Frage habe zum "Beschäftigungsverbot" - Wissende bitte vortreten!!!
habe da mal eine Frage an alle, die ein Beschäftigungsverbot haben oder sich damit auskennen.
Mein Chef und ein weitere Vorgesetzter aus der oberen Behörde haben mich direkt angesprochen, ob ich mir nicht ein BV aussprechen lassen kann. War ein bisschen vor den Kopf geschlagen, aber in meinem Beruf gibt es ein paar unkalulierbare Risiken, und bis jetzt habe ich nur immer einen Krankenschein eingereicht. Also, wäre ein BV besser und sinnvoller, zudem dies eine Risiko-SS ist.
Wie spreche ich nun meine FÄ darauf an?
Ich denke, dass sie keine Probleme damit haben wird, aber was steht in so einem BV drin? Ist das nur ein allgemeines "Gutachten" z.B. "XY darf bis zum Mutterschutz nicht mehr arbeiten" oder stehen dort genaue Details zu meiner Person und SS?
Ich habe mehrere Unterleib-OPs hinter mir, die u.a. dazu geführt haben, dass dies eine Risiko-SS ist, aber diese Details müssen ja nicht meine Chefs erfahren, oder?
Wäre lieb, wenn ihr mal berichten könntet.
Danke schon mal im Vorraus.
LG ANNA:) mit MiniMaus 19+1 :IN LOVE:
Frage habe zum "Beschäftigungsverbot" - Wissende bitte vortreten!!!
mein beschäftigungsverbot ist ab dem 13. september. darin steht eigentlich nur ein satz.
die patientin...... darf zum schutze für sich und ihrem ungeborenen kindes bis zum mutterschutz am........ keiner beschäftigung nachgehen.
habe schon mitte august dieses attest bei meinem arbeitgeber und krankenkasse abgeben müssen
liebe grüße
anja
Frage habe zum "Beschäftigungsverbot" - Wissende bitte vortreten!!!
Ich habe mein BV seit dem 28.07.09.
Am Anfang der SS war ja auch noch alles ok. Bis die Blutungen anfingen.
War dann auch die ganze Zeit erst Krankgeschrieben, weil der Gelbe Schein über dem BV steht. Warum weiß ich auch nicht. Meine Chefs meinten bei mir auch von Anfang an ich soll ein BV bekommen. Habe meine alte FÄ auch darauf angesprochen, aber sie meinte das ich trotz der Blutungen noch Arbeiten kann. Und in einer Bäckerei nicht gerade super. Es interessierte sie auch nicht wirklich das ich ja gerade erst die Herz-OP hinter mich gebracht habe. Da habe ich nur noch bis zum Quartals-Ende gewartet und habe den Arzt gewechselt. Und siehe da, es ging doch. Habe das BV gleich bekommen.
Sprich deinen Arzt einfach darauf an, zumal du ja eh schon Probleme hast. Falls er es nicht macht such dir jemanden. Das BV kann jeder Arzt austellen, auch der Hausarzt. Habt ihr evtl. einen Betriebsarzt? Auch der kann es austellen. Frag überall nach und tritt allen auf die Füße. Es dankt dir keiner.
LG Melanie
Einschleich aus SEP/OKT
Hallo Anna
in dem BV steht nur drin das du die Tätigkeit nicht ausüben darfst da es die SS gefährdet.Da steht nichts drin von wegen krankheiten oder so(Ärztl.schweigepflicht).Du sagst deiner FÄ das du ein BV haben möchtest und dein Chef einverstanden ist.So ist das bei mir abgelaufen,der FA hat noch kurz untersucht und schon war das Attest ausgefüllt.Du bekommst dein Grundgehalt weiter.Ich wünsche dir noch eine schöne Kugelzeit
LG Ani 34+2
Frage habe zum "Beschäftigungsverbot" - Wissende bitte vortreten!!!
ich habe auch ein bv, bei mir bracuhte die fa einen schrieb vom ag, dass die gerne ein bv für micht hätten.
die fa hat dann das bv ausgestellt.
da steht aber nichts über krankheiten drin, nur das ich in dem beruf nicht mehr beschäftigt werden darf.
sorry, genauen wortlaut hab ich grad nicht im kopf.
lg steffi
@all: Danke! Bin beruhigt! Ich werde meine FÄ mal ansprechen.
Frage habe zum "Beschäftigungsverbot" - Wissende bitte vortreten!!!
wegen einer risikoschwangerschaft darf die partientin nur noch so und so viel arbeiten (bei dir halt gar nichts mehr).
es ist aber wohl so, damit das rechtlich standhält müsste der arzt genau schildern welche tätigkeiten die schwangerschaft gefährden.
mein AG hat aber das so gefressen. ausserdem kann er ja nachfragen und der arzt dann genauer schildern. in deinem fall istsa aber ja so, dass dein arbeitgeber mit den beschäftigungsverbot voll einverstanden ist.
vorteil für dich: du bekommst vollen lohn weiter und hast dann beim elterngeld keine einbussen. (durchschnit der letzten 12 monate vor entbindung ist da entscheidend).
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