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Elternzeit- wer kennt sich aus????? *zuHülf*

Ihr Lieben, vielleicht kann mir von euch einer weiterhelfen. Ich werde ja 12 Monate Elternzeit nehmen. Wie ist das denn mit der zusätzlichen Elternzeit des Mannes? Also mit den 2 Monaten, die er noch zusätzlich nehmen könnte? Mein Mann überlegt, eventuell entweder gleich den ersten Monat ab der Geburt Elternzeit zu nehmen (also im Mai) oder aber erst im September, wenn unser Großer seine Kindergaren-Eingewöhnung startet. Es wäre dann jeweils 1 Monat Elternzeit, in beiden Fällen. Für eine der beiden Möglichkeiten werden wir uns entscheiden.
Einen weiteren Monat möchte er gerne später nehmen, wenn die Kinder schon etwas älter sind, da wir bis dahin dann irgendwann bauen werden und er die freie Zeit sicher sehr gut gebrauchen könnte. Könnte er den 2. Monat Elternzeit auch z.B. so spät nehmen, dass das Kind dann schon fast 3 Jahre alt ist????? Eigentlich ja, oder? Hauptsache innerhalb der ersten 3 Lebensjahre, oder? Oder muss die Elternzeit am Stück genommen werden? Und nun die wichtigste Frage: Muss man sich bei der Geburt des Kindes, also beim Antrag des Elterngelds schon festlegen, WANN genau man die Elternzeit nehmen möchte????? Oder könnten wir uns das noch bissi offen lassen bzw. den zweiten Monat Elternzeit des Mannes erst nachträglich noch beantragen????? Stehe da echt im Wald.....Menno, ist das alles kompliziert. Wir wissen einfach noch nicht genau, WANN wir die Zeit am besten gebrauchen könnten :-(
Wäre klasse, wenn mir jemand helfen könnte. Wünsche euch noch einen schönen Abend, und einen wunderschönen 3. Advent morgen!!!!! Grüßle an alle von Tina mit Yannik und Wunderkröte 20+3 :IN LOVE:
Bisherige Antworten

Elternzeit- wer kennt sich aus????? *zuHülf*

Hallo Tina,
dein Mann muss, wenn den Anspruch auf Elterngeld haben möchte, die zwei Monate innerhalb des 1-14 Lebensmonat nehmen. Elternzeit kann er eigentlich innerhalb der 3 Jahre nehmen, aber dafür gibts halt dann kein Geld. Innerhalb der 14 Lebensmonate kann er die zwei Partnermonate aufteilen wie er möchte. Das ist egal.
Du selber bis gesetzlich verpflichtet innerhalb von 2 Wochen nach der Geburt dich mit der Elternzeit festzulegen. Man kann, je nach Arbeitgeber, auch erstmal nur ein Jahr beantragen und dann das ein weiters Jahr.
Dein Mann muss seinem Arbeitgeber 6 Wochen vorher schriftlich die Elternzeit ( die er nehmen möchte ) beantragen.
Ich hoffe das war jetzt nicht zu kompliziert.
Lg Tanja mit Tim und Mäuschen 23+5

Elternzeit- wer kennt sich aus????? *zuHülf*

Tanja, du bist ein Schatz!!!!! Danke dir, du Liebe! :ROSE:
Grüßle von Tina, die jetzt bissi klarer sieht.....
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