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Frage wg. Elterngeld...seit ja bestimmt erfahren mit..

hi,
ich bin nicht schwanger mache mir aber gedanken zu elterngeld (gabs damals bei meinem ersten kind noch nicht).
ist es nicht sinnvoller ledig (also unverheiratet) ein kind zu kriegen da StK 1 als verheiratet in StK 5??
Weil in StK 1 hab ich ja ein viel höheres Nettoeinkommen als in StK 5. Und Elterngeld rechnet sich doch nach den letzten 12 Monaten des Nettogehalts oder?
Und stimmt es das man es sich auch auf 24 Monaten auszahlen lassen kann? Also logisch das es dann halbiert wird ;-)
Wär lieb wenn mich jemand aufklären könnte.
LG Yvonne mit Dustin (*24.9.02)
Bisherige Antworten

Frage wg. Elterngeld...seit ja bestimmt erfahren mit..

Hi

ich bin Steuerklasse 1.wie sich das mit der anderen verhält keine ahnung.

Du bekomst 69% von den letzten 12 Monaten.Du kannst das Geld auch in 24 monate staffeln bekommst dann aber nur die Hälfte im Monat.BSP: bei 12 Monaten ca.400,- bei 24 monate nur 200,-da muss man halt schauen was besser für einen auskommt.Alleinerziehende bekommen die zwei "väterMonate"dazu.

LG Ani 37+0

Frage wg. Elterngeld...seit ja bestimmt erfahren mit..

Hallo Yvonne,

alles richtig, was Du schreibst.

Du könntest aber auch verheiratet in Stkl 4 sein, da ist das genauso wie 1 unverheiratet.

24 Monate halber Satz geht auch.

LG Eva

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