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Frage wegen Beschäftigungsverbot

Hallo Leute

bei mir läuft es ja auf ein Beschäftigungsverbot aus.Das ich das selbe Gehalt bekomme ist mir klar.Aber wie sieht das mit Kündigungsschutz aus.Und kann ich dann nach dem Mutterschutz oder Elternzeit wieder normal arbeiten gehen.Und wie ist das mit dem Urlaub den ich im August hätte.Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen.

LG ANI

Bisherige Antworten

Frage wegen Beschäftigungsverbot

Bei Deinem Vertrag ändert sich nichts, auch nicht nach dem Ablauf des Mutterschutzes oder nach dem Elterngeld. Alles läuft weiter wie jetzt auch! Schwangeren darf kein Nachteil entstehen!!!! Eigendlich hast du auch nach meinem Wissen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Deinen Urlaubsanspruch behältst Du auch weiterhin. D.h. Wenn Dir jetzt noch für dieses Jahr 15 Tage zustehen würden, hast du auf diese 15 Tage auch nach dem Elterngeld - Mutterschutz noch Anspruch!
Siehe Mutterschutgesetz.
Ich hoffe das hilft Dir. :-)
LG Melanie

Frage wegen Beschäftigungsverbot

Hallo Melanie

besten Dank das hilft mir weiter.

Dann noch ein schönes Pfingstfest

LG Ani

Frage wegen Beschäftigungsverbot

Hallo Ani,

wenn du einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast, kannst du nicht gekündigt werden,d.h. du kannst nachdem Mutterschutz bzw. nach der Elternzeit wieder Arbeiten.Hast du aber einen befristeten Arbeitsvertrag, dann läuft der zum gegebenen Zeitpunkt aus.Der Urlaub müsste dir dann ausgezahlt werden bzw. für einen späteren Zeitpunkt aufgehoben.

Hoffe konnte dir helfen;-)

LG Nicole mit klein Lukas 25+3

Frage wegen Beschäftigungsverbot

Hallo Nicole

ich habe einen unbefristeten Vertrag dann kann ich beruhigt sein.

Ich danke dir,

LG Ani und schönes Pfingstwochende noch

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