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Habe heute mit meiner Elterngeldstelle gesprochen, das könnte vielleicht auch die anderen werdenden Mütter interessieren

Guten Abend erstmal.

Eigentlich hatte ich nur angerufen, um einen neuen Antrag mir zuschicken zu lassen. Dann habe ich eben gefragt, ob ich noch irgendetwas mitschicken müsste, weil ich ja außer Elterngeld in den letzten Monaten nichts verdient habe.

Daraufhin meinte er, nein, die Unterlagen von vorher hätten sie ja da. Ich war dann etwas irritiert, wie von vorher? Na ja in dem Zeitraum wo ich Elterngeld bekommen habe, werden die Monate vom Jahr vorher genommen. Das bedeutet bei mir, dass mein Nettogehalt von 7 Monaten durch 12 geteilt wird und davon 65% bekomme. Wie er jetzt auf die 7 Monate kam, habe ich nicht verstanden, aber muss ich Gottseidank auch nicht, hihihi. Ich habe ja nun mit den 375 Euro gerechnet und nun, wird es wahrscheinlich fast das Doppelte. Na ja, nicht ganz. Aber wow ich war echt begeistert. Ich muss nun beim Beantragen nun extra daraufhinweisen, dass ich eben schon im letzten Jahr Elterngeld bekommen habe.

Vielleicht freut es euch ja auch ;-).

Liebe Grüße

Muki :ROSE:

Bisherige Antworten

Habe heute mit meiner Elterngeldstelle gesprochen, das könnte vielleicht auch die anderen werdenden Mütter interessieren

hi muki, normal zählen ja die letzten 12 monate vor dem mutterschutz. wenn man aber in den 12 monaten vor dem zweiten mit dem ersten kind in elternzeit war, dann zählen diese monate nicht, sonde die zeit vor dem ersten kind. das volle elterngeld würdest du dann quasi erhalten, wenn deine kinder 12-13 monate altersabstand haben.
meine werden wohl knapp 19 monate abstand haben, aber die regelung greift bei uns nicht, weil ich ja selbständig bin und mir im letzten jahr ein gehalt gezahlt habe und nur 300€ zusätzlich an elterngeld bekommen habe.
ich bekomm also 65% von meinem jetzigen gehalt. das ist toll. im letzten jahr hat mein mann quasi für mich mitgearbeitet, damit ich mir dieses gehalt ausbezahlen konnte.
lg, claudia

Da hätt ich dann auch mal ne Frage...

ich finde das ja immer alles recht kompliziert, auch wenn ich selber im öffentlichen Dienst arbeite. Heißt das, wenn ich jetzt schwanger werden sollte ( wir arbeiten ja dran ) ;-) und da werden ja mehr wie 12 Monate Abstand sein, dann bekomm ich 65% von dem Gehalt was ich jetzt als Teilzeitkraft verdiene, oder? Mmmhh, das wär ja nicht ganz so viel.

LG Nicole

Da hätt ich dann auch mal ne Frage...

wenn du nach der elternzeit ein volles jahr schon wieder gearbeitet hast, dann wird dir davon 65% angerechnet. waren es z.b. nur 9 monate nach der elternzeit bis du erneut in mutterschutz gehst, dann wird das mit 3 monaten aus der zeit vor deinem früheren elterngeldanspruch verrechnet...
also, sagen wir, du hast für kind nummer 1 von oktober 2010 bis september 2011 elterngeld bekommen. du gehst bei kind nr. 2 anfang juli in mutterschutz, dann sind das 9 monate nach deinem elterngeldanspruch. du verdienst ab oktober 2011 1000€ in teilzeit.
vor der geburt von nr. 1 hast du 2000€ monatlich verdient und 1300€ elterngeld bekommen.
fürs zweite kind wäre die rechnung dann also 65% von:
9x1000 + 3+2000 : 12 = 1250€.
wenn also dein daraus gemitteltes gehalt 1250€ waren, dann bekommst du 812,50€ monatlich.
das sollte dann wohhl hingehen...
den mindestanspruch den du hast sind 300€, wenn du im jahr vor der elternzeit kein eigenes einkommen hattest, also hausfrau warst. vorausgesetzt, ihr habt kein hartz4 bezogen...
so habe ich das verstanden und hoffe, das ich das richtig wiedergegeben habe.
lg, claudia

Ohne Bezüge sind es mit Geschwisterkind 375 Euro, aber super erklärt, da bewundere ich dich echt!!

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