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Frage: Eingeschränktes Beschäftigungsverbot...

Hallo ihr Lieben !
Brauche mal euer Fachwissen...
Hab wegen meiner Zwillis ein eingeschränktes Beschäftigungsverbot bekommen. D.h. ich bin Vollzeit angestellt und darf jetzt nur noch max. 6 Std. täglich arbeiten.
Nun möchte die Geschäftsführung mir sagen wann am Tag ich die 6 Std. arbeiten soll.
Regulärer Arbeitsbeginn ist 8Uhr, hätte dann also um 14Uhr Feierabend. Die wollen jetzt dass ich später anfange, dafür aber bis abends arbeite. Da ich eine Tochter (5) habe die ich jeden Morgen ca. 7.45Uhr zum KiGa bringe, würde ich meine Zeiten gerne so beibehalten und entsprechend den Nachmittag frei haben.
Wißt ihr ob der Chef mir vorschreiben darf wann am Tag ich arbeite ? Oder kann so etwas nur in gegenseitigem Einvernehmen geschehen ?
Danke für eure Hilfe
LG Silvia 2x 23+3
P.S. Mein FA, bzw. die "Tippse" konnte mir keine Auskunft geben.
Bisherige Antworten

Frage: Eingeschränktes Beschäftigungsverbot...

Also arbeitest du normalerweise bis 16 Uhr?
Dann könnte dein Chef sicherlich sagen, das du die Zeit nach hinten verschieben sollst. Also statt von 8-16 Uhr von 10 Uhr bis 16 Uhr. Aber die Zeit weiter nach hinten verschieben als sonst, kann er glaube ich nicht, denn du hast ja auch deine festen Zeiten für den Kindergarten.
Bist du in der Gewerkschaft? Die könntest du auch mal befragen.
LG Michaela

Frage: Eingeschränktes Beschäftigungsverbot...

Hallo Silvia,
ich muss Michaela da Recht geben, in deinem Arbeitsrahmen darf er dir sagen , daß du es verschieben sollst, wäre den andeen ja auch fair ;-)
Aber er darf dich auf gar keinen Fall ausserhalb der Rahmenarbeitszeit arbeiten lassen :STOP: wo gibts denn sowas.....
Dann können wir schwangeren ja bald alle zur spätschicht verdonnert werden :STOP:
LG Mandy
Lilypie 6. - 18. Ticker
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