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Frage zur Elternzeit

Hallo liebe Forumsfrauen,

so langsam beschäftige ich mich auch damit, um was man sich noch vor bzw. direkt nach der Geburt zu kümmern hat. :-)

Da habe ich jetzt zwei Fragen zur Elternzeit:

Überall steht, daß die Elternzeit sieben Wochen vor ihrem Beginn beantragt werden soll. Aber wann beginnt denn die Elternzeit - nach der Geburt, oder nach dem Mutterschutz?

Da es auch heißt, die Mutterschutzfrist wird auf die Elternzeit angerechnet, nehme ich an, daß die Elternzeit direkt nach der Geburt beginnt. In dem Fall müßte ich also sieben Wochen vor dem Entbindungstermin die Elternzeit beantragen?

Das kann doch aber nur ein vorläufiger Antrag sein, denn wenn das Kind z.B. 10 Tage nach errechnetem Termin geboren wird, ändert sich doch auch die Elternzeit um 10 Tage? Daraus würde sich ergeben, daß man den Arbeitgeber nach der Geburt über das definitive Datum "nachinformieren" muß?

Zweitens ist es so, daß ich ein Jahr zu Hause bleiben möchte. Da ich aber nicht gerade zum ersten Geburtstag des Kindes wieder arbeiten will, würde ich statt 12 lieber 13 Monate Elternzeit nehmen - das müßte doch problemlos gehen, oder?

Ich hoffe, hier kennt sich jemand mit diesem Thema aus. :-)

Liebe Grüße, Inken

Bisherige Antworten

Frage zur Elternzeit

Liebe Inken,
ich hoffe ich setze mich jetzt nicht allzusehr in die Nesseln, denn auswendig kenne ich diese ganzen Gesetzte auch nicht.... Ich habe das bisher immer so verstanden dass man seinen Arbeitgeber 6-8 Wochen vor dem Beginn der Elternzeit informieren muss. Offizieller Beginn ist, meine ich mit dem Tag der Geburt, der Mutterschutz wird dann eh davon abgezogen, also kannst du eh nicht die vollen 12 Monate EZ nehmen sondern eben 12 Monate minus MuSchutz (6 oder 8 Wochen??) Bezahlte Elternzeit kannst du für dich nur 12 Monate (minus MuSchutz) nehmen.... Mehr gibts Dank unserer tollen Familienministerin nicht mehr.... Wenn dein Mann auch noch 2 Monate nehmen möchte würdet ihr insgesammt auf 14 Monate kommen. Und darin sehe ich wenn dann deine einzige Chance... Er nimmt die ersten 2 Monate während du noch im Muschu bist und dann nimmst du im Anschluss deine 12 Monate....
Mann kann sich aber bei Pro Familia oder beim Diakonischen Werk ganz toll dazu beraten lassen!!! Die können alles ausrechnen und nachschauen, sogar was euch wie zusteht.
LG Allie

Frage zur Elternzeit

Hallo nochmal liebe Allie,

also bist Du auch der Meinung, daß man die Elternzeit schon vor der Geburt anmeldet. Ja, das hatte ich mir ebenfalls gedacht. Aber dann muß man wohl später nachreichen, wann denn der tatsächliche Geburtstag des Kindes war.

Das, was Du von den 12 bzw. 14. Monaten erzählst, bezieht sich auf das Elterngeld. Das kann man erst nach der Geburt beantragen. Und das erhält man nicht, solange man Mutterschaftsgeld bekommt.

Mir ging es aber um die Eltern zeit - erstmal ganz unabhängig von dem Geld, welches ich ja an anderer Stelle beantrage - die man drei Jahre lang nehmen kann. Daher meine Frage, ob ich dann einfach 13 Monate statt einem Jahr wählen kann.

Liebe Grüße, Inken

Frage zur Elternzeit

O weiah, jetzt bin ich aber doch total überfragt.... ich bin ja nicht berufstätig und ich dachte das ist gehupft wie gesprungen..... Wenn das Baby da ist dann beantrage ich mein Elterngeld, und damit auch automatisch meine Elternzeit. Alles andere dachte ich klärt man mit seinem Chef persönlich (mündlich? oder formlos schriftlich??) keine Ahnung :-X :-[
LG Allie

Na ja,... :-)

... die Elternzeit beantrage ich beim Arbeitgeber. Den interessiert es, wie lange ich ausfalle.

Und das Elterngeld beantrage ich (je nach Bundesland) beim Versorgungsamt. Da interessiert es mich, wieviel ich bekomme. ;-)

Das sind zwei verschiedene Dinge. Ich kann ja Elternzeit über die Zeit hinaus nehmen, während der ich Elterngeld bekomme.

Ich glaube, ich rufe nochmal in unserer Personalabteilung an. Bin ja nicht die erste Schwangere, mit der die zu tun haben. :-)

Schönen Abend! Inken

einschleich....

Hallo Inken,
also du kannst deine Elternzeit vorher einreichen. Wird dann mit der Geburt aber genauer bestimmt. ABER du kannst es auch erst im nachhineine machen, wenn du im Mutterschutz bist. Ich würde aber mehr einreichen und aber mit dem Arbeitgeber schriftlich vereinbaren, dass du evtl. nach einem Jahr wieder kommst.
Was ist wenn du kein Kigaplatz bekommst oder du wieder SS wirst. So wärst du auf der sicheren Seite.
Ich z.B. hab mein 1. Kind im Aug. 05 bekommen und mein 2. im Aug. 06. Wenn man´s genau nimmt hab ich mich um 2 Jahre besch.... Hab dann so lange gegoogelt und telefoniert, bis ich letztendlich die vollen 6 Jahre bekommen habe. Somit kann ich noch bis ´11 Zuhause bleiben. Ich arbeite aber auch schon seit 2 Jahren wieder auf 400 Euro. Aber ich hab immer noch das anrecht, dass dies auf meine Rente angerechnet wird.
LG Nadine

Dankeschön!!! Liebe Grüße

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