Ist hier zufällig eine Krankenschwester oder eine Anwältin für Arbeitsrecht?
es war so klar, das mein Arbeitgeber wieder Ärger macht.
Ich habe folgendes Problem:
Ich bekomme als Lohn mein Grundgehalt plus zuschläge für Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich arbeite im Rettungsdienst und habe ein Beschäftgungsverbot bekommen, da ich laut Muttschutzgesetz nicht mehr schwer heben darf, nicht mehr nachts arbeiten darf, etc.
Nun war ich heute bei meinem Arbeitgeber, um zu klären, wie es sich nun mit meinen Zulagen verhält, es dreht sich immerhin um ca. 150 Euro netto im Monat. Seine Antwort: Gibt es nich mehr, schließlich leite ich die Abriet auch nicht mehr. Aber das mache ich doch nicht,weil ich nicht will, sondern weil ich nicht darf. Mir wurde gesagt, ich würde die Gelder weiterbekommen, wenn ich mich krankschreiben lassen würde. Na super, bei meiner Tochter habe ich schon nur zu Hause gesessen, da ausgerechtnet zu dem Zeitpunkt mein befristeter Arbeitsvertrag auslief und ich 3 Monate "Beschäftigungspause" bekam, um nicht in einen unbefristeten Vertrag zu rutschen..
Mir wurde heute gesagt, das die Nachtwache im KH auch keine Zulagen mehr bekommt, wenn sie aufgrund einer SS die Dienste nicht mehr machen kann. Ich dachte immer, amn darf nicht schlechter gestellt werden?
Ach so, sonst geht es mir und meinem Zwerg recht gut, ich kann mir gar nicht vorstellen, das diesmal alles glatt laufen soll...
LG die Marlies
Ist hier zufällig eine Krankenschwester oder eine Anwältin für Arbeitsrecht?
Bei meiner ersten Tochter war es so, dass ich vorzeitig freigestellt wurde und von der Krankenkasse meinen Lohn bekommen habe.
Zur Berechnung wurden meine letzten 3 Gehälter herangezogen (also mit allen Zulagen) und daraus der Durchschnitt errechnet.
Kann dir leider nicht mehr sagen.
LG Viola
Ist hier zufällig eine Krankenschwester oder eine Anwältin für Arbeitsrecht?
vielen Dank für deine Antwort. So wie es dir ergangen ist, wurde es mir auch erklärt, alerdings von einer aussenstehenden Person und nicht vom Chef. Ich fürchte, ich muß soch mal mit einem Anwalt telefonieren.
Super... Ich verstehe, das sich meine Kollegin im vorletzten Jahr direkt hat krankschreiben lassen...
Lg Marlies
Ist hier zufällig eine Krankenschwester oder eine Anwältin für Arbeitsrecht?
Hallo Marlies.
Also rechtlich kenne ich mich nicht aus. Aber vom einfachen Empfinden her finde ich das völlig normal, dass Du die Zuschläge nicht bekommst. Die Zuschläge sind ja eben mit der Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit verbunden und da Du sie nun nicht mehr leisten kannst...
Das hat auch nichts mit einer Schlechterstellung zu tun, wie Du es das empfindest, schließlich bekommt Du ja Dein festes Grundgehalt. Alles darüber hinaus ist ja quasi nur zusätzlich als "Entschädigung". ;-)
Wie ist es denn, wenn Du mal einen Tag krank bist und eigentlich Nachtdienst gehabt hättest? Bekommst Du dann den Zuschlag???
LG
Maliboo
OK, ich lag falsch!
oder
Also sprich besser doch mal mit nem Juristen o.ä. :-)
LG
Maliboo
OK, ich lag falsch!
danke für deine Antwort und die Mühe, die du dir gemacht hast.
In meinen Augen ist es aber wohl ungerecht. Ich meine mit den 150 Euro rechnet man einfach, ich habe ja auch meine festen Ausgaben. Aber wenn man betroffen ist, dann sieht man es aus einem ganz anderen winkel und es ist super, wenn man einmal einen anderen Blickwikel aufgezeigt bekommt.
Wenn ich krank bin, bekomme ich meine Zuschläge. Das ist der Grun, warum ich die Argumentation meines Arbeitgebers nicht verstehe. Aber ich wurde in der letzten Woche auch schon als betreibsschädigend bezeichnet und mir wurde gesagt, ich dürfe meinen Termin zur orsorg nicht wahrnehmen... Meine FÄ ist die Frau meines Arbeitskolegen, der wird sich da wohl noch zu äußern. ,-)
Naja...
Vielen Dank noch Mal
Marlies
*einschleich*
ich bin Krankenschwester, und ich kann nur sagen, wenn du die Nachtschicht, Wochenende usw nicht leistest, bekommst du auch keinen Zuschlag, das war bei uns im KH immer so. Der Zuschlag ist ne entschädigung dafür, dass du am WE oder in der Nacht raus musst, und das musst du ja nun nicht mehr. Wenn du Urlaub hast bekommst du ja auch nur das Festgehalt...
Also ich hab in nem Städtischen Krankenhaus gearbeitet, wurde vom Landratsamt bezahlt, und dort wurde das so gehandhabt, also denke ich, ist es schon richtig so...
LG
Bianca 14+2
*einschleich*
also wenn ich Urlaub habe und auch im Falle von Krankheit beomme iach laut Tarifvertrag meine Zulagen für die Dienste, die ich laut Rahmendenstplan hätte leisten müssen. Die Zuschläge machen einen großen Teil meines Gehaltes aus, das tut schon weh. Mir würden in Prozent rd. 16 wegfallen.
Mir wurde vom AG auch gesgagt, das ich die Zulagen bekommen würde, wenn ich mich jetzt ab sofort krank schreiben lassen würde, aber das möchte ich gar nicht...
Vielen Dank für deine Antwort...
LG Marlies
Ist hier zufällig eine Krankenschwester oder eine Anwältin für Arbeitsrecht?
ich habe als Dauernachtwache gearbeitet, und bekomme nun auch keine Zulagen mehr, da ich ja Nachts und am Sonntag nicht mehr arbeite.
Bei uns ist es sogar so, das meine Vorgesetzte ein BV möchte, der FA aber keines ausstellt.
Bin jetzt seit 3 Wochen krankgeschrieben & bin mal gespannt wie es weitergeht.
Schreib du doch wie es bei dir ausging!!! Danke
lg martina
Ist hier zufällig eine Krankenschwester oder eine Anwältin für Arbeitsrecht?
danke für deine Antwort.
Ich werde dich auf dem laufenden halten, wie es bei mir weitergeht. bin zum Glück nicht allein, wie es der Zufall so will ist noch jemand schwanger und eine befreundete Kinderärztin auch. Da muß eigentlich ja alles gleich behandelt werden. Ich werde dich auf dem laufenden halten...
Ach so, laut meinem FA darf si kein BV aussprechen, das müsste der AG machen? Mal sehen was sie am Montag sagt, wenn ich zur Vorsorge uß. Den Termin darf ich nun gütigerweise doch wahrnehmen, weil ich die zusage habe, das ich sofort drankomme und ein Kollege für mich die Zeit einspringt... Dabe habe ich den Dienst bekommen, nachdem ich den Termin bekannt gegeben habe. Nerv...
LG Marlies
Ist hier zufällig eine Krankenschwester oder eine Anwältin für Arbeitsrecht?
ich habe den Betriebsrat eingeschaltet und er hat sich schon bei Verdi schlau gemacht. Mir stehen tatsächlich die Zulagen zu (muß bei dir also auch so sein). Man bekommt bei den Zulagen den Durchschnitt der letzten 3 Monate.
Das steht auch im Mutterschutzgesetz §11 Absatz 1
Vielleicht hilft dir auch der folgende Link:
http://zope.dz-portal.de/Formularcenter/Documents/BTD002
Da steht es auch deutlich drin.
Also versucht man wohl uns zu verschaukeln... :DEVIL:
LG Marlies
Hoffe das hilft dir, denn du wirst es finanziell ja auch massiv merken.
auch einschleich..
ich weiß zwar nicht ob dein AG die Zulagen zahlen muß....aber wenn du ein Beschäftigungsverbot hast bekommt er deinen fortgezahlten Lohn ja sowieso von der Krankenkasse zurück. Dafür hat der Arbeitgeber eine Versicherung bei der Krankenkasse. Also kann ihm es doch egal sein ob er die Zulagen zahlt, bekommt er ja wieder zurück. Ich arbeite bei einer Krankenkasse und wir haben den Arbeitgebern auf jeden Fall die Zulagen auch erstattet wenn ein Beschäftigungsverbot vorliegt.
LG..Anja mit Alina 3J und Mira 4Monate :-)
auch einschleich..
danke für dein Antwort. Ich gerade von einem Kollegen einen Link bekommen, in dem Gesetzestexte stehen und es geht eindeutig daraus hervor, das mir die Zulagen weiter gezahlt werden müssen.
Ich weiß nicht, ob mein AG das Geld zurückbekommt, da ich für Bürotätigkeiten eingesetzt werde. Hat eigentlich nur noch soweit etwas mit meinem Job zu tun, das ich Telefonate entgegen nehme, hauptsächlich Krankentransporte ab und an ist auch mal ein Notfall dazwischen, der sich zu uns verirrt hat und die KTW disponiere.
Vielleicht ändert sich das jetzt aber auch alles, da ich ja nicht mehr allein schwanger bin.
Weißt du, ob der AG auch etwas zurück bekommt, wenn ich as BV nur für meine eigentliche Tätigkeit, nämlich der Abeit als Rettungsassistentin bekommen habe? Noch ist meine Arbeitskraft ja erhale, es sei denn es ist für mich finanziell wirklich besser mich krankschreiben zu lassen, dann muß ich mal sehen...
LG Marlies
auch einschleich..
also ich hatte z.B. auch Fälle z.b. Krankenschwestern die weitergearbeitet haben, die aber keinen Nachtdienst usw. mehr machen durften. Denen ( also dem Arbeitgeber ) haben wir dann die Zulagen trotzdem gezahlt wenn ein Beschäftigungsverbot vorlag. Die Arbeitnehmerinnen haben die Zulagen auch vom Arbeitgeber erhalten. Die hatten also dann ihr komplettes Gehalt weiterhin. Vielleicht ist das dem Arbeitgeber zuviel Aufwand :-(
Wenn du dich krankschreiben lässt bekommst du ja nach 6 Wochen Krankengeld und das ist ja einiges weniger als vorher.
LG..Anja
auch einschleich..
ich habe den Betriebsrat eingeschaltet. Er kümmert sich nun, hat auch schon mit Verdi gesprochen und mir und meiner Kollegin müssen die zlagen weiter gezahlt werden und zwar der Durchschnitt der letzten 3 Monate.
Vielen Dank für deine Hilfe
LG Marlies
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