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Habt ihr Erfahrungen was das Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber betrifft?

Guten Morgen zusammen,

mache mir gerade Gedanken was mein Weihnachtsgeld betrifft. Bei mir wird der letzte Arbeitstag voraussichtlich der 10.12. diesen Jahres sein.

Steht mir dann als Arbeitnehmer noch das Weihnachtsgeld meiner Firma zu?

Das ist bei uns Ende November beim Gehalt dabei.

Wie lange bekomme ich eigentlich Geld von meinem Arbeitgeber und ab wann von der Krankenkasse, bzw. Elterngeld?

Fragen über Fragen.

Schonmal Danke im Voraus.

LG

nette

Bisherige Antworten

Habt ihr Erfahrungen was das Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber betrifft?

Hallo Nette,
bin mir natürlich nich 100%ig sicher, aber bei uns hieß es immer, dass man am 1.12. noch beschäftigt sein muß, um das Weihnachtsgeld zu bekommen. Also wärst Du auf der sicheren Seite. Mein Mutterschutz würde im Moment am 2.12. beginnen, somit ist das Weihnachtsgeld sicher, hoffe ich. Das ändert sich ja immer im öffentliche Dienst.
LG
Cindy

Habt ihr Erfahrungen was das Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber betrifft?

hi nette
ist das weihnachtsgeld sowas wie in der schweiz der 13. monatslohn?
also bei uns gibts das immer - heisst, wenn man auf den 1. juli künden würde, bekäme man mit dem juni lohn 50% des 13. monatslohns (einfach anteilmässig zur gearbeiteten zeit im jahr). steht bei uns auch so im vertrag - schau doch mal in deinem arbeitsvertrag nach, müsste dort doch sicher stehen?!
aber bei uns in der schweiz ist eh alles anders...drum kann ich dir auch wegen elterngeld nicht wirklich helfen...
glg, andromeda (7+5)

Habt ihr Erfahrungen was das Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber betrifft?

Danke für eure Antworten,

werde mich einfach mal überraschen lassen.

Habe im www. auch nicht wirklich was gefunden.

Aber mittlerweile weiß ich jetzt daß man 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach noch sein volles Gehalt bekommt. Dank dem Internet.

Danke euch.

LG

nette

Du bist doch auf jeden Fall bis Ende des Jahres beschäftigt,

wenn dein letzter AT der 10.12. ist. 6 Wochen drauf ist ja schon Januar. Du hast vollen Anspruch für das Jahr 2009. Für die Zeit des Mutterschutzes hast Du übrigens auch Urlaubsanspruch.Erst ab Elternzeit wird gekürzt.

Liebe Grüße Eva

Du bist doch auf jeden Fall bis Ende des Jahres beschäftigt,

Danke Eva,

wusste nicht daß ich für die Zeit des Muterschutzes auch Urlaubsanspruch habe.

Jetzt bin ich wieder ein bischen schlauer.

Liebe Grüße

nette

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