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Frage zum Kindergeld...

Huhu Mädels,
wollte euch mal was wegen dem Kindergeld fragen.
Bin ja 20 und bekomme noch Kindergeld, da ich unter Ausbildungssuchend laufe. Wie ist das denn, wenn ich den Antrag für den kleinen Stelle? Fällt mein KiGe dann weg oder kommt das zusätzlich?
Würd mich freuen wenn ihr Antworten für mich habt, sonst muss ich mich doch noch mit denen am Telefon ausseinander setzen. grummel
Schöne Nacht noch
Jenny und Jamie 17+6
Bisherige Antworten

Frage zum Kindergeld...

hallo jenny,
ich war damals auch noch 20 und IN ausbildung bei meinem 1. kind. bei uns fiel mein eigenes kindergeld bei entbindung weg.
vielleicht ist das heutzutage anders (is ja nun schon 11 jahre her).
lg, sandra

DAS ist interessant, denn du bist verheiratet?!

Hallo Puppa,
ich find das echt seltsam.
Man kann trotz Kind Kindergeld bekommen, solange man nicht verheiratet ist. Erst mit der Ehe verliert man den Anspruch,ob nun Kind oder nicht.
Ich hab kein KiGe mehr seit wir im Mai geheiratet haben. Wurde damals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es mir dann nicht mehr zusteht. Als ich in der Elternzeit mit Laurin war -also ohne immatrikuliert zu sein- habe ich auch kein Geld bekommen, obwohl ich ja mein Studium danach wieder aufgenommen habe?! Sind die Bundesländer so unterschiedlich?!
LG Schäfchen

DAS ist interessant, denn du bist verheiratet?!

hallo schäfchen,
ich habe ja geschrieben das es jetzt durchaus anders sein kann. mein fall war 1998 so dass ich bei geburt meines sohnes meinen eigenen anspruch auf KG verloren habe. damals war ich noch NICHT verheiratet.
es wäre sehr wahrscheinlich nötig sich da bei der familienkasse mal schlau zu machen.
lg, sandra

ich habe PUPPA geantwortet und PUPPA gemeint ;) nicht dich *g* LG

Frage zum Kindergeld...

Hallo,
ich kenne es auch so, das man bei einer Heirat den Anspruch auf KG verliert.
Komisch?!
LG Jasmin

Frage zum Kindergeld...

ichverstehe das auch nicht!!!
ich dachte normalerweise bis 18, es sei denn Ausbildung oder Studium bis bestimmtes Einkommen, allerspätestens mit vollendung des 24 Lebensjahr!?
Heisst dass, das egal ob verheiratet oder nicht, selber Kind oder nicht, wenn noch in ausbildung oder Studium das man noch älter als 24 Jahren Kindergeld beziehen kann??
Was ist das denn?????
...Mit 21 ist man in Deutschland voll geschäftsfähig, voll haftbar, und auf der anderen Seite noch mit 24 Kindergeld berechtigt!!!!
Entschuldigt bitte, es soll sich auch keiner angegriffen fühlen, aber da muss man unsere Regierung verstehen....
mich wundert gar nichts mehr........
lg Melle

Sogar bis 25 wenn die anderen Voraussetzungen stimmen ;-)

sogar bis zum 27. Lebensjahr, auch bei einer zweiten Ausbildung!!

Nein, das war mal, die Grenze ist 25, für Übergangsfälle war es dann noch eine Zeit 27...

... aber die müssten jetzt langsam alle durch sein.
Jungs können nach Ableitung des Wehrdienstes ebenfalls über das 25 LJ hinaus beziehen wenn sie nach diesem eine Ausbildung machen und zwar dann für die Dauer des abgeleisteten Wehrdienstes.
Und Behindete können unter Umständen sogar bis zum Tod Kindergeld beziehen...
LG Janna

Frage zum Kindergeld...

Das stimmt, das war schon komscih, das ich nach der Eheschließung immer noch nen Anspruch habe. Aber die Kindergeldkasse vordert auch jedes Jahr einkommensnachweise von meinem Mann ein.

Ich werd da nächste Woche einfach mal anrufen. Mal sehen was die sagen.

Glg,

Jenny und Jamie 17+6

einschleich

Huhu Jenny,

also ich bin 24 und noch in der Ausbildung und habe bereits eine 11 Monate alte Tochter. Ich bekomme weiterhin mein Kindergeld und seit ihrer Geburt auch ihr Kindergeld. Allerdings wird bei ANtragsstellung geprüft ob der Vater des Kindes unterhaltspflichtig für dich ist. Kann er Unterhalt zahlen, also hat er ein geregeltes Einkommen, dann kann es durchaus sein, dass dein Kindergeld gestrichen wird und er an dich Unterhalt zahlen muss. Zumindestens musste das bei uns nach Geburt der kleinen alles geklärt werden.


LG Jadera

Frage zum Kindergeld...

Hallo,
1. als verheiratetes Kind hat man solange einen Anspruch auf Kindergeld (neben den anderen Voraussetzungen) wie der Ehegatte nicht genug Einkommen hat um die Ehefrau zu unterhalten. Ist meist bei Studenten der Fall oder Hartz IV Empfängern oder wenn der Ehemann selber noch in Ausbildung ist.
2. Du selber hast bis zum Ende der MuSchu Frist Anspruch auf Kindergeld. Solltest Du Dich gleich nach der MuSchu-Frist wieder ausbildungssuchend melden oder eine Ausbildung fortführen, hast Du auch weiterhin einen Anspruch. Gehst Du erstmal in Elternzeit, verlierst Du ihn solange, bis Du die Voraussetzungen wieder erfüllst.
LG Janna (12+5 und vom Fach)
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