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Frage wegen Elternzeit

Hallo zusammen!

hab da mal eine frage an euch.

Ich habe ja normalerweiße 2 jahre elternzeit beantragt. Jetzt verdient mein Mann weniger als letztes Jahr,trotz höhrer Steuerklasse und ich muss arbeiten gehen. Das ist aber bei uns im Laden nicht machbar,denn die haben kurze öffnungskeiten,das ich nicht auf meine Std kommen würde,das sich das wirklich lohnt von den fahrtkosten und vom allgemeinen lohn.

Jetzt hab ich mit meinem Anwalt gesprochen,der stimmte mir zu,wenn ich schriftlich auf ein jahr verkürze,könnten die mich ganz normal kündigen,mit dem grund sie könnten mir die stelle die ich vorher hatte nicht zuverfügung stellen.Ich war ja vorher schon auf teilzeit-142std-

Das hab ich meinem chef auf vorgeschlagen und der war einverstanden.

Dann steht mir doch auch Arbeitslosen zu,oder?Wenn ich gekündigt werde. Ich werden auf jedenfall mir arbeit suchen und vielleicht find ich ja schnell was,wo ich abends zb ein paar std arbeiten könnte.aber mir gehts nur darum,wenn ich nichts finde,das ich nicht ohne geld dastehe,das wäre nämlich furchtbar und ich hätte nicht mal 300€ im monat.

Ich hab ja 1monat kündigungsfrist,das könnten wir überbrücken,wenn ich da kein geld bekomme.

Und dann?

Hab ich soweit recht,oder werde ich große augen machen???

Vielen dank so mal für eure Hilfe.

Lg barbara

Bisherige Antworten

Frage wegen Elternzeit

Huhu Barbara,

schreib dir nachher noch mal. Aber: Theoretisch müsste Dir ALG I zustehen, das aber auch nur, wenn Du eine Betreuung für Kevin hast, denn sonst kannst Du dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung stehen.

LG Nicole

Frage wegen Elternzeit

Hallo Nicole,ja das weiß ich. ich kann ja auch bedinnt den kleinen meiner Mutter geben,aber in meinem jetztigen betrieb käme ich da nicht auf meine std.

Ich danke dir jetzt schon fürs schreiben.

Lg

Mir fällt grad noch ein

Noch schnell.

ich hatte mal nachgefragt und da sagte man mir,wenn ich nur bedingt zur verfügung stehen würde,also Teilzeit,würde ich auch nur dementsprechend AL 1 bekommen.Wie sieht das aber aus,wenn ich vorher auch nur teilzeit gearbeitet habe? Da müsste ich doch dann 67% von meinem alten teilzeitgehalt bekommen,oder????

Mir fällt grad noch ein

Huhu,
also bei mir war es so...ich bin vorher 100 % gegangen....hab mich aber auf Teilzeit beim ALG1 gemeldet...ich hab zwar die 67% von dem was ich vorher verdient hab, aber auch nur das was mir in Zukunft als Teilzeit zusteht bekommen, also nicht die ganzen 67%.
hmm ein bissl kompliziert :D
lg nadine
Lilypie Erster Geburtstag Ticker

Mir fällt grad noch ein

Hallo Nadine,

ja so kenn ich das aus.

Aber bei mir wäre das ja etwas anders. vorher 50% nachher auch 50%.

Ich find das alles so kompliziert.

Ich hoffe echt das icch schnell eine arbeit finde,dann bleibt mir das ganze echt erspart.

Lg Barbara und danke für deine antwort

Hast Du mal überlegt..

...wie das im Lebenslauf aussieht, wenn Du gekündigt WIRST und nicht von selbst hast?Irgendwie nicht so toll nach meinen Erfahrungen.
Weiß nicht ob ich auf ALG spekulieren würde ehrlich gesagt.
Warum arbeitest Du nicht einfach nebenher?Geht das nicht?
Wieviel % sind 142 std?Ich glaub Deine Rechnung hat eien Haken!
LG meike

Hast Du mal überlegt..

Hallo Meike,

also ich finde es sieht aufjedenfall anders aus,wenn ich gekündigt werde,als wenn ich selber Kündige. Davon mal abgesehen kann man heut zu Tage überall einfach so gekündigt werden. Was wenn mein laden schließt,was momentan nicht ausgeschlossen ist,hab da sowas gehört, Personalreduzierung.

ich habe bereits einmal schon gekündigt,da war es im nächsten Vorstellungsgespräch schwieriger zu erklären,warum mir diese arbeit nicht gefallen hat.

Was meinst du mit nebenher arbeiten. Es ist ja so,das wenn man AL ist und vorher 100% gegangen ist,auch normal sein 67% bekommt. Ist ja klar,aber wenn man nur dann 50% arbeiten gehen kann,bekommt man logischerweiße auch nur dementsprechend geld.

Aber was ist wenn man vorher und nach nur 50% geht,wie ist denn die regelung.

Davon mal abgesehen,möchte ich nicht einfach nur AL spielen,ich suche ja schon arbeit,deswegen musste ich ja das mit der Arbeit klären,weil ich sonst noch im Vertrag wäre. Mir geht es lediglich darum,wenn ich keine Arbeit habe,ob mir was zu steht.

Lg Barbara

Frage wegen Elternzeit

Hallo Barbara, wenn Du nicht kündigst bekommst Du aber Dein Elterngeld weiter und mußt erst darauf verzichten, wenn Du einen neuen Job hast. Dann muß Du dem Amt sofort melden wie viel Du verdienst und es wird ein Teil vom Elterngeld abgezogen oder schlechtestenfalls eingestellt. Die Möglichkeit nach dem 2. Elternjahr bei der alten Firma weiterzuarbeiten besteht aber noch. Vielleicht bist Du ja gar nicht auf der Personaleinsparliste? LG Anita

Frage wegen Elternzeit

Hallo Anita,

ich bekomme ja nur 12 Monate Elterngeld. Ich glaube man kann das auch teilen auf 24 Monate.

Kevin ist ja bereits fast 10 Monate und mein Letztes Elterngeld erhalte ich am 9.11 ab DEZ wäre ich dann ohne Gehalt.

Theoretisch könnte ich ja noch 1jahr zu hause bleiben,aber das können wir uns ja nicht leisten,denn 1 jahr lang nur das Geld von meinem Mann reicht leider nicht.Er hat nen neuen Chef und dieser hat grad mal das gehalt gekürzt.

Ich weiß das ich ja mit dem einverständniss meiner Firma auch das jahr wo anders arbeiten könnte,aber das müsste eine andere Branche haben, sprich ganz andere arbeit.

Ich hatte bereits schon in einem anderen Beitrag geschrieben,das unser Geschäft wohl aufgelöst wird.Es spricht sich schon seit längerem rum,das der Vertrag von der Halle ende 2010 sind verlängert wird,somit hat mein Chef nicht mal Mucken gemacht.

Es ist eine schwierige situation,aber ich möchte mein Kind auch nicht 5tage zu einer Tagesmutter von 9-19 schicken,damit es machbar ist in der alten Firma zu arbeiten.wo ich eh nur wenig geld bekomme,dafür das ich fast vollzeit arbeite.

ich habe ja bereits was ich aussicht,aber halt noch nicht wirklich zugesagt bekommen.

Lg Barbara

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