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Hilfe, wann muss man was beantragen?

Hallo ihr lieben, ich habe gerade Urlaub und mir gedanken darüber gemacht, was man wann beantragen muss, sowie Kindergeld und so. Könnt ihr mir helfen?

Bisherige Antworten

Hilfe, wann muss man was beantragen?

Hi,

Du kannst Dir schonmal die Anträge Elterngeld und Kindergeld runterladen und ausfüllen (lassen beim AG, je nach Einkommensverhältnis).

Die zur Einreichung benötigten 'Scheine' bekommst Du nach Eintragung des Kindes im Standesamt.

Gleiches gilt für die Krankenkasse, da reicht entweder Kopie der Geburtsurkunde oder auch einer der Scheine aus dem Standesamt (da waren welche 'Kindergeld', 'Erz-Geld' 'Taufe'...). Anrufen hilft Dir da sicher weiter!

LG, Lotta

Hilfe, wann muss man was beantragen?

Hallo,
also viele Informationen bekommst du in der Klinik, hab ich auch bekommen. Schon der Antrag für die Geburtsurkunde bekommst du in der Klinik, wird in der Klinik ausgefüllt und die schicken das dann gleich weg. Da kam jemand zu uns ans Krankenbett. Inwieweit das Routine ist kann ich jetzt nicht sagen. Also bei meinen Kindern in zwei verschiednenen Kliniken war es so. Die Urkunde hast du dann später beim Rathaus abgeholt, da wurden wir informiert.
Mit der Geburtsurkunde kannst du eh erst das Kindergeld beantragen und auch das Elterngeld.
Sonst halt mußt den kleinen Zwerg halt überall mit anmelden, wo du halt so bekommst. Also falls du HartzIV bekommen solltest, überall melden. Wohngeld ect.
Achja und wenn Männle arbeiten geht dann auf die Lohnsteuerkarte [:-}
Ja sonst fällt mir jetzt auch nichts ein.
LG Manu

*einschleich* Hilfe, wann muss man was beantragen?

dein mutterschutz-geld musst du auch beantragen (falls du arbeitest), das formular gibts bei der krankenkasse. dafür brauchst du ne bescheinigung vom frauenarzt, die nicht früher als 7 wochen vorm ET ausgestellt worden sein darf. sprich ca. 7 wochen vorm ET kannst du das mutterschutz-geld dann beantragen.

gruß

steffi

Hilfe, wann muss man was beantragen?

Also zuerst einmal: Du hast noch viel Zeit! Beantragen kannst Du in D erst dann was, wenn Dein Kind amtlich ist. Ausfüllen der Anträge geht natürlich vorher auch schon.

Wir haben dazu Informationen im GVK bekommen, einschließlich Adressen, wo was einzureichen ist. Wenn Du auch einen GVK machst, denke ich, dass dieses Thema dort durchaus behandelt wird, zumal Du bestimmt nicht die einzige Erstmutter da sein wirst.

Viele Anträge kann man übrigens heutzutage aus dem Internet herunterladen und erspart sich damit den Gang zu den einzelnen Ämtern.

Wenn Du Dir unsicher bist, dann ruf' doch einfach bei dem zuständigen Amt (Standesamt, Finanzamt) an und frag', was so notwendig ist und welche Fristen es gibt! Die geben Dir bestimmt Auskunft - und auch konkrete Hilfestellung beim Ausfüllen/Beantragen, falls nötig.

LG

chocolate-cookie

Hilfe, wann muss man was beantragen?

Hi,
also ich kann ein bissl was zu diversen "Fristen" beitragen:
- Mutterschaftsgeld: Wurde ja bereits gesagt, das solltest Du beantragen sobald die sog. 7-Wochen Bescheinigung da ist. Ich glaube, die Kassen zahlen da nicht ewig in die Vergangenheit.
- Kindergeld: Die Beantragung geht erst nach der Geburt bei der jeweils zuständigen Kindergeldkasse (kann bei Arbeitgeber öffentlicher Dienst durchaus auch der Arbeitgeber sein), hierfür erhälst Du vom Standesamt eine separate Geburtsurkunde nur fürs Kindergeld, diese muss im ORIGINAL mitgelegt werden. Kindergeld ist aber bis auf das man das Geld gebrauchen kann am unproblematischsten, weil Du hier für insgesamt 4 Jahre in die Vergangenheit beantragen kannst, wenn man es mal "vergessen" hat.
- Elterngeld: Nach der Geburt, Du bekommst eine Bescheinigung vom Amt, die der Arbeitgeber ausfüllen muss. An sich gehts um das Entgelt der letzten 12 Monate, trotzdem kannst du es erst nach der Geburt ausfüllen lassen, da hier vom Arbeitgeber auch der Mutterschaftsgeldzuschuß für die Zeit nach der Entbindung eingetragen werden muß (der wird auf das Elterngeld angerechnet)
- unsere Gemeinde zahlt ein "Windelgeld" hab ich auch nur durch Zufall erfahren. Das ist ein Zuschuß, weil ja ein größerer Mülleimer benötigt wird. Die brauchen da auch ne Geburtsbescheinigung für... von anderen Gemeinden weiß ich, dass es spezielle Säcke oder gar Tonnen für Windeln gibt, die manchmal sogar umsonst sind. Einfach mal nachfragen
und
- Elternzeit: streng genommen muss die Elternzeit 7 Wochen vor Beginn beantragt werden. Beginn ist meist im Anschluß an die Schutzfrist - also muss der Antrag innerhalb der 1. Woche nach der Entbindung ausgefüllt und beim Arbeitgeber eingereicht werden. Nicht alle Arbeitgeber nehmen die Frist sehr genau, aber wer weiß...
Bei Fragen zur Elternzeit oder Mutterschaftsgeldzuschuß oder so könnt Ihr euch gerne melden (bitte direkt, ich gucke nicht immer alle Beiträge nach). Ich arbeite in einer Gehaltsabteilung im öffentlichen Dienst, da kommen die Anfragen sehr oft (auch Kindergeld kann ich - wir sind Kindergeldkasse...)
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen und habe nicht noch mehr Verwirrung gestiftet.
Ninni
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