Guten Abend liebe Forumsfrauen,
ich hatte die ET-Bescheinigung erhalten, die Rückseite ausgefüllt und an die Krankenkasse geschickt.
Bisher ging ich davon aus, daß sich die Krankenkasse mit dem Arbeitgeber über die Zahlung abstimmt und ich den Arbeitgeber nicht extra wegen dem Mutterschaftsgeld kontaktieren muß.
Aber stimmt das eigentlich? Hätte ich die Bescheinigung kopieren und auch an den Arbeitgeber senden sollen?
Liebe Grüße, Inken