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Honorarkraft und Mutterschutz

Hallo,
ich habe einen Vertrag als Honorarkraft, der über 4 Monate geht. Er endet im Juli, weit vor ET oder Mutterschutz.
Nun meine Frage: wenn ich die Möglichkeit auf Vertragsverlängerung habe, habe ich dann als Honorarkraft auch Mutterschutzfrist.
Ich frage eigentlich nicht, weil ich den Mutterschutz dann wahrnehmen möchte, sondern eher um zu wissen, ob ich in den Wochen vor ET noch arbeiten darf, natürlich nur, wenn es mir und dem Zwerg gut geht. Aber das kann ich selber schon einschätzen, würde da nicht auf Biegen und Brechen arbeiten gehen.
Mir stellt sich einfach die Frage, ob ich theoretisch 'darf'.
Danke
lichtblick
Bisherige Antworten

Honorarkraft und Mutterschutz

Hallo!
Soweit ich weiß, zählen für Freiberufliche keine MuSchu fristen. Davon abgesehen, ist es erlaubt, VOR der Entbindung bis zum letzten Tag zu arbeiten ( im Gesetz steht: wenn es die Mutter ausdrücklich wünscht) . Im Gegensatz zu den 8 Wo nach der Entbindung, wo auch mit ausdrücklichem Einverständnis der Mutter nicht gearbeitet werden darf.
Also, vorher darfst du ruhig arbeiten,
LG Annika
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