Hallo liebe Forumsfrauen,
so langsam beschäftige ich mich auch damit, um was man sich noch vor bzw. direkt nach der Geburt zu kümmern hat. :-)
Da habe ich jetzt zwei Fragen zur Elternzeit:
Überall steht, daß die Elternzeit sieben Wochen vor ihrem Beginn beantragt werden soll. Aber wann beginnt denn die Elternzeit - nach der Geburt, oder nach dem Mutterschutz?
Da es auch heißt, die Mutterschutzfrist wird auf die Elternzeit angerechnet, nehme ich an, daß die Elternzeit direkt nach der Geburt beginnt. In dem Fall müßte ich also sieben Wochen vor dem Entbindungstermin die Elternzeit beantragen?
Das kann doch aber nur ein vorläufiger Antrag sein, denn wenn das Kind z.B. 10 Tage nach errechnetem Termin geboren wird, ändert sich doch auch die Elternzeit um 10 Tage? Daraus würde sich ergeben, daß man den Arbeitgeber nach der Geburt über das definitive Datum "nachinformieren" muß?
Zweitens ist es so, daß ich ein Jahr zu Hause bleiben möchte. Da ich aber nicht gerade zum ersten Geburtstag des Kindes wieder arbeiten will, würde ich statt 12 lieber 13 Monate Elternzeit nehmen - das müßte doch problemlos gehen, oder?
Ich hoffe, hier kennt sich jemand mit diesem Thema aus. :-)
Liebe Grüße, Inken