fehlt noch... komisch...
Hallo,
die Elterngeldunterlagen bekommst du meiner Meinung nach nicht automatisch. die kannst du dir alle jetzt schon aus dem Internet holen. Bei uns in BaWü ist die L-Bank dafür zuständig. Über die Homepage bekommst du alles. Kannst dann alles ausfüllen und pünktlich nach der Geburt losschicken, so bekommst du dann auch ganz schnell Elterngeld. Bei den anderen Sachen kann ich dir nicht helfen.
Viktoria
mich würde mal interessieren...
also so viel gelesen habe bekommt man kein Mutterschutzgeld wenn man arbeitslosengeld oder hartz4 bekommt weil es ja kein lohn ist !!!!
ich bin seit letztes Jahr arbeitslos und seit april bekomme ich auch kein arbeitslosengeld mehr wär in hartz 4 gerutsch aber da mein Mann zuviel verdient bekomme ich garnichts mehr.... bekomme ich dann torzdem mutterschutz geld ????
Also elterngeld und Kindergeld muss ich mir nur noch die Unterlagen holen was ich jetzt nächste woche machen werde!!!
mich würde mal interessieren...
also bekomme ich das auch nicht!!!! so viel ich weiß
mich würde mal interessieren...
Soweit ich weiß, bekommt man doch die 13EUR Zuzahlung der Krankenkasse pro Tag des Mutterschutzes... Der Arbeitgeber würde dann bis zum letzten Nettogehalt auffüllen.. *kopfkratz*
Frag doch mal beim Arbeitsamt nach.. Kostet ja nichts ;)
mich würde mal interessieren...
ich habe ja garnichts mher mit dem arbeitsamt zutun!!!! ich frag einfach mal bei miener krankenkasse nach aber trozdem danke :-)
das fehlt noch... komisch...
Hab hier einen Link für dich, der sollte ein paar Fragen beantworten:
http://www.mutterschaftsgeld.de/
Ansonsten kann ich dir leider nicht weiterhelfen, weil ich nur weiß, wie die Gesetzeslage in Österreich ist.
lg, Cora (33+5)
Nachtrag
Soweit ich das jetzt schnell durchgelesen hab, hat man in Deutschland keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld wenn man Arbeitslosengeld oder dergleichen bezieht. Ausnahme ist, wenn man vom Arbeitgeber während der Schwangerschaft mit Zustimmung der Behörde gekündigt worden ist.
Ich schätze mal, dass die Insolvenz deiner Firma so eine Ausnahme ist. Ich würd mich aber nochmal erkundigen.
lg, Cora
PS.: Also, da ist das in Österreich doch besser...
einschleich aus Jan/ Feb 2010
vielleicht kann ich weiterhelfen.
Also, wenn du ALG 1 bekommst, gibt es nichts von der Krankenkasse. Das ist nur, wenn du arbeitest und du musst 6 Wochen vorher und 8 Wochen nachher bezahlt werden. Da gibt es Ausgleich von der Krankenkasse.
Du bekommst nach der Geburt Bescheinigungen, die du bei den jeweiligen Ämtern abgeben musst.
Für Kindergeld musst du beim Arbeitsamt nachfragen wo das hin muss.
Dann gibt es 12 Monate Elterngeld. Kommt drauf an ob man gearbeitet hat, wenn nicht, gibt es 300€ pro Monat. Die Anträge gibt es normalerweise im Rathaus. Frag da mal nach.
Ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen.
LG Agnes
Kleiner Tipp am Rande.................
Alos ich hatte so in etwa die selbe Frage und habe imich im Internet ein wenig schlau gemacht. Gehe bei Google einfach unter Mutterschaftsgeld , dann werden Dir meherere Seiten aufgemacht, die Für Dich von Interesse wäre ist Die www.Mutterschaftsgeld.de dort bekommst Du schon mal alle informationen die von Nöten sind, bist Du aber ien Sonderfall würde ich Dir einfach raten dort anzufrufen, habe ich auch getan und ich wurde super beraten.
Wie das mit Erziehungsgeld ist bin ich auch noch nicht wirklich dahinter gestiegen denn ich habe gehört das mann dies für 2 Jahre beantragen kann, einen Mindestsatz von 300 Euro. da würde ich auch auf Google unter Erziehungsgeld gehen, du wirst dann schon auf die richtigen Seiten geleitet.
Alles liebe Susi
mussn dich berichtigen...
also der mindessatz von 300 € gilt für das eine jahr...nich tfür zwei jahre du kannst aber dir das elterngeld auf 2 jahre auszahlen lassen aber dann bekommst du eben jeden monat nur die hälfe...also bei dem mindesstatz dann eben 150€
lg sabrina
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