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Ich habe mal ne Frage bezüglich meiner KKK

Guten Morgen!
So, ich hffe, mir kann hier jemand weiterhelfen.
/ Wochen vor ET, also eine Woche vor beginn des Mutterschutzes hätte ich von meiner FÄ nochmals eine Bescheinigung mit ET und Mutterschutzbeginn bekommen müssen , für die KKK.
Ich habe aber nichts bekommen und es auch nicht gewußt, also habe ich es nicht gemacht!
Seit Ende Aug. hatte ich ja auch mein BV, in dem Wisch stand aber auch noch mal alles drin!
So, jetzt hatten wir hinterher ärger, weil ich keinen Antrag für das Mutterschaftsgeld gestellt habe, na, das läuft jetzt endlich, aber die KKK hat meinen tatsächlichen ET genommen mit der Mutterschutzfrist von dem aus gerechnet.
Also hat mein Mutterschutz am 3.9. anstatt am 8.10., angefangen.
Das ist ja noch nicht so schlimm, durch mein "Frühchen" habe ich ja 12 Wochen dannach.
Jetzt habe ich aber gelesen, daß mir meine fehlenden fast 5 Wochen vor ET hinten mit dran gehangen werden müssen, d.h. daß ich die 12 Wochen + 4 Wochen und 6 Tage Mutterschaftsgeld hätte bekommen müssen.
Da die KKK mich ja aber eigenhändig umdadiert hat, bekomme ich es nicht und das "nur" weil mir die Ärztin den Wisch nicht mitgeben hat??????????
Mutterschaftsgeld ist ja nun mehr, als Elterngeld, das finde ich schon echt sch..... und es wäre ja immerhin etwas über einen Monat!
Kann mir jemand weiterhelfen, ob und was ich da jetzt machen kann????
Danke
GLG
Finchen
Bisherige Antworten

Meines Wissens....

ist die Berechnung für das Mutterschaftsgeld so:

Gesamt 14 Wochen (beginnend 6 Wochen vor ET), wobei sich der wirkliche Termin der Geburt nicht auswirkt. Bei einem Frühchen kommt zwar die vorher "nicht genutzte" Zeit hinten dran, aber endet dann max. 12 Wochen nach Geburt. Hier noch ein Artikel dazu.

hth LG Iris mit dem Prinzen

Was passiert mit dem Mutterschaftsgeld, wenn sich der Geburtstermin verschiebt?

Keine Angst - Ihr Recht auf Mutterschaftsgeld erlischt nicht, bloß weil Ihr Baby sich nicht an den errechneten Termin hält. Bei einer Frühgeburt addiert man die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommene Frist auf die Zeit nach der Geburt. Zusätzlich verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt auf maximal zwölf Wochen. Damit stehen der Frau in jedem Fall 126 Tage Mutterschutz zu.

Lässt sich das Kind Zeit, wartet die Krankenkasse bis zur Geburt und zahlt dann rückwirkend für die sechs Wochen Mutterschaftsgeld. Hier zeigt sich ein weiterer Vorteil, wenn die Frau das erwähnte Attest über den errechneten Geburtstermin eingereicht hat: Dann zahlt die Kasse nämlich ab dem angegebenen Geburtsdatum - und das auch noch die vollen acht Wochen nach der Entbindung lang. Übrigens: Bei Mehrlingsgeburten hat die junge Mutter Anspruch auf zwölf Wochen Mutterschaftsgeld nach der Entbindung.
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