Habe da mal noch eine Frage:
In Italien kann ein Richter das veranlassen. Aber ich weiß nicht, ob ein italienischer Bescheid in Deutschland Gültigkeit hat. Oder ob er das als Italiener in Deutschland verlangen kann.
Ich hoffe nur, dass sie mich nicht dazu zwingen können, mit der Kleinen nach Italien zu gehen. Dann hab ich verratzt und komme da nicht mehr weg.
Morgen werde ich hier zur Stadtverwaltung gehen und versuchen, einen Wohnsitz anzumelden. Was braucht man denn dafür? Eine ABmeldung kann ich ja nicht vorlegen, aber ich habe herausgefunden, dass man zwei Hauptwohnsitze in 2 Ländern haben kann.
GLG
Habe da mal noch eine Frage:
also ich bin mir sicher, dass sie dich nicht zwingen können nach italien zu gehen. du bist ja deutsche staatsangehörige oder? dann müssten dich die deutschen behörden ja ausliefern, das machen - so viel ich weiss - fast gar keine staaten, dass sie eigene staatsangehörige ausliefern.
ich rate dir wirklich, dich juristisch beraten zu lassen! bei der stadtverwaltung oder beim sozialamt o.ä. kann man dir bestimmt weiterhelfen!!!
gglg
barbara
Habe da mal noch eine Frage:
Ich habe meine Fühler auch schon mal in Richtung ProFamilia ausgestreckt. Die meinten, das wichtigste wäre, dass ich erstmal nicht das Land verlasse.
GLG
Habe da mal noch eine Frage:
hallo kirsten,
mensch, das klingt ja alles echt nicht gut...
ich bin mir nicht sicher, wie das mit dem vaterschaftstest ist, aber wenn, dann kann man glaube ich nur per gerichtsbeschluss gezwungen werden und da braucht man vermutlich stichhaltige gründe. ich glaube auch, dass vielleicht öfters mütter so etwas verlangen...? aber keine ahnung.
für die wohnsitzanmeldung brauchst du glaube ich fast gar nichts, nicht mal mehr einen mietvertrag. musst halt deine id nachweisen, entweder per perso oder mit pass, aber sonst in den meisten gemeinden ichts, glaube ich. guck doch mal im bürgeramt deiner stadt auf der hp nach, da steht so etwas ganz genau.
wo würdest du denn hinziehen - zu deinen eltern? das stelle ich mir auch nicht weniger stressig vor, ehrlich gesagt...
mann, du tust mir echt leid, beziehungsstress in jeder hinsicht und dann dazu noch das gesundheitliche... drück dir die daumen, dass du dabei einen klaren, kühlen kopf behälst und v.a. weiter spass mit/ an deiner kleinen!!
lg, chiichan
Habe da mal noch eine Frage:
Wichtig ist, dass die Vaterschaftsanerkennung in Deutschland gemacht wird. Dann bleibt mir das Sorgerecht. Und dass wir hier einen Wohnsitz haben. Dann ist es keine Kindesentführung, sollte ich nochmal mit ihr nach Italien fahren und wieder zurück.
GLG
Das liest sich schon etwas besser.
Es ist gruselig, was Du durchmachen mußt, Kirsten. :-(
Aber ganz ehrlich: Dein Freund tut mir auch leid!
Wir kennen hier ja nur Deine Version der Geschichte.
Ich denke, wenn Dein Freund berichten würde, wie furchtbar es ist, ein Kind zu haben, welches einem vollkommen zu entgleiten droht, dann würde sich das ebenfalls ganz furchtbar lesen...
(Das soll natürlich keine Entschuldigung für seine Drohungen sein. Aber vermutlich kommt der meiste Druck ja von seiner Familie und Dein Freund ist "nur" blöd genug, sich seiner Familie zu beugen.)
Die Lösung, Deinen Freund in Deutschland "zum Vater zu machen" und Du somit nicht gezwungen werden kannst, in seinem Land zu bleiben, liest sich ganz vernünftig.
Alles Gute und viel Kraft!
Liebe Grüße, Inken
Das liest sich schon etwas besser.
ich will nicht, dass meine Kleine hinterher fragen muss, wer ihr Vater ist. Ich will mich nur auch absichern. Italien ist in einigen Punkten ganz anders, als Deutschland.
Klar ist es so, dass seine Familie den meisten Druck macht. Und dagegen muss ich mich wehren. Er gibt den Druck an mich weiter. Mal gucken, was sie sich dann einfallen lassen.
GLG
Habe da mal noch eine Frage:
Hallo,
leider ist meine Ausbildung schon ein paar Jährchen her aber ich denke soooo viel kann sich da nicht verändert haben.
Also soweit ich weiss muss man einen Vater angeben wenn man es weiss - was in deinem Fall schwierig wäre nicht zu tun - aber nach deutschem Recht hat man dadurch nicht automatisch ein gemeinsames Sorgerecht und müsste dieses extra erklären aber nur mit der Zustimmung der Mutter.
Bei unserem Sohn war es so dass wir noch nicht verheiratet waren und ich meinen Mann zwar als Vater angegeben hatte wir aber keine Sorgerechtserklärung abgegeben haben und ich somit das alleinige Sorgerecht hatte. Durch unsere Heirat vor 2 Jahren haben wir dann automatisch ohne irgendwelche Erklärungen das gemeinsame Sorgerecht bekommen.
Ich denke mal dass für dich ja das deutsche Recht gilt und somit auch kein gemeinsames Sorgerecht ohne Erklärung.
Zu deiner Frage wegen der Anmeldung - soweit ich weiss brauchst du dafür nur ein Ausweisdokument weil es ja mittlerweile nicht mal mehr Pflicht ist sich abzumelden und eine neue Anschrift in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
Da ich mir mit der derzeitigen Rechtslage aber nicht ganz sicher bin - habe auch gerade meine Gesetzessammlung durchgeforscht aber die ist leider nicht mehr ganz aktuell - würde ich dir raten vorort zum Jugendamt zu gehen und dir die Rechtslage wegen deiner Tochter erklären lassen. Die haben die Pflicht dir in so einer Notlage möglichst schnell zu helfen. Ausserdem kannst du dort als Alleinerziehende auch einen Rechtsbeistand in Anspruch nehmen.
Ich hoffe ich konnte dir in bisschen helfen.:-X
LG Ingrid
Habe da mal noch eine Frage:
Ich wußte gar nicht, dass man sich nicht mehr abzumelden braucht. Dann hoffe ich auf gute Karten morgen bei der Anmeldung.
Ich wusste auch nicht, dass ich mich ans Jugendamt wenden kann. Das ist auch eine gute Information. Da kann ich im Fall auch die deutsche Vaterschaftsanerkennung machen, oder?
GLG
Habe da mal noch eine Frage:
Ja ich denke das Jugendamt wird für dich wohl die wichtigste Anlaufstelle sein und wie ich gerade gelesen habe seid ihr beide (also du und deine Tochter) deutsche Staatsbürger und somit gilt für euch auch deutsches Recht.
LG
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