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Elternzeit

Hallöchen, :-D

Ich hab mal eine Frage zu der Elternzeit. Ich kann ja 10 Monate Elternzeit + 2 Monate Mutterschutz nehmen.Und der Vater darf doch zusätzlich auch 2 Monate zu Hause bleiben oder?

Und muss der Arbeitgeber dem Vater die Elternzeit genehmigen?

Oder kann er sich das aussuchen ob er das erlaubt oder nicht ?

LG Dana :IN LOVE: 13+1

Bisherige Antworten

Elternzeit

Hallo Dana!
Der AG muß die Elternzeit genehmigen, genauso wie die Mutter hat der Vater ein Anrecht darauf. Der Vater muß sie allerdings rechtzeitig ankündigen ( mind. 6 Wo vorher? das weiss ich nicht so genau) und muss auch sagen, wie viel Elternzeit er nimmt und wann er wiederommt. Seine Stelle behält er.
Im wirklichen Berufsalltag würde ich mich allerdings vorher erkundigen, ob Dein Mann auch nach der Elternzeit seinen alten Job wiederbekommt, oder evtl. versetzt wird, die Möglichkeit hat der AG nämlich, je nachdem , was dein Mann arbeitet, kann das auch Nachteile haben.
LG, Annika

Elternzeit

Hallo Dana,
im Zweifelsfall kannst Du Dich auch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.bmfsfj.de erkundigen. Die sind wirklich auf dem neuesten Stand und geben sowohl telefonisch als auch per Mail Auskünfte...
lg
Caro
Lilypie Ich erwarte ein Baby Ticker

Elternzeit

Danke für die schnelle Hilfe.

Ja er ist Koch und in der Gastronomie ist das immer so eine Sache jedenfalls in seinem Betrieb.

Die dürfen dort auch nicht Urlaub nehmen wann sie wollen usw. Aber wenn der Arbeitgeber das genehmigen muss möchte er auf jedenfall auch 2 Monate zu Hause bleiben ist ja alles noch so neu für uns.Ist bestimmt eine spannende Zeit. :-[ [:-}

Elternzeit

Hallo Dana,

im Gunde schließe ich mich meinen Vorrednerinnen an. Ein kleiner Zusatz: Ich glaube (hab da so was im Hinterkopf), dass es eine Mindestbetriebsgröße gibt, ab der der Arbeitgeber Elternzeit genehmigen muss. Also mindestens 10 Mitarbeiter oder so. Kann aber auch sein, dass sich das nur auf die Elternteilzeit bezieht... einfach noch mal nachfragen - fiel mir nur grade so ein.

LG, shrifty

Elternzeit

Hallo,

du kannst bis zu 3 Jahren Elternzeit nehmen.

Wenn du nur ein Jahr nimmst, dann verfallen die

2 anderen Jahre. Wenn du gleich 2 Jahre beantragst,

dann kannst du das 3. Jahr wenn du möchtest direkt anhängen

oder mit Genehmigung des AG auch noch glaube ich bis

zum 6. oder 7. Lebensjahr des Kindes nehmen.

Das Elterngeld bekommst du für 12 Monate bzw. für 2

bekommst du ja noch Mutterschaftsgeld und für 10 dann

das Elterngeld. Man kann sich das Elterngeld auch auf

2 Jahr auszahlen lassen. Der Mann kann dann noch zusätzl.

2 Monate daheim bleiben und auch Elterngeld beziehen.

Er kann die Elternzeit gleich nach der Geburt nehmen oder

auch erst ab dem 12. Lebensmonat bis zum 14. Lebensmonat.

Er kann auch nur 4 oder 6 Wochen nehmen, dann bekommt

er auch nur für diese Zeit Elterngeld. Er muss die Elternzeit

bei seinem AG beantragen. Ich hab da eine Broschüre bei

uns auf der Kreisverwaltung geholt, da steht alles über

die Elternzeit und das Elterngeld drin. Frag mal bei euch

auf der Verwaltung und wenn die lieb und nett sind, dann

beraten die dich auch. Man kann sie auch im Internet

downloaden.

Gruß

Bianca

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