Suchen Menü

Hat jemand ebenfalls Beschäftigungsverbot?

Hallo Mädels,
ich komme gerade vom FA. Soweit sieht alles gut aus, Herz schlägt noch u ich bin erstmal beruhigt. Meine Krankschreibung lief bis heute (wegen häufiger Blutungen) und nun habe ich ein komplettes Beschäftigungsverbot bis zur Geburt bekommen! Damit hatte ich überhaupt nicht gerechnet. Ich bin auch erst in der 8. Woche, hatte aber schon 1 Fehlgeburt hinter mir.
Kennt sich jemand bissl aus? Wer zahlt den Lohn weiter? Ich bin noch in der Probezeit. Kann es Probleme mit dem Arbeitgeber geben?
Danke für eure Antworten!
lg ela
Bisherige Antworten

Hat jemand ebenfalls Beschäftigungsverbot?

Halo Ela,
das hört sich ja heftig an....
Also erstmal bist du unkündbar auch in der Ausbildung.
Und deinen Lohn zahlt der arbeitgeber solange bis du sechs Wochen krank bist dann übernimmt das die Krankenkasse.... aber nicht die volle Summe
vielleicht weiss eins der mädels hier noch etwas genauer bescheid....
mensch hoffentlich geht alles gut mit deinen blutungen....
glg mandy

Hat jemand ebenfalls Beschäftigungsverbot?

Ist es nicht so, das der Arbeitgeber 6 Wochen zahlt und dann die Krankenkasse einspringt?
Probezeit? Weiß ich nicht, aber da kann man doch ohne Grund gekündigt werden?
Wie dem auch sei, Hauptsache dein Baby kommt gesund und munter auf die Welt.
Bin mal auf Antworten gespannt, denn wie ist es dann mit dem Elterngeld? Das richtet sich doch nach dem Gehalt der letzten Monate. Und wenn dann die KK zahlt ist es doch weniger oder wie?
LG Michaela

Hat jemand ebenfalls Beschäftigungsverbot?

Hallo Ela,
Also ich kann dir nur sagen wie es in Österreich ist. Ich bin ab der 22 Woche bei meiner Tochter frei gestellt worden (hoher Blutdruck, Tgl. Heparin spritzen). Ab diesem Zeitpunkt, muss der Arbeitgeber nichts mehr bezahlen sondern die Krankenkasse. Ich habe sogar monatlich ein bisschen mehr bekommen, da das Urlaubs und das Weihnachtsgeld aliquot jedes Monat mit berechnet wird. Die Krankenkasse zahlt dann bis acht Wochen nach Entbindung (ende Mutterschutz/beginn Karenz).
Mit der Probezeit weiß ich leider nicht genau.
LG
Romana

Hab was gefunden.....

Hallo Ela,
schau mal ganz anders als ich dachte:
Das Beschäftigungsverbot ist keine Krankschreibung, sondern eine Anweisung des Arztes an den Arbeitgeber, eine Schwangere - in der Regel wegen drohender Gefahren für das Leben und die Gesundheit des Kindes oder der Mutter - nicht zu beschäftigen. Das Ganze hat die Konsequenz, dass der Arbeitgeber zwar von der Schwangeren keine Arbeitsleistung erhält, aber trotzdem das volle Gehalt zahlen muss. Es gibt also nach 6 Wochen Lohnfortzahlung kein Krankengeld (weil es keine Krankheit ist), sondern weiter vollen Lohn. Da eine Schwangerschaft trotz evtl. drohender Gefahren für Leib und Leben keine Krankheit ist, gelten auch keine Einschränkungen für die Schwanger - jedenfalls keine rechtlichen. Man geht davon aus, dass eine Schwangere von sich aus alles tut, um die Risiken (ggf. einer Fehlgeburt) durch angepasstes Verhalten zu minimieren.
So demnach musst du dir keine Sorgen machen und das Elterngeld wird demnach auch normal berechnet....
LG mandy

Ja, ich!

Hallo Ela,
erst einmal Daumen drücken, daß alles gut geht. Mache Dir eine gute Zeit zu Hause, denn das ist ja der Sinn deines Beschäftigungsverbotes, Dich zu schonen.
Dein Gehalt zahlt dir Dein Arbeitgeber weiter. Dieser holt es sich über das Umlageverfahren U2 von der Krankenkasse wieder.
Das bedeutet, Du liegst Deinem AG nicht auf dem Geldbeutel, also kein schlechtes Gewissen. Der Arbeitgeber ist vielleicht enttäuscht, weil er sich so kurz fristig neues Personal suchen muß, aber wenn du dir dein Bein kompliziert gebrochen hättest, wärst du teurer, weil er dann noch 6 wochen Lohnfortzahlung hätte. Du kannst dich bei Deiner Krankenkasse auch noch mal telefonisch erkundigen, die zahlen, also müssen die das wissen...
Eine Woche vor dem Mutterschutz (also 7 Wochen vor Termin) muß ich mir noch einen Schrieb vom Arzt ausstellen lassen, damit ich dann noch mein Mutterschaftsgeld erhalte. Frage da aber noch einmal bei der Krankenkasse nach, so richtig klar ist mir das auch noch nicht.
Aufgrund meines Arbeitsplatzes habe ich ein Beschäftigungsverbot bekommen. Jobbe an einer Tankstelle und die Benzole sind wohl sehr schädlich.
Alles gute
ladykaos

Hat jemand ebenfalls Beschäftigungsverbot?

Ich hätte schwören können,das ich mal gelesen habe, das in der Probezeit gekündigt werden darf
Habe aber dann das hier gefunden ( hoffe es hilft Dir weiter ) :-) Ist zwar nicht genau Dein "Fall" aber es geht ja ums Prinzip.
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=7087&ccheck=1

Hat jemand ebenfalls Beschäftigungsverbot?

den Link selbst kopieren und einfügen , habe ihn nicht klickbar bekommen :-(

Hallo ela!

Es ist so wie einige es dir schon mitgeteilt haben, bei einem Beschäftigungsverbot muß der Arbeitgeber dein volles Gehalt bis zum Mutterschutz zahlen, sogar Weihnachtsgeld steht dir voll zu, da must du aber aufpassen, mein Arbeitgeber wollte es mir damals nicht zahlen, dann habe ich das Gewerbeaufsichtsamt eingeschaltet, und was glaubst du wie schnell ich mein Weihnachtsgeld hatte, also lass dir da nichts gefallen.Ab Mutterschutz, bekommst du von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld, in der Höhe deines Gehaltes, ein Teil davon muß auch der Arbeitgeber zahlen. Elterngeld steht dir natürlich auch in voller Höhe zu. Wenn du weitere Fragen dazu hast, frage wie gesagt beim Gewerbeaufsichtsamt nach, die helfen dir auch weiter.

6 Wochen zahlt der Arbeitgeber nur bei einer normalen Krankmeldung, ab dann die Krankenkasse, aber das trifft bei dir ja nicht zu.

Alles, Alles Gute und liebe Grüße

jo habe ich

hi hi

also ich habe auch eins weil ich op-schwester in einem krankenhaus für infektpatienten arbeite ich bin auf hiv und hep c patienten spezialisiert.

ich darf das kh noch nicht mal betreten.

wie das in der probezeit ist weiss ich nicht genau aber du kannst dich bei deiner kk erkundigen die haben auch eine rechtabteilung die können dir mit sicherheit helfen.

regulär bist du ja in der probezeit ohne angabe von gründen kündbar auch in der ss leider.

was machst du denn zur zeit beruflich wenn ich mal fragen darf ???????

lg steffi 16+0

jo habe ich

Hallo Steffi,
klar darfst Du fragen.
Also ich bin gelernte Arzthelferin, arbeite aber momentan als Schreibkraft in der Pathologie. Der Arbeitgeber hat sehr hohe Anforderungen an sein Personal, Überstunden sind also auch selbstverständlich.
lg

jo habe ich

ja dann ist das bv doch sinn gemäss und dann kann dir eigntlich nix passieren.

halte uns mal auf dem laufenden.

lg steffi 16+0

ich hatte beim ersten mal einen mega stress mit meinem chef aber er konnte ja nix machen.

Hat jemand ebenfalls Beschäftigungsverbot?

Hallo Ela,

die anderen Mädels haben Dir ja schon ausführlich geantwortet. Ich habe kein Verbot, jedoch eine Kollegin von mir in unserem Betrieb. Dein AG muss also, wie schon geschrieben, Deinen vollen Gehalt weiterzahlen. Ärger kannst Du (ausser vielleicht auf zwischenmenschlicher Ebene) nicht bekommen. Wenn Du einen richtigen Arbeitsvertrag in der Tasche hast, dann gilt bzgl. Kündigung in Deiner Probezeit folgendes:

Für Arbeitnehmerinnen, die innerhalb der Probezeit schwanger werden, gelten die besonderen Regelungen des Mutterschutzgesetzes. Während der Dauer einer Schwangerschaft ist die Arbeitnehmerin vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt. Nach § 9 Mutterschutzgesetz darf der Arbeitgeber während der gesamten Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monaten nach der Entbindung nicht kündigen.
Dieses Kündigungsverbot greift dann, wenn der Arbeitgeber vom Vorliegen der Schwangerschaft weiß oder Sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Ausspruch der Kündigung mitteilen.

Wenn es sich beim Arbeiten in der Probezeit jedoch um eine Arbeit "zur Probe" handelt ohne anschliessenden Arbeitsvertrag, gilt das o.g. nicht. Aber das ist ja in den seltensten Fällen so!

Dir und Deinem Krümel weiterhin alles Gute!

Petra mit Hanna (3J) und Erbse 10+0

Hat jemand ebenfalls Beschäftigungsverbot?

Hallo!

Ich bin zur Zeit auch krankgeschrieben und mein Arzt ist auch noch nicht sicher ob ich wieder zur Arbeit gehen kann!

Aber ist es nicht so das der AG bei einem Beschäftigungsverbot zwar den Lohn weiter zahlen muss aber dies von einer anderen Stelle (Mutterschutzkasse bzw. Krankenkasse) wieder bekommt????

Ich hatte da mal irgendwo was gelesen! Kann mir da jemand etwas genaueres dazu sagen???

GLG Susi Lilypie Ich erwarte ein Baby Ticker

Hat jemand ebenfalls Beschäftigungsverbot?

Hallo Susi,
beim individuellen Beschäftigungsverbot zahlt den Gehalt Dein Arbeitgeber. .Ob er was von der Lohnausgleichskasse (U1,U2) wiederbekommt, hängt von den bestimmungen der Kasse ab, eventuell auch von der Grösse des Betriebes, aber so ganz genau weiss ich das nicht. Aber in erster Linie ist der AG dran.
Beim allgemeinen Beschäftigungsverbot (also die üblichen Schutzfristen während der Schwangerschaft und nach der Geburt) zahlt einen Teil des Gehaltes Deine Krankenkasse.
LG, Petra

Hat jemand ebenfalls Beschäftigungsverbot?

Hallo Petra!

Danke für die Info!

Oje dann hätte ich aber ein sehr schlechtes Gewissen wenn mein FA mir morgen so etwas aus stellt! Allerdings ist mir das wohl meines Kindes wichtiger! Aber wenn dann irgendwas passieren würde (was man ja um alles in der Welt vermeiden will) bräuchte ich dann wohl nicht mehr dort hin zu kommen! Glaube ich!!!:SORRY:

Oje,oje....

Ganz schön schwierig!!!

OK Danke noch mal!

LG Susi

Hat jemand ebenfalls Beschäftigungsverbot?

Hallo Mädels,
vielen Dank für die Infos!
Zum einen bin ich jetzt etwas beruhigter, aber auch gespannt, wie es weitergehen wird. Hauptsache dem Krümel geht es gut!
Ich halte euch auf dem Laufenden.
lg
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen