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Hat jemand von Euch Ahnung...

.. bei der Beantragung von Elternzeit und Co?
Hintergrund: ich fange jetzt nach meiner ersten Elternzeit wieder an zu arbeiten um kurz darauf in den Mutterschutz zu gehen. Okay ein wenig unglücklich gelaufen das Timing aber egal. Nun habe ich eine Stelle bekommen, bei der ich nach dem Mutterschutz reduziert arbeiten gehen möchte. Wann muss ich nun diesen Antrag stellen? Ich sage 7 Wochen vor möglichen Beginn, AG sagt 3 Monate vor der Elternzeit. Ich würde ja schon gerne die Geburt abwarten, nicht dass mein Kind aus welchen Gründen auch immer eine zusätzliche Betreuung benötigt und ich mich dadurch menschlich nicht im Stande sehe arbeiten zu gehen. Man geht ja nie davon aus, kann ja aber passieren. Und wenn ich den Antrag stelle, komme ich in einer solchen Situation wieder raus aus dem Vertrag???
Fragen Fragen Fragen...kann jemand helfen?
Bisherige Antworten

Hat jemand von Euch Ahnung...

Kannst du mit deinem Arbeitgeber sprechen?
Ansonsten schreibe es in den Antrag rein, dass du nur dann zu dem Zeitpunkt dort arbeiten kannst, wenn das Baby gesund ist und keine weitere Betreuung benötigt.
Mehr weiß ich auch nicht.
LG *Fienchen ;-)

Hat jemand von Euch Ahnung...

Hi Fjuri,
bin ein wenig verwirrt - welchen Antrag meinst du nun? Den auf reduziertes Arbeiten in der Elternzeit? Für wie lange willst du denn in Elternzeit gehen? Ein, zwei oder drei Jahre? "Nach dem Mutterschutz" heißt, 8 Wochen nach Geburt?
Natürlich kannst du dich nicht VOR Geburt des Kindes festlegen, deshalb hat der Gesetzgeber die 7-Wochen-Frist eingerichtet. Dass der AG vorher schon wissen will, was du vorhast, ist zwar verständlich, er kann aber rein juristisch nichts von dir verlangen. War bei meinem ersten Kind auch so, sie haben mir sogar schriftlich ein Datum mitgeteilt, zu dem sie eine feste Info über meinen von mir angekündigten Arbeitswunsch brauchen.
Solltest du mit Geburt feststellen - was ich keiner Mutter wünsche - dass du (vorerst) nicht arbeiten kannst, hast du in der Regel genügend Zeit, um fristgerecht den Vertrag wieder zu kündigen. Aber um das abschließend zu beurteilen, müsstest du uns noch mit weiteren Infos versorgen.
Hast du bei deinem AG eine AN-Vertretung/Personalabteilung/Gleichstellungsbeauftragte, mit der du die Frage genauer klären kannst?
LG und halt uns auf dem Laufenden
Speady :ROSE:

Hat jemand von Euch Ahnung...

Hallo Speady,
ich stelle einen Antrag auf 3 Jahre Elternzeit und einen Antrag auf 15 Stunden wöchentliches arbeiten. Sicher kann ich die Personalabteiloung anrufen, aber ich komme ja im Dez. wieder und habe gerade erst meinen Vollzeitvertrag auf einen Teilzeitvertrag mit Urlaubsanerkennung durchgebracht und nun ja, jetzt mit dem nächsten Wunsch gleich wieder anrücken ist mir ein wenig unangenehm. Fest steht für uns, dass ich die Stelle haben will und gleich 8 Wochen nach Geburt arbeiten möchte und die Kleine Zicke auch schon angemeldet ist zur Kinderbetreuung. Naja alles ziemlich eng unser Timing und dadurch eine blöde situation für mich.
LG Fjuri
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